21-0834

Beleuchtung an der Seebek zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße schaffen - Schulweg sichern Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-6542 beantragt die CDU-Fraktion die Aufstellung von Beleuchtungsanlagen an der Seebek, zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße.

Der Weg liegt direkt an der Heinrich-Hellwig-Schule und einem Kleingartengelände. Besonders in der dunklen Jahreszeit fehlen in diesem Bereich, der auch von Kindern als Schulweg genutzt wird, Lichtquellen. Der Weg am Appellhofweiher ist gut beleuchtet sowie auch die Fortsetzung in Richtung Dieselstraße. Um dem Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen, bitten die Anwohner, dass auch im Bereich zwischen Richeystraße und Heinrich-Hellwig-Schule Lampen aufgestellt werden, um die Sicherheitslücke zu schließen.

 

Die zuständige Behörde hat die Herstellung von Beleuchtungsträgern mit folgender Begründung abgelehnt:

„Bei dem Weg entlang der Seebek zwischen Richeystraße und Heinrich-Helbing-Straße handelt es sich um einen Gewässerunterhaltungsweg. Gewässerunterhaltungswege sind keine öffentlich gewidmeten Flächen. Dies hat zur Folge, dass dort keine öffentliche Beleuchtung aufgestellt und betrieben wird.

Darüber hinaus stehen einer Beleuchtung von Gewässerunterhaltungswegen artenschutzrechtliche Belange entgegen. Die Gewässerkorridore werden in besonderem Maße von Insekten als Lebensraum genutzt. Diese werden durch das Licht irritiert bzw. vom Licht angezogen und verenden an den Lampen.“

 

Die ablehnende Begründung der zuständigen Behörde sind für die Anwohner nicht nachzollviehbar, da mittels intelligenter Beleuchtung (Light on Demand) einer Lichtverschmutzung entgegengewirkt werden könnte.

 

 

Erklärung von Light on Demand

Die Straßenbeleuchtungen werden mit Bewegungsmeldern gekoppelt. Wird ein Passant vom Bewegungssensor erfasst, schaltet die Lampe an. Der Weg ist bereits beleuchtet, bevor der Passant den nächsten Sensor erreicht, hinter ihm dimmen sich die Lampen langsam wieder aus. Die Anzahl sogenannter „Angsträume“ für Fußgänger, Radfahrer und Läufer wird mit dem so entstehenden „Lichtteppich“ reduziert. CO2-Emissionen können durch Light-on-Demand-Lösungen reduziert, sowie Pflanzen und nachtaktive Tiere geschützt werden.

 

Mit Drucksache 21-0333.1 teilt die Verwaltung mit, dass die Behörde für Umwelt und Energie in einer Fachkarte den Weg an der Seebek hervorhebt. Der Wegeabschnitt wird als Teil des Hauptwegenetzes des Freiraumverbunds „insbesondere für Fußgänger und Radfahrer“ (siehe Grün Vernetzen - Fachkarte für das Landschaftsprogramm der FHH-BUE, April 2018) ausgewiesen.

Des Weiteren teilt die Verwaltung mit, dass die Beleuchtung nördlich der Richeystraße entlang der Seebek vor mehr als 25 Jahren hergestellt wurde. Der Grund war vermutlich die Funktion als wichtiger Schulweg. Warum der Weg südlich damals nicht beleuchtet wurde ist dem Bezirksamt Wandsbek nicht bekannt, vermutlich gab es die Wegeverbindung damals noch nicht. Die Flächen nördlich der Richeystraße sind vorrangig öffentlich gewidmete Grünanlagen.

Es ist für die Bürger nicht nachvollziehbar, warum ein Teil des Weges als Schulweg beleuchtet wird und ein Teil nicht.

 

Vor diesem Hintergrund möge der Regionalausschuss beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

1.)    Die zuständige Behörde wird gebeten den Weg an der Seebek als öffentlich gewidmete Fläche umzuwandeln.

2.)    Dem Regionalausschuss Bramfeld, Steilshoop, Farmsen-Berne ist entsprechend zu berichten.

 

Anhänge

keine Anlage/n