Bestandsschutz von Straßen Debattenantrag der AfD-Fraktion
Große Teile der heutigen Wohngebiete Wandsbeks wurden in der Aufbauphase der 60er bis 80er Jahre des letzten Jahrhunderts nach den in dieser Zeit geltenden Regeln des Straßenbaus geplant und umgesetzt. Gerade in Bereichen mit wenig Verkehr werden die vorhandenen Verkehrsführungen von den dort wohnenden Menschen als sehr positiv empfunden.
Die damals geltenden Regelungen haben sich in vielen dieser Bereiche hervorragend bewährt, es besteht bei den Anwohnern der verständliche Wunsch, dass auch bei Sanierungen die vorhandene Struktur wiederhergestellt wird.
Mit dem von der rot-grünen Regierung 2017 neu eingeführtem „Restra, Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen“ wurde eine neue Regelung für den Straßenbau erlassen. Diese sieht in vielen Bereichen Mindestanforderungen vor, die möglicherweise im Neubaubereich, allerdings häufig nicht im Bestand ohne starke Einschränkungen der bisherigen Nutzung des Straßenraumes umsetzbar sind.
Des Weiteren wurden Regelungen geschaffen, die die politisch gewollte gezielte einseitig Behinderung bis hin zur Abschaffung des PKW-Verkehrs beinhalten.
Dies bedeutet, dass in weiten Bereichen des Bezirkes Wandsbek bei grundlegender Sanierung bestehender Straßen oft viele Parkplätze wegfallen, Fahrradbügel an den sinnlosesten Stellen errichtet werden und trotzdem keine Vorteile für den dort meist geringen Fußgänger- und Radfahrerverkehr erreicht werden.
Die betroffenen Anwohner sind entsetzt über die Baumaßnahmen, die ihnen einen Teil ihrer Wohnqualität nehmen und die sie dann möglicherweise noch finanzieren müssen.
Selbst für mobilitätseingeschränkte Personen (Rollator, Rollstuhl) ergeben sich keine Vorteile, da an den Fußwegen meist in engem Abstand Ausweichstellen vorhanden sind. Allerdings statt dessen Nachteile, da potentielle Parkplätze weit weg oder gar nicht mehr vorhanden sind. Dies ist ein starker Einschnitt in die Lebensqualität der Anwohner.
Die BV fordert den Senat auf, die Restra um folgenden Punkt zu ergänzen:
Bestandsschutz: Vorhandene bewährte Straßenausbauten können in ihrer vorhanden Form auch grundlegend wiederhergestellt werden.
keine Anlage/n