20-4017.1

Straßenbaumbestand in Wandsbek sichern Beschlussvorlage des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

-          Ursprünglicher Änderungsantrag (Drs. 4017) zur Drs. 3754 der Fraktionen SPD und Grüne im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 21.02.2017

-          Einstimmig in geänderter Form als interfraktioneller Antrag der Fraktionen SPD, Grüne und CDU beschlossen

 

Gemäß Drucksachen 20-3515 und 20-3573 hat sich der Straßenbaumbestand im Bezirk Wandsbek seit 2010 um 1.601 auf 58.487 Bäume verringert.

 

Bereits im Koalitionsvertrag von 2014 hat die Rotgrüne Koalition sich dafür ausgesprochen, jeden im öffentlichen Raum entfallenden Baum zu ersetzen. Trotz Aufstockung der für Nachpflanzung zur Verfügung stehenden Gelder ist dies aber besonders bei Straßenbäumen schwierig – oft kommen die „alten“ Standorte nicht mehr für eine Nachpflanzung infrage. Gründe hierfür können räumliche Enge und ober -  und unterirdische Einbauten (Rohre, Leitungen, Kabel etc.) aber auch Baumkrankheiten sein, die eine sofortige Nachpflanzung am selben Ort ausschließen.

 

Ein sofortiger – und wohl auch vollständiger – Ausgleich des Straßenbaumdefizits wird daher nicht möglich sein. Da Bäume in der Stadt aber eine wichtige Funktion haben in Bezug auf Luftreinheit und Klima, als Lebensraum für Tiere und ganz einfach fürs Wohlbefinden der Menschen in der Stadt, wird die Verwaltung gebeten, alle erdenklichen Nachpflanzpotentiale auszuschöpfen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt wird gebeten, sich um einen Ausgleich des Defizits an Straßenbäumen zu bemühen und innerhalb der nächsten 5 Jahre den Ist-Straßenbaumbestand von 2010 anzustreben.

 

  1. Gefällte Bäume sollen grundsätzlich ersetzt werden. Wenn dies aus Sicherheits- oder Krankheitsgründen am bisherigen Standort nicht sinnvoll ist, ist ein Nachpflanzort vorrangig ortsnah zu suchen und mit dem UGV abzustimmen.

 

 

  1. Sofern Bäume im Rahmen von Maßnahmen des LSBG gefällt werden müssen, sind bereits in der Planung die Standorte für die Ersatzpflanzungen zu benennen und mit dem Bezirksamt und dem UGV abzustimmen.

 

  1. Dem UGV sind bis Mitte des Jahres 2017 die entsprechenden Planungen für die Umsetzung mitzuteilen (geplante Nachpflanzungen pro Jahr, Standorte, Kosten etc.).

 

  1. Die Verwaltung möge prüfen, mit welchem Aufwand die Baumfälllisten um die Spalten „neuer Standort“, „Gattung / Art “ und „Pflanzdatum“ erweitert werden können und sich beim Bezirk Nord über die dortigen Erfahrungen zu erkundigen. Die Ergebnisse mögen dem UGV mitgeteilt werden.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n