22-0302

Blinklicht für Abbieger an der Kreuzung Richardstraße Stellungnahme der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende zur Eingabe (Drs. 22-0034)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
13.11.2024
Ö 7.31
Sachverhalt

 

-          Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 17.07.2024 die zuständige/n Stelle/n um eine Stellungnahme zur o.g. Eingabe gebeten.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:

 

Das Einbiegen von der Eilenau in die Richardstraße erfolgt in beide Fahrtrichtungen (rechts und links) bedingt verträglich zum parallel laufenden Fußverkehr. Das bedeutet, dass der Kfz-Verkehr dem Fußverkehr beim Einbiegen Vorfahrt zu gewähren hat. Diese Art der Signalisierung kommt im Hamburger Stadtgebiet an einer großen Anzahl von Knotenpunkten zum Einsatz. Der Einsatz eines Gelbblinkers kann unterstützend die Aufmerksamkeit beim Abbiegen erhöhen, wenn dies in begndeten Fällen erforderlich ist oder es eine erhöhte Unfalllage gibt. Der regelhafte Einsatz ist nicht sinnvoll, da hiermit die besondere Wirkung des Gelbblinkers verloren geht bzw. die Gefahr besteht, dass ab einem gewissen Punkt grundsätzlich nicht mehr auf querenden Fuß- und Radverkehr geachtet wird, wenn kein Gelbblinker installiert ist. Aus diesem Grund findet immer eine individuelle Abschätzung statt.

 

Eine Ergänzung im laufenden Betrieb ist leider nicht ohne weiteres möglich und erfordert neben der Neuprogrammierung der Schaltung auch ein Abschalten der Lichtsignalanlage. Ggf. müssen auch Aufgrabungsarbeiten zur Kabelverlegung vorgenommen werden, um die Hilfsblinker ergänzen zu können. Die Ergänzung im laufenden Betrieb erfolgt demzufolge i.d.R. nur, wenn eine erhöhte Unfalllage festgestellt wird. Andernfalls erfolgt die Ergänzung im Zuge einer regelhaften Grundinstandsetzungen von Lichtsignalanlagen oder im Zuge Baumaßnahmen am Knotenpunkt, die Auswirkungen auf die Lichtsignalanlage haben. Bei einer Neuplanung einer Lichtsignalanlage wird die Verwendung von Gelbblinkern ebenfalls immer geprüft.

 

Nach Rücksprache mit dem örtlichen Polizeikommissariat liegt hier kein auffälliges Unfallaufkommen vor.

 

Der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) hat den Hinweis jedoch in die eigene Dokumentation aufgenommen, so dass bei der nächsten regelhaften Grundinstandsetzung oder Baumaßnahme die Ergänzung des Gelbblinkers nochmals geprüft und ggfs. berücksichtigt werden kann. Einen konkreten zeitlichen Horizont kann der LSBG hierfür leider nicht nennen.

Eine Maßnahme, die dieses Jahr an dem Knotenpunkt durchgeführt wurde, war die Erneuerung der sichtlich abgefahrenen Markierungen auf der Fahrbahn. In diesem Zuge wurden auch die Markierungen für die Fußverkehrquerungen erneuert, wodurch ebenfalls die Sichtbarkeit des querenden Fuß- und Radverkehrs erhöht wurde.

 

Die Abstimmung der benachbarten Lichtsignalanlagen in der Richardstraße hat der LSBG ebenfalls geprüft. Dabei stellen die Hamburger Straße und die Wandsbeker Chaussee die übergeordneten Straßenzüge dar, bei denen die zeitliche Abstimmung sowohl in Bezug auf den Verkehrsfluss als auch auf die Verkehrssicherheit eine erhöhte Priorität hat. Die senkrecht dazu angeordnete Koordinierung in der Richardstraße steht somit in unmittelbarem Konflikt zu den Koordinierungen in der Hamburger Straße und der Wandsbeker Chaussee. Die Schaltung der Lichtsignalanlage entspricht den Regeln der Technik.

 

Unabhängig von der zeitlichen Abstimmung der Lichtsignalanlagen und dem Ankunftszeitpunkt der Kfz ist es die grundsätzliche Pflicht der Fahrzeugführenden, sich an das geltende Verkehrsrecht der Straßenverkehrs-Ordnung und somit an die Rot zeigenden Signale zu halten. Auf regelwidriges Verhalten der Verkehrsteilnehmenden hat die Lichtsignalsteuerung keinen Einfluss.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge

keine Anlage/n