21-5989.1

Begrünung Pergola im Ortskern Rahlstedt Beschlussvorlage des Regionalausschusses Rahlstedt

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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17.11.2022
Sachverhalt

 

  •    Einstimmiger Beschluss des Regionalausschusses Rahlstedt vom 2.11.2022 zum geänderten Ursprungsantrag Drs.Nr. 21-5989 der Grünen- und SPD-Fraktion

 

Die Rückseite des Parkhauses Mecklenburger Straße 5 wird von vielen Menschen im Stadtteil genutzt, um zum Supermarkt zu gehen, die verschieden Arztpraxen aufzusuchen oder den Boizenburger Weg zu erreichen. Der Durchgang ist jedoch nicht sehr ansprechend, da dieser oft stark vermüllt ist und zusätzlich durch eine unansehnliche Metallpergola überdacht wird. Durch eine Begrünung könnte hier sehr schnell ein attraktiver Stadtraum entstehen, die bereits vorhandene Pergola könnte aufgrund ihrer Bauart dafür sehr gut als Kletterhilfe für Kletterpflanzen wie z.B. dem Dreiblättrigen Wilden Wein genutzt werden. Der Wilde Wein eignet sich hervorragend als Zierpflanze zur Begrünung und erscheint besonders prachtvoll zur Herbstzeit, wenn seine tiefroten Blätterteppiche ganze Hauswände zum Leuchten bringen.

 

Grüne Fassaden tragen zur Lebensqualität bei, da sie den Stadtraum attraktiver machen. Sie sorgen für ein besseres Stadtklima, erhöhen die Naturvielfalt, schaffen gesündere Lebensverhältnisse und verschönern das Stadtbild. Um die Attraktivität des Zentrums von Rahlstedt weiter zu steigern, möge die Verwaltung daher nach Abschluss der Generalsanierung des Parkhauses durch die Sprinkenhof GmbH die Begrünung der vorhandenen Pergola im Durchgang zum Boizenburger Weg veranlassen.

  

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung und die zuständige Fachbehörde werden gebeten,

 

  1. auf die Eigentümer zu zugehen und zu prüfen, ob eine Begrünung der vorhandenen Pergola auf der Rückseite des Parkhauses Mecklenburger Strasse 5 mit z.B. Dreiblättrigem wilden Wein möglich ist.
     
  2. zu prüfen, ob die unter 1. vorgeschlagene Maßnahme über die Hamburger Gründachforderung bezuschusst werden kann.
     
  3. die Eigentümer aufzufordern, ihrer Pflicht zur Reinigung der Wege nachzukommen.
     
  4. die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, wer für die Kosten für die Pflege der Anpflanzung zuständig ist.
     
  5. bei positiver Rückmeldung die Umsetzung der Begrünung nach Abschluss der Generalsanierung des Parkhauses zu veranlassen.
     

Dem Regionalausschuss möge zeitnah über die Ergebnisse berichtet werden.

 

Anlage: Fotos (Simone Mohnke)

 

 

Beispiel: Dreiblättriger Wilder Wein in der Straße Bei den Boltwiesen in Rahlstedt