Beleuchtungssituation im Schwarzdornweg/Wellingsbüttel Beschluss der Bezirksversammlung vom 22.12.2016 (Drs. 20-3730.1)
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Das Bezirksamt wird gebeten zu prüfen, inwieweit mit Blick auf eine bessere Beleuchtung ein angemessener Rückschnitt der Baumkronen im Schwarzdornweg vorgenommen werden kann, ohne die Vitalität und die Silhouette der Bäume durch Beschnittmaßnahmen zu beeinträchtigen.
Der zuständigen Fachbehörde wird empfohlen zeitnah zu prüfen, ob und wann die Beleuchtungsanlagen im Schwarzdornweg erneuert werden müssen und inwieweit im Falle der Erneuerung der Anlage eine Anpassung und Verdichtung der Standorte der Lichtmaste und der Einsatz energiesparender und insektenfreundlicher LED-Leuchtmittel erfolgen kann.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Das Bezirksamt hat die Beleuchtungssituation in der Straße Schwarzdornweg vor Ort überprüft. In der Straße ist die Ausleuchtung der Verkehrswege durch einen Baumschnitt nicht zu verbessern.
Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation nimmt wie folgt Stellung:
In der öffentlichen Beleuchtung werden entsprechend der angewandten Maßgaben die Kategorien Haupt- und Nebenstraßen unterschieden. Dabei wird der Mastabstand in Nebenstraßen im Vergleich zu Hauptstraßen größer gewählt. Der Schwarzdornweg wird hierbei als Nebenstraße angesehen. Die Beleuchtungsanlage hat auf Grund ihres Alters das Ende der technischen Einsatzzeit erreicht und muss einer Grundinstandsetzung (GI) unterzogen werden. Nach aktuellem Sachstand wird diese voraussichtlich bis Ende 2017 durchgeführt sein. Vor dem Hintergrund, dass die Anlage in der derzeitigen Form den angewandten Maßgaben entspricht, ist eine Verdichtung der Standorte der Lichtmaste nicht vorgesehen. Da jedoch der Lichtmast am Wendehammer und der Lichtmast auf Höhe des Flurstücks 1519 rechtwinklig zueinander ausgerichtet sind, entsteht hier eine besondere Situation.
Insofern wird der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer (LSBG) im Rahmen der GI einen zusätzlichen Beleuchtungsmast im Schwarzdornweg auf Höhe der Grenze zwischen den Flurstücken 1518 und 3282 stellen.
Wegen der vorhandenen Mastabstände und der engeren Abstrahlcharakteristiken von LED-Leuchten (im Vergleich zu konventionellen Leuchten) wird der LSBG im Rahmen der GI keine LED-Leuchten verwenden. Zur Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von LED-Leuchten siehe Stellungnahme des LSBG zur Drs. 20-3406.1 der Bezirksversammlung Wandsbek.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
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