21-5424

Beschilderung an der Bushaltestelle Wilhelmstift Beschluss der Bezirksversammlung vom 05.05.2022 (Drs. 21-4955.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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01.09.2022
30.06.2022
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird gebeten,

-          zu prüfen, inwiefern die Orientierung an der Bushaltestelle Wilhelmstift verbessert werden kann. Dabei ist zu beachten, dass die vorgeschlagenen METACOM-Symbole nicht StVOkonform sind.

-          sich mit dem Krankenhaus Wilhelmstift darüber auszutauschen, wo die Beschilderung am besten passt und wie sie ausfallen könne.

 

 

Die BVM nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (HVV) wie folgt Stellung:

 

Der Eingang zum Katholischen Kinderkrankenhaus Wilhelmstift befindet sich nicht unmittelbar an der Straße, in welcher die Busse fahren. Der Wunsch nach einer Wegweisung zum Krankenhaus ist darum grundsätzlich nachvollziehbar. Für eine den Weg weisende Beschilderung wären neben einem Schild im Umfeld der Haltestelle weitere auf dem Weg zum Krankenhaus erforderlich.

 

Die Beschilderung im öffentlichen Raum durch das Bezirksamt sollte mit dem dafür vorgesehenen Symbol „Krankenhaus“ erfolgen. Das Symbol (das rote Kreuz) erkennen i.d.R. alle Fahrgäste, auch nicht deutschsprachige Bürger:innen. Zudem findet sich das Symbol im gesamten Netz (z. B. Lohmühlenstraße).

 

Aufgrund der bestehenden vielfältigen Anforderungen und des Standorts (der Haltestellenmast soll die Halteposition markieren und ist bei idealer Aufstellung im Sinne der Barrierefreiheit aus den meisten Bereichen des dort haltendenden Fahrzeugs nicht oder nur eingeschränkt sichtbar) eignet sich der Haltestellenmast nicht für die Anbringung zusätzlicher Hinweise und Symbole bzw. Wegweiser. Es wäre also eine eigenständige Beschilderung erforderlich. Der hierfür zuständige Straßenbaulastträger ist das Bezirksamt Wandsbek. Gerne nehmen die Verkehrsunternehmen und der HVV an einem Ortstermin teil, um einen gut sichtbaren und barrierefreien Standort für diese Zusatzbeschilderung im Haltestellenbereich zu finden.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n