21-5107

Beschilderung am Wasserrückhaltebecken im Höltigbaum verbessern und nachhaltig herrichten Interfraktioneller Antrag der SPD- und Grünen-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 20.04.2022 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.4

Sachverhalt

 

Mit der Drucksache -21-3777 wurde die zuständige Fachbehörde gebeten, am Schutzzaun zum Wasserrückhaltebecken Höltigbaum ein verdeutlichendes Hinweisschild anzubringen, um den Besuchern den Sinn des errichteten Zaunes zu erläutern.

Bei einer erneuten Ortsbegehung fand sich das Hinweisschild  (Bild 1) beschädigt, neuere und den Sinn der Maßnahme erläuternde Hinweisschilder fehlten ebenso. Einzig der Hinweis „Biotopfläche“ (Bild 2 ) findet sich an zwei Stellen. Eine weitere Erläuterung scheint angebracht, da das als See empfundene Rückhaltebecken den Besuchern bis zu Beginn der Corona-Pandemie frei zugänglich war.

Die Maßnahme, den See und das Brüten der Wasservögel vor uneinsichtigen „Besuchern“ zu schützen  ist zweifellos zu begrüßen, es stellt sich aber weiterhin die Frage, ob die Besucher des NSG nicht besser „mitgenommen“ werden können und die Maßnahme des Zaunes verständlicher erläutert werden kann.

 

In der jetzt angebrachten Weise wirkt der Zaun nur wie ein Sperrwerk und enttäuscht Besucher bei ihrem Spaziergang im NSG.

Da der Zaun spätestens ab einer gewissen Trockenheit auf der einen Seite relativ problemlos umgangen werden kann (Bild 3), ist der Sinn der Maßnahme hier fraglich.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss Rahlstedt der Bezirksversammlung Wandsbek als Beschluss empfehlen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

 

  1. Die zuständige Fachbehörde wird gebeten, das beschädigte Schild zeitnah zu ersetzen und zu prüfen, ob
  2. die Hinweistafel hinter dem Zaun gut sichtbar angebracht werden kann, um es vor mutwilliger Beschädigung zu schützen, sowie
  3. zu prüfen, ob optisch ansprechendere, größere  Tafelbilder mit entsprechenden Erläuterungen zu den zu schützenden Tierarten angebracht werden können und außerdem
  4. zu prüfen, ob im Zaun Sichtfenster angebracht werden können, um allen Besuchern einen ungehinderten und barrierefreien  Blick auf Flora und Fauna zu ermöglichen und ferner
  5. den Zaun auf beiden Seiten so zu gestalten, dass kein Zugang zum Seeglich ist.

 

  1. Dem Regionalausschuss möge zeitnah über das Ergebnis der Fachbehörde informiert werden.

 

 

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