Bewilligte Sachkosten für Notreparaturen und Ersatzbeschaffungen (Position 53) in 2024
Letzte Beratung: 05.02.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 8.2
Nach dem zwischen JHA und der Verwaltung abgestimmten Verfahren können den freien Trägern der OKJA/JSA und FamFö konsumtive Sachmittel aus der Rahmenzuweisung KJ für erforderliche Notreparaturen und dringende Ersatzbeschaffungen bewilligt werden, ohne zuvor den JHA über eine jeweilige Beschlussfassung zu beteiligen. Die maximale Zuwendungssumme liegt bei ca. 5.000 EUR pro Antrag. Der Ansatz für diese Mittel, die sogenannte Position 53, wurde per JHA-Beschluss am 03.07.24 von 25.000 EUR p.a. auf 50.000 EUR p.a. angehoben. Vereinbart wurde zugleich, dass die Verwaltung den JHA einmal jährlich über die bewilligten Anträge in Kenntnis setzt (s.a. Drs. 22-0037).
Der vorliegenden Übersicht können alle Anträge und bewilligten Zuwendungen aus dem Jahr 2024 entnommen werden. Insgesamt wurden 37.888,63 EUR bewilligt.
Beschluss:
Der JHA wird um Kenntnisnahme gebeten.
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