21-0029

Bramfeld 33: Straßenverkehrsflächen weiterhin erforderlich?

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Der Bebauungsplan Bramfeld 33 vom 02.03.1970 hält Straßenverkehrsflächen (1759, 1760, 1761, 1762, 1763 und 1764) vor. Die Eigentümer dieser Flächen dürfen keine Veränderungen vornehmen. Gestellte Bauanträge wurden vom Bezirksamt mit der Begründung abgelehnt, dass die Flächen vorgehalten sind.

Beim Regionalausschuss Bramfeld/Steilshoop/Farmsen/Berne haben Anwohner diese Problematik moniert.

Die Politik war sich einig, dass hier eine Änderung herbeigeführt werden muss, wenn die Planungen für die U-Bahn abgeschlossen sind. Sollten diese Flächen nicht für die U-Bahn benötigt werden, soll der Bebauungsplan entsprechend angepasst werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

1.      Werden die o.g. Flächen weiterhin als Straßenverkehrsflächen benötigt?

  1. Wenn ja, für welche und warum?
  2. Wenn nein, können aus der Sicht der zuständigen Fachbehörde die o.g. Straßenverkehrsflächen aus dem Bebauungsplan entfernt werden und wie kann eine zeitnahe Umsetzung ermöglicht werden?

 

 

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