21-1957

Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung der Luftmessungen KVA Stapelfeld Beschluss der Bezirksversammlung vom 13.08.2020 (Drs. 21-0700.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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20.01.2021
02.12.2020
28.10.2020
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung spricht sich aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse dafür aus, auf

Luftmessungen in Rahlstedt zu verzichten. Die Bezirksversammlung will die Emissionswerte

aber kritisch begleiten.

Daher fordre man die Verwaltung auf, in Kontakt mit den Behörden von Schleswig-Holstein zu

bleiben und sich regelmäßig über die Messwerte zu informieren.

Die Ergebnisse sollen dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Verbraucherschutz vorgestellt

werden.

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zum o.g. Beschluss wie folgt Stellung:

 

Es besteht kein routinemäßiger Informationsaustausch zwischen den zuständigen Überwachungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg bzgl. der Emissionen und Frachten der Abfallverbrennungsanlage Stapelfeld, daher kann die BUKEA dem Bezirk nicht regelmäßig entsprechende Daten zur Verfügung stellen.

Abfallverbrennungsanlagen sind jedoch nach § 23 der 17. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet, ihre Jahresmittelwerte der kontinuierlichen Emissionsüberwachung sowie die Ergebnisse der diskontinuierlichen Emissionsmessungen zu veröffentlichen, so dass diese Daten jederzeit von der interessierten Öffentlichkeit eingesehen werden können. Diese wurden vom Betreiber in Stapelfeld (Fa. EEW) für die Jahre 2018 und 2019 hier veröffentlicht. Die BUKEA, als in Hamburg für Abfallverbrennungsanlagen zuständige Überwachungsbehörde, steht der Bezirksversammlung Wandsbek bei Bedarf für eine fachliche Einordnung dieser für die Müllverbrennungsanlage Stapelfeld veröffentlichten Emissionswerte zur Verfügung.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n