Beleuchtung Fußgängerüberweg Doberaner Weg Höhe Boytinstraße Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 12.02.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.8
Der Fußgängerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) in der Straße Doberaner Weg auf Höhe der Boytinstraße ist lediglich mit einer Straßenlaterne beleuchtet.
Eine unzureichende oder ungünstig ausgerichtete Beleuchtung kann die Sichtbarkeit von querenden Fußgängern erheblich beeinträchtigen und damit ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen.
Die R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen) und die DIN EN 13201(Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) legen klare Anforderungen an die Beleuchtung von Fußgängerüberwegen fest. Demnach sollte:
Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:
Beschluss:
Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtung des Fußgängerüberwegs (FGÜ) am Doberaner Weg auf Höhe der Boytinstraße zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit durchzuführen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Beleuchtung den Anforderungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie der DIN EN 13201 (Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) entspricht.
Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren
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