22-1017

Beleuchtung Fußgängerüberweg Doberaner Weg Höhe Boytinstraße Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 12.02.2025 Regionalausschuss Rahlstedt Ö 6.8

Sachverhalt

 

 

Der Fußngerüberweg (umgangssprachlich Zebrastreifen) in der Straße Doberaner Weg auf Höhe der Boytinstraße ist lediglich mit einer Straßenlaterne beleuchtet.

 

Eine unzureichende oder ungünstig ausgerichtete Beleuchtung kann die Sichtbarkeit von querenden Fußngern erheblich beeinträchtigen und damit ein erhöhtes Unfallrisiko darstellen.

 

Die R-FGÜ 2001 (Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen) und die DIN EN 13201(Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) legen klare Anforderungen an die Beleuchtung von Fußngerüberwegen fest. Demnach sollte:

  • Der Fußngerüberweg eine deutlich höhere Beleuchtungsstärke als die Umgebung aufweisen (mindestens 30 Lux),
  • Die Beleuchtung so ausgerichtet sein, dass Fußnger aus der Perspektive der Fahrzeugführenden frühzeitig und deutlich erkennbar sind,
  • Die Lichtquelle unabhängig von der allgemeinen Straßenbeleuchtung sein, um eine optimale Kontrastwirkung zu erzielen.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss folgende Empfehlung für die Bezirksversammlung beschließen:


Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Beleuchtung des Fußgängerüberwegs (FGÜ) am Doberaner Weg auf Höhe der Boytinstraße zu überprüfen und ggf. Maßnahmen zur Verbesserung der Sichtbarkeit und Verkehrssicherheit durchzuführen. Dabei soll insbesondere geprüft werden, ob die Beleuchtung den Anforderungen der Richtlinie für die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ 2001) sowie der DIN EN 13201 (Technische Regel für die Straßenbeleuchtung) entspricht.

 

Der Regionalausschuss Rahlstedt ist zeitnah über das Ergebnis zu informieren

 

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