21-5820.1

Bebauungsplanverfahren Wandsbek 85 (Quarree) - Schaffung von neuem Planrecht für eine zukunftsweisende und zentrumsstärkende Stadtentwicklung am Wandsbek Markt Beschlussvorlage des Planungsausschusses, angemeldet zur Debatte von der SPD-Fraktion

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 06.10.2022 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 4.1

Sachverhalt

 

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 über den interfraktionellen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Die Grünen Drs.-Nr. 21-5820 beraten und mit geändertem Petitum mehrheitlich beschlossen. Es wurde punktweise abgestimmt. Die Fraktionen von SPD, Grünen, Linke und FDP stimmten allen Punkten zu. Die CDU-Fraktion lehnte alle Punkte ab. Die AfD-Fraktion stimmte wie folgt ab:

-          Pkt. 1: Gegenstimme

-          Pkt. 2: Zustimmung

-          Pkt. 3: Gegenstimme

-          Pkt. 4: Zustimmung

-          Pkt. 5: Gegenstimme

-          Pkt. 6: Gegenstimme

-          Pkt. 7: Enthaltung

-          Pkt. 8: Gegenstimme

-          Pkt. 9: Gegenstimme

-          Pkt. 10: Zustimmung

-          Pkt. 11:. Gegenstimme

 

Der Planungsausschuss hat auf seiner Sitzung am 21.12.2021 der Beschlussvorlage der Verwaltung „Arbeitsprogramm Bebauungsplanung 2022“ (Drucksache 21/4349) zugestimmt. Auf der Liste B.1 unter 4. befindet sich seitdem das Projekt „Wandsbek – Quarree Q4“, bei dem es um die Entwicklung von Gewerbe und ergänzende Nutzungen Nach-/Umnutzung „Karstadt“ und ggf. angrenzende Flächen geht. Mit der Drucksache 21-5702 hat die Verwaltung auf der Sitzung der Planungsausschusses am 30.08.2022 in diesem Zusammenhang die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorgeschlagen. Die mehrfach diskutierte Sanierung und Umgestaltung der angrenzenden Wandsbeker Wochenmarktfläche ist demnach nicht Teil dieses Bebauungsplanverfahrens, sondern soll zeitnah auf Grundlage eines weiteren Bebauungsplanverfahrens erfolgen. 

 

Die Rot-Grüne Koalition in Wandsbek begrüßt ausdrücklich die Absicht des Vorhabenträgers Union Investment in den Standort Wandsbek Markt zu investieren und damit neue Entwicklungsperspektiven zu schaffen. An einer Stärkung und Entwicklung des Wandsbeker Zentrums haben wir ein großes Interesse. Das Potential für ein attraktives Geschäftszentrum mit vielfältigen Angeboten, hoher Aufenthaltsqualität und zusätzlichen Wohnraum ist aus unserer Sicht bei diesem Projekt gegeben und sollte dahingehend unbedingt von Politik und Verwaltung unterstützt und gefördert werden.

 

Als Bezirkskoalition haben wir uns mit den bisherigen Überlegungen am Standort auseinandergesetzt. Insbesondere die Entwicklung am Wochenmarkt Wandsbek und einer neuen Markthalle ist aus unserer Sicht von besonderer Bedeutung für die Zentrumsstärkung am Wandsbek Markt. Unsere Ideen und Forderungen hierzu haben wir bereits mit einem Antrag eingebracht (siehe Drucksache 21-5381).

 

Um den wichtigen sozialen und ökologischen Anforderungen einer wachsenden Stadt noch besser gerecht zu werden, wollen wir folgende Bedingungen mit dem neuen Planrecht eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Wandsbek 85 (Quarree) verknüpfen.

 

Dies vorausgeschickt möge die Bezirksversammlung folgendes beschließen:

 

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten, die nachfolgenden Parameter mit dem Vorhabenträger zu vereinbaren und in einem städtebaulichen Vertrag verbindlich zu machen:

 

  1. Das Bebauungsplanverfahren Wandsbek 85 (Quarree) ist nach der Einleitung unter der Maßgabe fortzuführen und zur Feststellung zu bringen, dass seitens der Verwaltung die angrenzende Wochenmarktfläche Quarree saniert und mit einem weiteren Bebauungsplanverfahren entwickelt wird. Die Forderungen des Beschlusses aus Drucksache 21-5381 sind zu berücksichtigen.

 

  1. Der denkmalgeschützte Gebäudeteil des „Geschäftshaus Karstadt Wandsbek“ an der Wandsbeker Marktstraße 63-65 ist zu erhalten.

 

  1. Mindestens 35% der Wohnungen sind als sozialgeförderte Wohnung im 1. und 2. Förderweg mit einer Bindung von 30 Jahren zu errichten, wobei der Anteil an Wohnungen im 1. Förderweg überwiegt. Hiervon sind mindestens 10% als Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende nachzuweisen.

 

  1. Mindestens 30% der Wohnungen sind mit mindestens 3,5 Zimmern zu errichten.

 

  1. Ein Anteil der Wohnungen ist für im Vergleich zum unteren Segment des aktuellen Mietenspiegels preisgünstige Azubi- und Studierendenwohnungen vorzusehen. Hinsichtlich der Gestaltung der Wohnfläche soll berücksichtigt werden, dass die Wohnungen auch für Wohngemeinschaften nutzbar sind.

 

  1. Für die Wohnungen ist ein der Lage angemessener Anteil von Pkw-Stellplätzen vorzusehen. Die Möglichkeit der Teilnutzung von vorhandenen Pkw-Stellplätzen des Einkaufzentrums ist für Anwohnerinnen und Anwohner zu prüfen und, wenn möglich, anzubieten.

 

  1. Die in der Präsentation aus dem Planungsausschuss vom 30.08.2022 beschriebenen Konzepte zur Nachhaltigkeit und Mobilität werden begrüßt und sollen in dem Projekt entwickelt und realisiert werden.

 

  1. 10% der neuerrichteten Pkw-Stellplätze sind mit einer Ladeeinrichtung für Elektrofahrzeuge auszustatten, weitere 10% der Stellplätze dafür vorzubereiten.

 

  1. Zusätzlich zu den durch die Fachanweisung FA 1/2013 -ABH gefordert Fahrradstellplätzen sind in den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben mindestens 10 % der Stellplätze für Lastenfahrräder oder Fahrradanhänger umzusetzen. Die Fahrradstellplätze sind durch entsprechende Markierungen deutlich zu kennzeichnen. Fahrradstellplätze sind möglichst ebenerdig und nah an den Hauseingängen anzuordnen. Sofern die Abstellmöglichkeiten im Gebäude angeordnet werden, ist sicherzustellen, dass Fahrräder schnell und bequem zu erreichen sind. Eine öffentlich nutzbare Reparaturstation/Pumpstation für Fahrräder soll vom Vorhabenträger errichtet werden.

 

  1. Zusätzliche Bedarfe der sozialen Infrastruktur (u.a. KiTa) aufgrund des Bebauungsplanverfahrens sind mit der zuständigen Fachbehörde frühzeitig zu prüfen und ggf. im Plangebiet durch den Vorhabenträger zu berücksichtigen. 

 

  1. Die folgenden, bei unseren Bebauungsplänen üblichen, hohen ökologischen und energetischen Parameter sind vorzusehen:

 

  1. Die Dachflächen sind als Flachdach auszuführen und sämtliche Dachflächen, mit Ausnahme der Flächen für technische Aufbauten, als Gründach zu gestalten und extensiv zu begrünen. Auch die nach Hamburger Klimaschutzgesetz mit Photovoltaik- oder Solaranlagen auszustattenden Dachflächen sind als kombiniertes Gründach zu gestalten.

 

  1. Die Wohnnutzung ist im Energiestandard KfW 40 oder einem zukünftig vergleichbaren KfW-Standard zu realisieren. Dabei ist seitens der Verwaltung darauf hinzuwirken, dass der Energiestandard nicht schlechter als KfW 40 ist.

 

  1. Ein Energiefachplan ist gem. Drucksachen 21-1638 zu erstellen. Der Anschluss an das Nah- oder Fernwärmenetz ist zu prüfen und, wenn möglich, zu nutzen.

 

  1. Die Gestaltung der Außenbereiche sollte eine hohe ökologische Quantität und Qualität aufweisen. Alle Neupflanzungen dürfen nur mit standortgerechten, möglichst heimischen Gehölzen erfolgen, die einen ökologisch hohen Wert darstellen und möglichst vielen Insekten- und Tierarten als Nahrungsquelle und/oder Lebensraum dienen.

 

  1. Es ist darauf hinzuwirken, dass die straßenseitigen Fassadenmaterialien aus möglichst langanhaltenden und festen Materialien bestehen (z.B. Holz oder Vollstein). Die Außenwände der Gebäude sind attraktiv und als Vollklinker zu gestalten. Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) sind für alle Fassaden auszuschließen. Die Obergeschosse bzw. die Aufstockungen sollen in Holzhybridbauweise realisiert werden. Der Holzanteil soll mindestens 60% entsprechen. Beim Innenausbau sollen umweltfreundliche und emissionsarme Materialen zum Einsatz kommen.

 

  1. Gefällte Bäume oder Gehölze sind durch die Bauherren im Verhältnis 1:2 oder nach dem BUKEA-Modell (anzuwenden ist das jeweils bessere) im Plangebiet zu ersetzen. Ist eine Nachpflanzung im Plangebiet nicht möglich, sucht der Vorhabenträger gemeinsam mit der Verwaltung nach ortsnahen Ersatzstandorten ggf. auch im öffentlichen Raum und finanziert die Nachpflanzung; falls diese nicht verfügbar sind, ist nach anderen Kompensationsmaßnahmen im Plangebiet zu suchen, z.B. intensive Dachbegrünung, Entsiegelung, Renaturierung).

 

  1. Brutkästen für heimische Vogel- und Fledermausarten sollen in der Fassade - unabhängig von der Abarbeitung des Artenschutzes im B-Planverfahren - vorgesehen werden.

 

  1. Es werden Flächen für Freizeitnutzungen wie Urbaner Gartenbau in der weiteren Planung berücksichtigt.

 

  1. Die Außenbeleuchtung in den unmittelbar planungsbegünstigten Vorhaben erfolgt insektenfreundlich mit einer Farbtemperatur unter 3000K, die nicht nach oben abstrahlen darf.

 

  1. Grünfassaden sollen in einem hohen Maße realisiert werden, sofern für die Rank- und Kletterpflanzen ausreichend Platz auf privatem Grund für den Wurzelraum bereitgestellt werden kann.

 

  1. Bei den Abbrucharbeiten des Bestandes und beim Neubau soll die Wiederverwendung und das Recycling von Bauteilen berücksichtigt werden, soweit dies möglich ist. Baumaterialien sind hierfür bestmöglich zu Trennen.

 

  1. Das Einsparen von Trinkwasser soll bei dem Vorhaben berücksichtigt werden. Dies kann u.a. durch die Nutzung von Regenwasser für die Außenbewässerung oder Toilettenspülung erfolgen.

 

 

 

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