21-8558

Bezirksversammlung fordert Beteiligung an der Erstellung des Hamburger Wärmeplanes II Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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05.03.2024
Sachverhalt

 

In der Debatte am 29.02.2024 wurde auf die Stellungnahme der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) in Drucksache 21-7421 am 14.09.2023 in der Bezirksversammlung und am 10.10.2023 im Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz verwiesen.

 

Konkrete, gebietsspezifische Planungen zum Wärmenetzausbau werden derzeit von der BUKEA als zuständige Behörde sowie von den in Hamburg aktiven Wärmenetzbetreibern und auch von der Wohnungswirtschaft selbst (Quartierskonzepte) erstellt. Sie orientieren sich im Wesentlichen an der Stadtentwicklung und der Kundennachfrage sowie an technischen und wirtschaftlichen Kriterien. Eine Ausbauplanung auf Stadtteilebene ist aktuell in Erarbeitung. Im Rahmen der sog. kommunalen Wärmeplanung wird die BUKEA als zuständige Behörde Grundlagen für einen geordneten und angemessenen Ausbau der Fernwärme schaffen.

 

Vor diesem Hintergrund sieht die BUKEA zunächst von einer Referentenentsendung ab.

Inzwischen wurde von der BUKEA die Wärmnetzeignungskarte veröffentlicht und am 06.02.2024 der Presse erläutert.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat die „Umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bereich der Wohngebäude in Hamburg veröffentlicht und am 31.03.2023 der Presse erläutert.

 

Am 30.05.2023 hat Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) das „Gutachten zur Bewertung und Einordnung des hamburgischen Wohngebäudebestandes unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten veröffentlicht und der Presse erläutert.

Die veröffentlichte Machbarkeitsstudie vom 31.03.2023 und das Gutachten vom 30.05.2023 sind Grundlagen für den kommunalen Wärmeplan der Freien und Hansestadt Hamburg.

 

Der Abschlussbericht Stand: 28.06.2023r das „Gutachten Energetische Quartiersentwicklung liegt nun auch vor. Es wurden bestehende Quartierskonzepte in Hamburg ausgewertet und ein idealtypischer Quartierstyp erarbeitet, der exemplarisch Möglichkeiten und Potenziale sowie Herausforderungen und die Übertragbarkeit zur Erreichung der Klimaziele für zukünftige Quartiersansätze aufzeigt.

 

Der Entwurf des Wärmeplanes der Stadt Hannover zeigt, dass die bisher erarbeitenden Grundlagen der BUKEA und der BSW, Voraussetzungen sind für die Erstellung des kommunalen Wärmeplanes der Freien und Hansestadt Hamburg bis 2026.

 

Da diese Unterlagen bereits veröffentlicht und der Presse erläutert wurden, sieht die Bezirksversammlung Wandsbek die Notwendigkeit, dass die Unterlage, wie in Drucksache 21-8507 im Petitum gefordert, auch dem zuständigen Fachausschuss der Bezirksversammlung vorgestellt werden müssen.

Erläuterungen durch die Behörde für Klima, Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

a. rmekataster

b. rmenetzeignungskarte

c. rmedichtekarte

Erläuterungen durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

d. Umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bereich der Wohngebäude in Hamburg

e.  Gutachten zur Bewertung und Einordnung des Hamburgischen Wohngebäudebestandes unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten

f. Gutachten Energetische Quartiersentwicklung

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Vor diesem Hintergrund möge der Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die zuständige Fachbehörden werden gebeten, die zuständigen Fachausschüsse der Bezirksversammlung Wandsbek von den bisher erstellten Grundlagen des Hamburger kommunalen rmeplanes zu informieren u.a.:

Behörde für Klima, Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA)

  1. rmekataster
  2. rmenetzeignungskarte
  3. rmedichtekarte

 

Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW)

  1. Umsetzungsorientierte Machbarkeitsstudie zur Erreichung der Klimaschutzziele im Bereich der Wohngebäude in Hamburg
  2. Gutachten zur Bewertung und Einordnung des Hamburgischen Wohngebäudebestandes unter stadtgestalterischen Gesichtspunkten
  3. Gutachten Energetische Quartiersentwicklung


  1. Die zuständigen Fachbehörden werden gebeten, zu berichten, wie die bisherige Zusammenarbeit mit dem Bezirk Wandsbek bei der bisherigen Erstellung der Grundlagen für den kommunalen Wärmeplan und den zuständigen Fachämtern im Bezirk Wandsbek erfolgte und wie die zukünftige Zusammenarbeit bei der weiteren Erstellung des kommunalen Wärmeplanes erfolgen soll.

 

Der Bezirksversammlung ist von den Ergebnissen zu berichten.