21-6975

Bewilligung von zusätzlichen Mitteln durch gestiegene Personal-, Honorar und Sachkosten

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 26.04.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 6.6

Sachverhalt

Dem Bezirksamt Wandsbek stehen aufgrund der erhöhten Rahmenzuweisungen zusätzliche Mittel für die Angebote der offenen Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit sowie für die Angebote der Familienförderung zur Verfügung. Diese Mittel gilt es an die entsprechenden Einrichtungen in Wandsbek weiter zu geben.

 

Die Verteilung der zusätzlichen Mittel und die administrative Umsetzung wurden in der AG Planung und Haushalt beraten. Die Verwaltung hat der AG folgende Vorgehensweise vorgestellt:

 

Die Verwaltung wird möglichst zeitnah eine Mail an die Einrichtungen und Träger versenden und diese auffordern, Anträge auf gestiegene Bedarfe zu stellen. Dies gilt für folgende Bereiche: Erhöhte Personalkosten, erhöhte Honorarkosten, erhöhte Sachkosten aufgrund der Inflation und aufgrund gestiegener Energiekosten.

 

  • Bei der Berechnung der Personalkosten für 2023 wird Verwaltung nicht den Tarifabschluss des TVL abwarten, sondern sich an dem Abschluss des TVÖD orientieren, um gestiegene Personalkostenbedarfe noch möglichst in der ersten Jahreshälfte 2023 bewilligen zu können. Erfahrungsgemäß lehnt sich der TVL an den TVÖD an. Mit dem Tarifabschluss des TVÖD wird noch im 2. Quartal 2023 gerechnet.

 

  • Bei den Honorarmitteln können die Einrichtungen und Träger Mehrbedarfe aufgrund von gestiegenen Honorarsätzen (entsprechend der aktuellen Honorarsätze der FHH) geltend machen. Dies in Höhe von bis zu 25% im Vergleich zu den bisher in der Jahreszuwendung 2023 bewilligten Honorarmitteln.   

 

  • Bei den Sachkosten können inflationsbedingte Mehrbedarfe in Höhe von bis zu 10% der bisher in der Jahreszuwendung 2023 bewilligten Sachkosten bewilligt werden.

 

  • Darüber hinaus werden Energiekostensteigerungen bewilligt, wenn diese durch Rechnung belegt werden können.

 

Um den administrativen Aufwand im Zuwendungsverfahren so gering wie möglich zu halten, soll die Verwaltung vom Ausschuss die Vollmacht für Bewilligungen im Rahmen des  vorgenannten Vorgehens erhalten.

 

Die Verwaltung wird den JHA nachträglich zur jeweils nächsten Sitzung über die zwischenzeitlich bewilligten Mehrbedarfe informieren.

Petitum/Beschluss

Der Ausschuss wird um Kenntnisnahme und Zustimmung gebeten.

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