20-2409

Bewirtschaftungsziele für die Osterbek mit Seebek III Kleine Anfrage vom 16.02.2016

Anfrage gem. § 24 BezVG (Kleine Anfrage)

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache 20-1866.1 teilt das Bezirksamt Wandsbek mit, dass ergänzend zur Senatsdrucksache 19-1816 inzwischen die Senatsdrucksache 21-2358 zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie für den Bewirtschaftungszeitraum bis 2021 veröffentlicht wurde.

 

In der Senatsdrucksache 19-1816 (Anlage 2) sollte das Bewirtschaftungsziel „Erreichung des guten chemischen Zustandes“ bis 2015 umgesetzt werden. Hingegen soll gemäß Drucksache 21-2358 das Ziel erst im Jahr 2021 erreicht werden. Diese Drucksache beschreibt den chemischen Zustand für die Osterbek mit Seebek als „nicht gut“. Das ursprüngliche Ziel wurde offensichtlich verpasst.

 

Als Ursache der nicht fristgerechten Umsetzung werden die natürlichen Gegebenheiten, die Nichtumsetzbarkeit aller Vorschriften und die fehlenden

Sach- und Personalmittel für die Umsetzung der Maßnahme angebracht.

 

Auf die Frage, wie viele weitere Beschäftigte erforderlich wären, um das Bewirtschaftungsziel im vorgegebenen Rahmen umzusetzen, teilt das Bezirksamt mit, das zusätzliches Personal dem Dezernat nicht zu Verfügung stehen würde und eine Ressourcenverstärkung derzeit nicht vorgesehen ist.

 

Lediglich eine weitere Stelle hat das Bezirksamt Wandsbek aus Drittmitteln beantragt. Ob diese Verstärkung zu einer früheren Umsetzung von Maßnahmen an der Osterbek und Seebek führt, ist nicht absehbar.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

Das Bezirksamt antwortet wie folgt:                                                                                                  23.02.2016

 

1.)    Standen dem Bezirksamt Wandsbek für die Abarbeitung der bis 2015 vorgesehenen Bewirtschaftungsziele (Senatsdrucksache 19-1816/ Anlage 2) ausreichend Sach- und Personalmittel zur Verfügung?

 

Nein. Der Aufgabenzuwachs erfolgte ohne Zuwachs der Personalmittel. Zu den Sachmitteln siehe Drs. 20-1830, Ziffer 13. Zur Verbesserung des chemischen Zustandes sind indessen, wie in Drs. 20-1702, Ziffer 5. beschrieben, Maßnahmen erforderlich, die nicht dem Bezirksamt obliegen.

 

2.)    Hat das Bezirksamt Wandsbek der zuständigen Fachbehörde mitgeteilt, dass eine Umsetzung der bis 2015 vorgesehenen Bewirtschaftungsziele (Senatsdrucksache 19-1816 (Anlage 2)) nicht

erfolgen kann? Wenn ja, wann?

 

Das Bezirksamt Wandsbek steht mit der Fachbehörde über quartalsweise stattfindende Umsetzungsgespräche im ständigen Austausch über den Stand der Maßnahmenumsetzung.

 

3.)    Als Grund für die nicht fristgerechte Umsetzung des Bewirtschaftungsziels „Erreichung des guten chemischen Zustandes“ bis 2015 werden die natürlichen Gegebenheiten angegeben.

a)      Welche konkreten Gegebenheiten waren die Ursache?

b)      Wie konnten die Gegebenheiten bewertet werden, wenn die Planungen noch nicht begonnen wurden?

c)      Wann wurden die Gegebenheiten bewertet?

 

Die entsprechenden Einstufungen und Bewertungen werden durch die Fachbehörde vorgenommen.

 

4.)   Wann ist die mit der vollständigen Umsetzung der begonnenen Maßnahme 22 (Seebek – Instandsetzung der Ufer) zu rechnen? Welche Meilensteine wurden festgesetzt?

 

Für die auf einen Abschnitt nördlich der Richeystraße begrenzte Maßnahme sieht das „Arbeitsprogramm Wasserwirtschaft“ als Meilenstein den Abschluss in 2016 vor. Zurzeit steht noch die Wiederherstellung des Gewässerschauweges an, die aufgrund der witterungsbedingt schlechten Bodenverhältnisse unterbrochen werden musste. Mit dem Abschluss der Arbeiten bis zur 10. Kalenderwoche 2016 wird gerechnet.

 

 

Anhänge

keine Anlage/n