Bessere Ampelschaltungen für Fußgänger und Radfahrer in Volksdorf (bzgl. Drs. 22-3190) Beschluss der Bezirksversammlung vom 07.05.2026 (Drs. 22-3580)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.21
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die zuständige Fachbehörde wird gebeten zu erläutern, welche Auswirkungen die in der Eingabe genannten Maßnahmen bei Umsetzung haben würden. Zudem möge die Ampel an der Eulenkrugstraße auch in die Prüfung mit einbezogen werden.
Die Verkehrsdirektion (VD) 52 nimmt, unter Beteiligung des örtlich zuständigen Polizeikommissariats (PK) 35, wie folgt Stellung:
Die Bezirksversammlung Hamburg Wandsbek bittet die VD um Prüfung und ggf. Anpassung der Lichtsignalsteuerungen Halenraie und Eulenkrugstraße.
Die von der Petentin benannte Lichtzeichenanlagen sind keine „Bettelampel“, sondern Anlagen mit festen, zyklischen Umläufen, die den Verkehrsfluss entsprechend der Verkehrsmenge steuert. Die Steuerung der Anlagen erfolgt nach einem festen Programm, das alle Verkehrsteilnehmer berücksichtigt und eine geregelte Abwicklung des Verkehrs gewährleistet.
Eine Analyse der Tasterbetätigung durch den Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) zeigt, dass die Fußgängeranforderung an der Anlage Halenraie zum Beispiel sehr gering ist.
Die Freigabezeit für Fußgänger über die Halenreie beträgt 8 Sekunden, was den gesetzlichen Mindestanforderungen entspricht. Die Querungsstrecke ist knapp 10 Meter lang; bei einer Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s ist es somit möglich, die gesamte Furt innerhalb der Grünphase sicher zu überqueren.
Ebenso verhält es sich mit der Anlage Volksdorfer Damm. Hier ist die Fußgängerfurt zusätzlich detektiert. Sollte das Detektionsfeld vor dem avisierten Grünende eine Detektion feststellen, wird die Grünzeit auf 15 Sekunden verlängert.
Aufgrund aktueller Baumaßnahmen im Umfeld der Lichtzeichenanlage Halenraie ist ein erhöhtes Fußgängeraufkommen, insbesondere von Schülern, zu verzeichnen. Es wird erwartet, dass sich das Fußgängeraufkommen nach Abschluss der Baumaßnahmen wieder auf die üblichen Wege und Verkehrsströme normalisiert.
Der Bezirk möchte eine Prüfung einer Lichtzeichenanlage in der Eulenkrugstraße ebenfalls vorgenommen haben. Bei der Eulenkrugstraße handelt es sich um eine knapp 2km lange Bezirksstraße, in der sich vier Lichtzeichenanlagen und Fußgängerlichtzeichenanlagen befinden.
Der Bezirk wird gebeten, seine Angaben zur Prüfung zu präzisieren.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt wie folgt Stellung:
„Bettelampeln“ sind ausschließlich diejenigen Lichtsignalanlagen, die über eine spezielle Art der Anforderungsschaltung verfügen. Bei ihnen wird der zum Kraftfahrzeugverkehr parallel laufende Fuß- und gegebenenfalls auch Radverkehr ausschließlich durch eigene Anforderung freigegeben, obwohl eine automatische Freigabe in derselben Phase mit dem Kraftfahrzeugverkehr grundsätzlich möglich wäre. Daher sind nicht alle Lichtsignalanlagen, bei denen der Fuß- und Radverkehr sein Grünsignal gesondert anfordern muss, Bettelampeln. Insbesondere sind einfache Fußverkehr-LSA (F-LSA), die ohne parallellaufenden Verkehr, also ohne Kreuzung, einfach nur über eine Straße führen, keine Bettelampeln.
Eine Bettelampel gemäß dieser Definition läge vor, wenn der die Halenreie querende Fußverkehr nicht immer automatisch mit dem Kraftfahrzeugverkehr aus der Einmündung Kattjahren zusammen eine Freigabe, sondern diese nur auf eigene Anforderung erhielte. Dies ist hier aber nicht der Fall, denn unabhängig davon, ob die Freigabephasefür die Nebenrichtung vom Fahr- oder Fußverkehr angefordert wird, erfolgt stets eine Freigabe des Fußverkehrs zusammen mit dem parallelen Kraftfahrzeugverkehr.
Reine F-LSA (s.o.) sind keine Bettelampeln, da es bei ihnen keinen parallel geführten Fahrverkehr gibt. Die LSA kann ausschließlich dann erkennen, dass der Bedarf für eine Freigabe vorliegt, wenn diese durch Betätigung des Tasters angefordert wird. Eine pauschale Freigabe in jedem Umlauf der Anlage, egal ob ein Bedarf vorliegt oder nicht, würde nicht nur den Kfz-Verkehr unnötig aufhalten und damit auch mehr Emissionen verursachen, sondern auch den Bemühungen des Busbeschleunigungsprogramms entgegenstehen.
Bezugnehmend auf die vorliegende Eingabe kann der LSBG folgende Erläuterungen zu den genannten LSA geben:
Bei den F-LSA Volksdorfer Damm/Schule Buckhorn sowie Volksdorfer Damm/Im Regestall ermöglichen die aktuell geschalteten Signalprogramme mit einer Umlaufzeit von 45 Sekunden bereits eine geringe Wartezeit. In der Steuerung wurden zusätzlich auch sogenannte Sofort-GRÜN-Programme vorgesehen. Diese leiten bei Tasterbetätigung des Fußverkehrs unmittelbar einen Phasenwechsel für die Fußverkehrfreigabe ein, sofern die in der Steuerung festgelegte Mindestgrünzeit für den Kfz-Verkehr bereits abgelaufenist. Die Sofort-GRÜN-Programme werden aktuell nur nachts geschaltet. Zur weiteren Reduzierung der Wartezeiten wird eine Anpassung der Schaltuhr veranlasst, so dass die Sofort-GRÜN-Programme zukünftig ganztägig, somit auch zu den Schulverkehrszeiten, geschaltet werden.
Die LSA Halenreie/Kattjahren schaltet aktuell eine Grünzeit von acht Sekunden für den querenden Fußverkehr über den Volksdorfer Damm. Diese Zeit entspricht der Mindestanforderung. An die Grünzeit bzw. Freigabezeit schließt sich die sogenannte Schutzzeit an. Beide Zeiten werden nach der Fahrbahnbreite und der Gehgeschwindigkeit bemessen.
Die Grünzeit für den Fußverkehr wird in Hamburg in der Regel mindestens so bemessen, dass Personen, die die Fahrbahn im ersten Moment ihres Grüns betreten haben, die Fahrbahn zu mindestens zwei Dritteln überquert haben, bevor die Anlage auf Rot umspringt. Die sich anschließende Schutzzeit ist so berechnet, dass allein innerhalb dieser Zeit die komplette Furt geräumt werden könnte, bevor kreuzende Kraftfahrzeuge den sogenannten Konfliktpunkt mit dem Fußverkehr erreichen.
In Hamburg wird zur Berechnung der Räumzeiten eine Gehgeschwindigkeit von 1,2 m/s (4,3 km/h) zu Grunde gelegt. Im Vergleich zu anderen deutschen Städten entspricht dies einer verhältnismäßig langsamen Geschwindigkeit. Die geltende Richtlinie für LSA (RiLSA) lässt hier auch deutlich höhere Werte bis zu 1,5 m/s (5,4 km/h) zu.
Für Personen, die die Fahrbahn im ersten Moment ihres Grüns betreten haben, ergibt sich mit der Grünzeit und der anschließenden Schutzzeit also eine komfortable Situation zum Überqueren der Straße. Aber auch ein langsam gehender Mensch, der erst im allerletzten Moment der Grünzeit die Fahrbahn betreten hat, kann diese noch gefahrlos überqueren und wieder verlassen.
Für die LSA Eulenkrugstraße/Holthusenstraße wurden bereits neue verkehrstechnische Unterlagen für eine Grundinstandsetzung der Anlage erstellt. Eine Umsetzung wurde zurückgestellt, da durch das Bezirksamt Wandsbek derzeit die Überplanung der Eulenkrugstraße geprüft und geplant wird. Eine vorgezogene Grundinstandsetzung der LSA ist aus wirtschaftlichen Gründen nicht sinnvoll, da die LSA bei der Überplanung durch das Bezirksamt Wandsbek neu überarbeitet werden müsste. Eine Entscheidung über die Planung wird voraussichtlich im Herbst erfolgen.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
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