21-0522

Beteiligung der Bezirksversammlung Wandsbek an den Planfeststellungsverfahren S4 im Rahmen der Planungen Straßenverkehrsanlagen, Baustraßen, Baustelleneinrichtungsflächen und den Landschaftspflegerischen Begleitplan Debattenantrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Die erneute Auslegung der Pläne im Planfeststellungsverfahren hat gezeigt, das es erhebliche Eingriffe in die Flächen des Bezirkes Wandsbek, durch den Bau der neuen Trasse der S4 gibt.

 

Von dem ursprünglich geplanten Bau eines bahnparallelen Weges als Verbindungsspange zwischen den Straßen Claudiusstraße und Schloßgarten wird abgesehen. Anstelle der Verbindungsspange wird nördlich der Strecke 1249 in der Straße Claudiusstraße ein Wendehammer erstellt, in dem dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge gewendet werden können. Südlich der Strecke 1120 wird in der Straße Schloßgarten der vorhandene Wendehammer durch einen Wendehammer ersetzt, in dem ebenfalls dreiachsige Abfallsammelfahrzeuge gewendet werden können. Zudem wurde ein Gutachten über die Verschattungssituation nach Errichtung der geplanten Lärmschutzwände erstellt. Einzelne Planunterlagen wurden den Ergebnissen des Gutachtens angepasst. Die Planunterlagen, aus denen sich die Art und der Umfang des Vorhabens sowie dessen Änderungen einschließlich der Umweltauswirkungen ergeben, liegen vom 25. September 2019 bis zum 24. Oktober 2019 (Auslegungsfrist) während der dortigen Amtsstunden zur Einsicht aus im Bezirksamt Wandsbek, Zentrum für Wirtschaftsförderung, Bauen und Umwelt, Schloßgarten 9 (Foyer), 22041 Hamburg. Die Planfeststellungsbehörde fordert die beteiligten Behörden und Stellen (Träger öffentlicher Belange) zur Stellungnahme auf. Auch die anerkannten Natur- und Umweltschutzvereinigungen erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme.

 

Mit dem Vorhaben werden bau-, anlage- und betriebsbedingte Beeinträchtigungen sowohl des Vorhabensbereichs als auch benachbarter Bereiche und baulicher Anlagen durch unmittelbare Inanspruchnahmen (zum Beispiel Grunderwerb und bauzeitliche Flächennutzungen) sowie mittelbare Auswirkungen (zum Beispiel Schalleinwirkungen aus Baulärm und dem späteren Betrieb) einhergehen. Landschaftspflegerische Ersatzmaßnahmen (zum Beispiel Wiederbegrünungen und Wiederbepflanzungen) werden sowohl im Nahbereich des Vorhabens durch Neugestaltung der Randflächen, insbesondere der Böschungsflächen, als auch durch Aufforstungen und Bepflanzungen im Stadtteil Duvenstedt im Norden des Bezirks Wandsbek verwirklicht.

 

Bekanntmachung, Beteiligung, Planauslegung

Die Antragsunterlagen werden von der Anhörungsbehörde in den Bezirken, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, einen Monat lang zur allgemeinen Einsichtnahme ausgelegt. Diese Auslegung wird zuvor im Amtlichen Anzeiger bekannt gemacht. Nicht ortsansässige Betroffene werden durch die Anhörungsbehörde über die öffentliche Auslegung benachrichtigt. Weiterhin erhalten die Behörden, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird, Gelegenheit zur Stellungnahme (sog. Träger öffentlicher Belange, s. u.).

 

Träger öffentlicher Belange

Im Planfeststellungsverfahren sind als Träger öffentlicher Belange diejenigen Stellen zu beteiligen, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird. Dies können z.B. die Fachbehörden, Bezirksämter, Leitungsunternehmen und andere Stellen sein.

 

Stellungnahmen

Träger öffentlicher Belange geben in ihren Stellungnahmen Hinweise zum Vorhaben aus ihrem zuständigen Fachgebiet.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Behörde wird gebeten, aus den Unterlagen der Planfeststellungsunterlagen PFA 1, die geplanten Straßenverkehrsanlagen, die Lage der Baustraßen, die Baustelleneinrichtungsflächen und den Landschaftspflegerischen Begleitplan den zuständigen Ausschüssen der Bezirksversammlung vorzustellen.

 

Anhänge

 

keine Anlage/n