Bezirksübergreifende Deckungsfähigkeit Rahmenzuweisung Straße Beschlussempfehlung des Haushalts- und Vergabeausschusses
Letzte Beratung: 28.11.2019 Bezirksversammlung Ö 7.8
Im Bezirk Altona besteht in der investiven Rahmenzuweisung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen ein starker Mehrbedarf von investiven Haushaltsmitteln. In der konsumtiven Rahmenzuweisungsfeinspezifizierung Neu-, Um- und Ausbau sowie Grundinstandsetzung von Straßen besteht hingegen derzeit ein Überschuss von circa 2 Mio. Euro an konsumtiven Haushaltsmitteln für das Haushaltsjahr 2019. Diese Daten unterliegen einer permanenten Anpassung.
Im Bezirk Wandsbek bestehen parallel ein Überschuss an Investitionsmitteln und ein Mehrbedarf an konsumtiven Haushaltsmitteln im Bereich der Rahmenzuweisungen Straße.
Gem. Artikel 6 Ziffer 7 des Haushaltsbeschlusses 2019/2020 sind zum Ausgleich temporärer Spitzenbelastungen in Bezug auf Rahmenzuweisungen, Bezirke einzelplanübergreifend deckungsfähig:
„Die nach § 36 Absatz 5 BezVG auf die Einzelpläne 1.2 bis 1.8 übertragenen Anteile an den als Zuweisungen veranschlagten Ermächtigungen sind zum Ausgleich von temporären Spitzenbelastungen in Bezug auf jede Zuweisung gesondert einzelplanübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Die Inanspruchnahme dieser Deckungsfähigkeit bedarf in Bezug auf Rahmenzuweisungen der Zustimmung der beteiligten Bezirksversammlungen.“
Im vorliegenden Fall ist – vorbehaltlich der bezirklichen Zustimmung beider Bezirksversammlungen – eine Inanspruchnahme einer Deckungsfähigkeit in Höhe von 1.000.000 € für das Haushaltsjahr 2019 vorgesehen. Durch die Umsetzung dieser Deckungsfähigkeit können die investiven Mehrbedarfe im Bezirk Altona und die konsumtiven Mehrbedarfe im Bezirk Wandsbek verringert werden.
Der Haushalts- und Vergabeausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:
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