Beschwerde über Baulärm Hogrevestraße Beschluss der Bezirksversammlung vom 20.02.2025 (Drs. 22-1070)
Letzte Beratung: 15.05.2025 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.2
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, zu der Eingabe Stellung zu nehmen.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Zu Punkt 1:
Folgende Bauvorhaben wurden für die Wandsbeker Zollstraße 59 genehmigt:
März 2024: Aufstellung von zwei Heizöltanks
August 2024: Errichtung eines Hefebreitanks
Neubau Mittelspannungsanlage
Das Bezirksamt hat keinen Einfluss auf Baubeginn, Bauablauf und Baufortschritt. Dies obliegt den Bauherren. Die bauordnungsrechtliche Genehmigung erlischt nach § 73 Absatz 1 HBauO, wenn innerhalb von drei Jahren nach ihrer Erteilung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Ausführung länger als ein Jahr unterbrochen worden ist. Sie kann auf schriftlichen Antrag nach § 73 Absatz 3 HBauO jeweils um bis zu einem Jahr verlängert werden.
Zu Punkt 2:
Die Baumaßnahme ist bereits abgeschlossen.
Zu Punkt 3:
Die Maßnahme in der Schmüserstraße 16 bis 21 dauert voraussichtlich bis Juli 2025 an.
Die Maßnahmen in der Hogrevestraße 28 und der Wendemuthstraße 45-47 werden voraussichtlich bis Ende September 2025 andauern.
Zu Punkt 4:
Eine Fassadensanierung ist verfahrensfrei, daher hat das Bezirksamt Wandsbek hier keine Kenntnisse.
Zu Punkt 5:
In der Schmüserstraße 5 – 8 hat das Bezirksamt eine Baustellenüberfahrt bis zum 30.06.2025 genehmigt.
Zu Punkt 6:
Das Bezirksamt hat hier keine Kenntnisse.
Zu Punkt 7:
Die Entschlammung des Holzmühlenteichs wurde im Februar 2023 abgeschlossen. Im Moment werden keine Entschlammungsmaßnahmen entlang der Wandse durchgeführt.
Zu Punkt 8:
Die Maßnahme wird voraussichtlich im dritten Quartal 2025 beendet sein.
Zu Punkt 9:
Die Umbaumaßnahmen des Eichtalparks werden bis voraussichtlich September 2025 abgeschlossen sein. Die Maßnahmen am Gewässer der Wandse, die der Renaturierung und natürlichen Entwicklung des Gewässers dienen, werden im Mai 2025 voraussichtlich abgeschlossen sein. Eine Einschränkung der Parkanlage in dieser Zeit lässt sich zur Umsetzung der Umgestaltung der Parkanlage leider nicht vermeiden. Zur Reduzierung der Beeinträchtigung, werden voraussichtlich schon fertiggestellte Teile der Parkanlage unmittelbar der Bevölkerung wieder zur Verfügung gestellt.
Zu Punkt 10:
Der Abriss ist bereits erfolgt. Der Baubeginn für den Neubau wurde der Bauaufsichtsbehörde angezeigt. Die Bauaufsicht hat keinen Einfluss auf den Bauablauf und den Baufortschritt. Dies obliegt den Bauherren.
Zu Baumfällarbeiten in Grünanlagen:
Aufgrund des Bundesnaturschutzgesetztes werden Baumfällarbeiten und größerer Rückschnitte an Gehölzen bis auf akute Maßnahmen zu Verkehrssicherheit, immer im Herbst/Winter zwischen Oktober und Februar durchgeführt. Lärmentwicklungen durch diese notwendigen Pflegearbeiten lassen sich leider nicht vermeiden.
Seit Anfang März 2025 sind diese Arbeiten nun abgeschlossen.
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) nimmt wie folgt Stellung:
Die Zuständigkeit für die Überwachung der Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Immissionsschutzes obliegt bei Bauarbeiten der BSW und hier dem Amt für Bauordnung und Hochbau (ABH 333 – Sicherheits- und Umweltbelange auf Baustellen). Baulärm unterliegt grundsätzlich dem Regelungsbereich des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG), der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) und der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm (AVV-Baulärm). Eine gewerbliche Bautätigkeit mit Baumaschinen ist im Rahmen der genannten Vorschriften innerhalb der Zeit von Montag bis Samstag von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr zulässig. Dies gilt auch für Wohngebiete. Der emittierte Baulärm muss außerdem den Immissionsrichtwerten der AVV-Baulärm entsprechen. Diese Immissionsrichtwerte sind abhängig von der jeweiligen Gebietsausweisung im Bebauungsplan. Die Anzahl der einzelnen lärmemittierenden Baustellen findet keine gesonderte Berücksichtigung, weil für die Bewertung von Baulärm der gesamte Beurteilungspegelbetrachtet wird.
Bei der BSW sind keine weiteren Baustellen bekannt. Gegebenenfalls liegen dem zuständigen Bezirksamt weitere Informationen vor.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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