Bessere Parkraumnutzung im Bergstedter Ortskern II Beschlussvorlage des Regionalausschusses Walddörfer vom 21.02.2019
Der Antrag wurde in der Sitzung des Regionalausschusses Walddörfer am 21.02.2019 behandelt. Es erfolgte eine punktweise Abstimmung.
Punkt 1 wurde mehrheitlich beschlossen, bei Fürstimmen der Fraktionen SPD, Die Grüne, Die Linke sowie der Liberalen Fraktionsgemeinschaft und Gegenstimmen der CDU-Fraktion.
Punkt 2 wurde einstimmig beschlossen.
Mit Drs. 20-6020.1 hat der Regionalausschuss die zuständigen Behörden gebeten zu prüfenHierzu hat das PK 35 folgende Stellungnahme abgegeben:
zu 1.: Aktuell sind im Bergstedter Ortskern in den Straßen Volksdorfer Damm und Wohldorfer Damm Parkstände mit einer Parkscheibenregelung vorhanden. Allgemeine barrierefreie Parkplätze gibt es hier nicht. Nach hiesigen Erkenntnissen gibt es zurzeit keinen Parkplatzmangel für Kunden der Geschäfte im Bergstedter Ortskern.
Vor der Anordnung weiterer barrierefreier Parkplätze oder solcher mit Parkscheibenregelung wird die Straßenverkehrsbehörde am PK 35 die Verkehrssituation im fraglichen Bereich nach der Grundinstandsetzung der Bergstedter Chaussee zunächst beobachten.
Ein konkreter Termin für diese Baumaßnahme ist hier noch nicht bekannt.
Hierzu nimmt der Regionalausschuss wie folgt Stellung:
Das PK 35 bestätigt in seiner Stellungnahme, dass es im Bergstedter Ortskern keine ausgewiesenen Parkplätze für Menschen mit Behinderungen gibt. Dies sollte heutzutage aber selbstverständlich sein und steht überdies in keinerlei Wechselwirkung mit der geplanten Sanierung der Bergstedter Chaussee.
Menschen, die den Bergstedter Ortskern aus den verschiedensten Gründen mit dem Auto aufsuchen, finden freie Parkplätze in der Regel nur auf den privaten Parkplätzen von Edeka und Budnikowsky. Ansonsten wird der freie verfügbare Parkraum an den Straßen zu einem großen Teil von Dauerparkern genutzt, die ihre PKWs für viele Stunden bis zu ganztägig dort abstellen – und auch ohne irgendwelche Einkäufe zu tätigen oder Dienstleistungen im Bergstedter Ortskern wahrzunehmen.
Der Regionalausschuss bekräftigt deshalb seinen Beschluss vom 16.4.2018 und bittet, diesen zeitnah zu prüfen – unabhängig von der geplanten Sanierung der Bergstedter Chaussee.
Die zuständigen Behörden werden gebeten zu prüfen
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