Bezirk Wandsbek: 2.946 nicht nachgepflanzte Straßenbäume ersetzen Antrag der CDU-Fraktion, angemeldet zur Debatte von der CDU-Fraktion
Mit Drucksache 20-6152 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass im Jahr 2017 575 Straßenbäume gefällt und nur 441 nachgepflanzt worden sind. 134 gefällte Straßenbäume wurden somit nicht nachgepflanzt.
Seit 2011 wurden die erhebliche Anzahl von 2.945 Bäumen in Wandsbek nicht nachgepflanzt (siehe dazu Drucksache 20-4536).
Auf Initiative der CDU-Fraktion (Drucksache 20-3754) wurde mit Drucksache 20-4017.1 interfraktionell beschlossen, dass das Bezirksamt gebeten wird, sich um einen Ausgleich des Defizits an Straßenbäumen zu bemühen und innerhalb der nächsten 5 Jahre die Wiederherstellung des Straßenbaumbestandes von 2010 anzustreben.
Mit Drucksache 20-4760 teilte das Bezirksamt Wandsbek mit, dass es den strukturellen Verlust von Baumstandorten innerhalb des begrenzten Straßenraumes nicht stoppen kann. Es bedürfe klarer politscher Prioritätensetzung zu Lasten welches Akteurs/welcher Nutzung dies umgesetzt werden solle.
Mit Drucksache 20-5016 wurde einstimmig beschlossen, dass vom Bezirksamt ein Konzept zu erarbeiten ist, wie das bestehende Defizit zwischen Baumfällungen und Baumnachpflanzungen von damals ca. 2.800 Bäumen innerhalb der nächsten 5 Jahre deutlich verbessert werden kann.
Mit Drucksache 20-6317 teilt das Bezirksamt mit, dass i.d.R. die Pflanzungen in Konkurrenz zu anderen Nutzern des Straßenraumes stehen. Bei zukünftigen Planungen werden der Politik die unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten mit ausreichend Bäumen dargestellt. Jedoch teilt das Bezirksamt mit, dass dies allein nicht zu einer entscheidenden Kehrtwende und Verringerung des strukturellen Defizites zwischen Fällung und Neupflanzung führt.
Unglaubliche 5 Prozent des Straßenbaumbestandes des Bezirkes Wandsbek wurden innerhalb von sieben Jahren bereits vernichtet. Wenn der Trend nicht gestoppt wird, werden innerhalb der nächsten 35 Jahre 25 Prozent aller Straßenbäume vernichtet sein.
Eigentümer von Einfamilienhaus-Grundstücken erhalten bei der Genehmigung, einen kranken und einsturzgefährdeten Baum fällen zu dürfen, sogleich die schriftliche Auflage, für den gefällten Baum einen adäquaten neuen Baum zu pflanzen. Diese Auflage ist offensichtlich für das Bezirksamt nicht bindend. Wenn wir uns der Argumentation des Bezirksamtes anschließen, dass Bäume nicht 1 zu1 nachgepflanzt werden müssen, dann könnten wir auch diese Auflage abschaffen.
Wir benötigen die nicht nachgepflanzten Bäume in Wandsbek, damit die Abgase absorbiert werden, das städtische Mikroklima durch Wasserspeicherung und Beschattung erhalten bleibt bzw. verbessert wird und für die Sauerstoffproduktion. Jeder einzelne Baum ist für die Lebensqualität der Wandsbeker von nicht zu unterschätzender Bedeutung.
Die Bäume sind nicht an den Grenzen von Wandsbek zu pflanzen, sondern in den Stadtteilen, wo die Bäume auch gefällt worden sind, da sie auch da benötigt werden. Daher sind in den jeweiligen Regionalausschüssen transparent zusammen mit den Bürgern Standorte zu bestimmen.
Mit Drucksache 20-6422 teilt das Bezirksamt mit, dass alle Fällungen im Straßenbaumkataster dokumentiert werden, jedoch lassen sich diese nicht rückblickend für die vergangenen Jahre aufgeschlüsselt auf Stadtteile darstellen. Hintergrund sei, dass im Straßenbaumkataster in den Versionen bis Anfang 2018 kein Fälldatum hinterlegt sei.
In Anbetracht der Tatsache, dass nicht der Fehlbestand von einem Jahr, sondern von den letzten sieben Jahren nachgepflanzt werden soll, ist das unproblematisch. Alle nicht nachgepflanzten Straßenbäume seit 2011 (ab Fällliste 2011 - siehe Drucksache 20-6422) sind in den jeweiligen Stadtteilen nach zu pflanzen.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
1. Um erneut ein so hohes Delta zwischen Neupflanzung und Fällung zu verhindern, spricht sich die Bezirksversammlung Wandsbek dafür aus, dass zukünftig jeder gefällte Straßenbaum in Wandsbek mindestens 1 zu 1 grundsätzlich an der Straße nachgepflanzt wird.
2. Das Bezirksamt Wandsbek wird gebeten mit der BUE zu prüfen,
Das Ergebnis ist den jeweiligen Regionalausschüssen vorzulegen.
keine Anlage/n
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