Bitte um wirksame Abgrenzung der Parkplätze vom Fußweg vor den Häusern Im Alten Dorfe 29-33 (bzgl. Drs. 21-6811) Beschluss der Bezirksversammlung vom 11.05.2023 (Drs. 21-7054)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird um Prüfung geeigneter Maßnahmen gebeten, um die Begrenzung zwischen den vorhandenen Parkplätzen und dem Gehweg in der Straße Im Alten Dorfe 29-33 zu verbessern.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
In dem Rahmen der Unterhaltung kann sich der Bezirk zwei mögliche Alternativen zum Schutz des Gehweges vorstellen.
1. Variante: Aufstellen von Bügeln. Die Bügel würden so angeordnet werden, dass sie zwischen Parkstand und Gehweg stehen, damit würden die Bügel jedoch die Breite des Gehweges einschränken.
2. Variante: Aufbringen von „Schrammborden“. Mittels Klebeborden könnten innerhalb der Parkstände Schrammborde angebracht werden, diese würden ca. 65 cm vor Ende des Parkstände angebracht, so dass die PKW spätestens an dieser Stelle halten müssen. Eine Einschränkung der Gehwegbreite kann so vermieden werden.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.