21-4663

Beleuchtung des Verbindungswegs im Kleingartenverein Berner Wald e.V. 582 neuerrichten Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.10.2021 (Drs. 21-3955.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 24.02.2022 Regionalausschuss Bramfeld-Steilshoop-Farmsen-Berne Ö 6.7

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Verwaltung und die zuständigen Fachbehörden werden gebeten,

  1. zu prüfen,
    1. als was dieser Weg gwidmet ist;
    2. ob die Neuerrichtung einer insektenfreundlichen Beleuchtung mit Präsenzmelder auf dem Verbindungsweg des Kleingartenvereins Am Berner Wald e.V.582 zwischen dem Bienenkamp/ Am Berner Wald bis zum Meiendorfer Mühlenweg möglich ist;
    3. wie hoch die anfallenden Kosten einer Beleuchtung des Gehweges wären.
  2. den Ausschuss über die Ergebnisse der Prüfung zu informieren.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) nimmt zur Ziffer 1b. des o.g. Beschlusses wie folgt Stellung:

 

Es ist sehr zu begrüßen, dass Überlegungen zu einer insektenfreundlichen und bedarfsgerechten Beleuchtung angestellt werden. Ob die Beleuchtung in Bezug auf die Beleuchtungsvermeidung in Grünanlagen überhaupt errichtet werden kann, wird von der BUKEA in einem eigenständigen Verfahren geprüft, sobald eine entsprechende Bedarfsanmeldung durch das Bezirksamt Wandsbek vorliegt.

 

Davon unbenommen sei zur Insektenfreundlichkeit von Beleuchtung (mit Präsenzmeldern) Folgendes gesagt: Beleuchtung stellt aus naturschutzfachlicher Sicht immer eine umweltschädliche Emission dar, die am besten ganz vermieden werden sollte. In diesem Sinne wäre auch mit entsprechenden Vermeidungsmaßnahmen höchstens eine insektenschonende Beleuchtung möglich, eine wirklich insektenfreundliche Beleuchtung ist nicht am Markt verfügbar. Zu den allgemeinen Hinweisen zur schonenden Beleuchtung siehe Stellungnahme der BUKEA zur Drs. 21-3353.1 (s. Drs. 21-4660).

 

 

Hinsichtlich der im vorliegenden Beschluss beschriebenen Örtlichkeit liegen der Naturschutzabteilung der BUKEA für den genannten Bereich nur wenige Daten zu vorkommenden Arten vor. An Gebäuden, die im Südosten an die Flächen des Kleingartenvereins (KGV) grenzen, sind allerdings Fledermausquartiere bekannt. In den Kleingärten ist neben altem Gehölzbestand mit zahlreichen Kleingewässern, Gemüse- und Obstanbau und Blühpflanzen zu rechnen, die Lebensräume für Insekten bieten können, wenn sie naturnah und insektenfreundlich gestaltet sind. Aufgrund der Habitatausstattung und der Lage in einem größeren Grünzug von Landschaftsschutzgebieten und angrenzend an Flächen des Biotopverbunds ist von einer hohen Eignung für die genannten Artengruppen auszugehen. Um naturschutzrechtliche Konflikte zu vermeiden, sind diese vor der endgültigen Planung der Beleuchtung zu kartieren. Dabei sind insbesondere als Fledermausquartiere geeignete Baumhöhlen und ggf. vorhandene Fledermaus-Flugstraßen zu untersuchen, um diese vollständig vor Lichtimmissionen schützen zu können.

 

Die Flächen des KGV Am Berner Wald e.V. 582 liegen im Landschaftsschutzgebiet (LSG) Wandsbeker Geest, grenzen im Nordosten an Grünflächen der Saselheide an und verbinden diese mit dem Berner Wald, der im LSG Farmsen liegt und Teil des Biotopverbundes nach § 9 HmbBNatSchAG ist. Zusammen bilden sie eine große zusammenhängende unbeleuchtete Fläche und bieten somit potenziell bedeutsame Habitate für nachtaktive Arten. Die Kleingartenfläche fungiert als eine Art Korridor zwischen den anderen Flächen, da sie im Vergleich zu den angrenzenden bebauten Flächen mit Straßenbeleuchtung deutlich dunkler ist und somit nachtaktiven Arten die Möglichkeit bietet, in relativer Dunkelheit zwischen den Flächen zu wandern. Der Verbindungsweg mit größeren Gehölzen zu beiden Seiten teilt ungefähr ¼ der Gesamtfläche des Kleingartenvereins ab und würde, wenn er beleuchtet wäre, den „dunklen Korridor“ durchschneiden und somit zum einen eine Barriere für lichtmeidende Arten darstellen und zum anderen zum Beispiel Insekten aus den umliegenden Grünflächen und Gartenanlagen anlocken. Diese Auswirkungen könnten durch bedarfsgerechte Beleuchtung zumindest teilweise minimiert werden.

 

Bei gelegentlich gebrauchter Beleuchtung bietet sich der Einsatz von Zeitschaltuhren oder Leuchtmitteln mit Präsenzmeldern zum Beispiel in Form von „intelligenten LEDs“ oder intelligenten HF-Sensoren an. Diese passen über Bewegungssensoren die Heiligkeit an und sind in unterschiedlichen Sensibilitäten erhältlich, so dass größere Objekte wie zum Beispiel Menschen oder Autos von Kleintieren unterschieden werden können. Dadurch lässt sich neben dem Energieverbrauch auch die Beeinträchtigung der Umwelt durch Licht reduzieren. Es gibt jedoch berechtigte Bedenken, dass entsprechende Technik einen erhöhten Investitions- und Wartungsaufwand bedeutet. Hierzu sollte im Zweifelsfall die Hamburger Verkehrsanlagen GmbH befragt werden. Die einfachste und etablierte Lösung stellen deshalb Zeitschaltungen dar.

 

 

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

 

Der Weg ist Teil einer gewidmeten öffentlichen Grünanlage.

 

In Abstimmung mit dem Vorstand des Kleingartenvereins ist eine Wegebeleuchtung und damit Öffnung des Durchgangsverkehrs mit einer arten- und naturschutzgerechte Beleuchtung denkbar. Zur  Umsetzung müsste der Wunsch auf die Prio-Liste „Beleuchtungswünsche“ mit einem entsprechenden Beschluss aufgenommen werden.

 

Beleuchtungen in Grünanlagen liegen nicht in der Zuständigkeit des Bezirksamtes, Zuständige Stelle ist die Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA). Zu Herstellungskosten und der erforderliche Anzahl der benötigten Beleuchtungen kann das Bezirksamt keine Angaben machen.

 

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

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