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Blockierte Ladesäulen in Wandsbek vermeiden Debattenantrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.2

Sachverhalt

Vor dem Hintergrund der durch den Klimaentscheid ambitionierteren Klimaschutzziele ist es unerlässlich, den Verkehr von Verbrennungsfahrzeugen auf Fahrzeuge mit Elektroantrieb umzustellen. Für die Akzeptanz dieser Antriebsform muss die Nutzung von Ladesäulen unkompliziert und leicht sein. Berichte über lange Suchfahrten nach freien Ladesäulen schrecken potentielle Käuferinnen und Käufer solcher Fahrzeuge ab und bremsen die Umstellung aus. Daher hatte sich Hamburg Mitte 2025 auch bereits zum Ziel gesetzt die Anzahl der Ladesäulen bis 2027 insgesamt von 3.000 auf 7.000 Säulen mehr als zu verdoppeln.

Ein weiterer wichtiger Baustein für die Erreichung des Klimaziels ist ein gutes Car-Sharing-Angebot. Auch hier ist es wichtig, dass Car-Sharing-Anbieter konsequent auf Fahrzeuge mit E-Antrieb setzen und zukünftig möglichst keine Car-Sharing-Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor mehr eingesetzt werden. Daher gilt es E-Autos auch gerade bei Car-Sharing-Anbietern aber auch im privaten Gebrauch zu fördern und zu unterstützen.

In Summe ist es dann sowohl für E-Autos von Car-Sharing-Anbietern als auch private E-Autos ärgerlich, wenn Ladesäulen durch Verbrennungsfahrzeuge oder nur geparkte E-Fahrzeuge ohne Ladevorgang blockiert werden. Besonders nachteilhaft ist die Situation, wenn dieses Verhalten durch Nutzerinnen und Nutzer von Car-Sharing Fahrzeugen verursacht wird, indem diese ein Verbrennungsfahrzeug oder ein E-Fahrzeug ohne Anschluss an die Ladesäule auf einem Parkplatz mit Ladesäule abstellen.

Dabei ist auch vielen Menschen unklar, ob ein E-Fahrzeug an einer Ladesäule ohne angeschlossenes Ladekabel rechtmäßig stehen darf. Obwohl die Polizei die Rechtslage sehr eindeutig auf Ihrer Internetseite beschreibt (https://www.polizei.hamburg/e-kfz-790534), haben Telefonate mit Behörden gezeigt, dass die Rechtslage auch in der Verwaltung und den Fachbehörden nicht immer sicher beantwortet werden kann.

Eine Lösung dieses Problems könnte sein, dass die Car-Sharing-Anbieter mit Hilfe der GPS-Lokation für Verbrennungsfahrzeuge ihrer Flotte gezielt Ladesäulenplätze aus Ihrem Geschäftsgebiet als Abstellplatz ausklammern. Ähnliche Lösungen wurden bereits mit den Anbietern von E-Scootern erfolgreich umgesetzt, um diese nur auf bestimmten Abstellflächen abstellen zu können.

Darüber hinaus, könnten Car-Sharing-Anbieter ihre E-Fahrzeuge mit ihrer Software auch so ausstatten, dass diese zwar auf einem Platz einer Ladesäule abgestellt werden können, aber nur dann, wenn eine Beladung aufgrund eines definierten Batteriestands erforderlich ist und das Fahrzeug auch zum Laden angeschlossen wurde. Damit würden die Plätze sicherer für wirkliche Ladevorgänge freigehalten.

Seitens der Stadt Hamburg oder der Ladesäulenanbieter wäre durch die größtenteils vorhandenen Sensoren auf den Stellplätzen außerdem überwachbar, ob dort ein Fahrzeug steht. Zusammen mit den Daten der Ladesäule wäre erkennbar, ob dieses auch wirklich für einen Ladevorgang angeschlossen wurde. Wenn dies dann nicht der Fall ist, könnte der Ladesäulenanbieter gezielt nach einer definierten Zeitspanne automatisch die Polizei über die falsch abgestellten Fahrzeuge informieren. Die Stadt Berlin hat eine solche Lösung bereits an 220 Ladesäulen imEinsatz[1].

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Die zuständigen Fachbehörden und die Verwaltung werden um Folgendes gebeten:

1. Die Fachbehörde wird gebeten zu prüfen, ob eine Überprüfung mittels Datenschnittstellen auf nicht an der Säule ladende Fahrzeuge während der Bewirtschaftungszeit mit Hilfe der Bodensensorik und der Daten aus den Ladesäulen umsetzbar und rechtlich zulässig ist und dabei auf Erfahrungen aus Berlin oder bei hvv switch zurückgreifen und die Erkenntnisse in einem Referentenvortag im Mobilitätsausschuss erläutern

2. Die Fachbehörde wird gebeten auf Grundlage der Erkenntnisse ein Pilotprojekt in Wandsbek durchzuführen.

3. Die Fachbehörde wird gebeten in Abstimmung mit den Carsharing-Unternehmen zu prüfen, ob Ladesäulenstandorte für Verbrennerfahrzeuge oder vollgeladene E-Fahrzeuge als no-parking-Zonen eingerichtet werden können und im Mobilitätsausschuss darüber zu berichten.

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