21-1215

Bebauungsplanverfahren Volksdorf 46 -Buchenkamp - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung

Beschlussvorlage

Sachverhalt

 

1. Anlass und Planungsinhalt

Durch den Bebauungsplan Volksdorf 46 soll eine bauliche Entwicklung in einem begrenzten Bereich parallel zum Buchenkamp auf Flächen des ehemaligen Ferck‘schen Hofes (Flurstück 272) ermöglicht werden. Die Planungsbegünstigten planen hier eine zweigeschossige Wohnbebauung zzgl. Staffelgeschoss in Form von Reihenhäusern und Geschosswohnungsbauten mit insgesamt 60 Wohneinheiten, davon 18 als öffentlich geförderte Wohnungen. Des Weiteren soll der Bebauungsplan die Errichtung von jeweils zweigeschossigen Gebäuden für eine Einrichtung der stationären Pflege von an Demenz erkrankten oder ähnlich pflegebedürftigen Personen, für eine Kindertagesstätte mit mindestens 60 bis maximal 100 Plätzen und für eine Einrichtung zur Tagespflege oder ein Hospiz ermöglichen.

 

Durch das Bezirksamt wurde im Jahr 2015 ein landschaftsplanerisch-städtebauliches Gutachten für einen rund 63 ha großen Bereich östlich des Buchenkamps bis zur Landesgrenze in Auftrag gegeben. Im Ergebnis wurden die Flächen rund um den Ferck’schen Hof aufgrund vergleichsweise geringer Restriktionen und Wertigkeiten als Potenzialflächen für den Wohnungsbau identifiziert. Auf Grundlage dieses Ergebnisses wurde durch das Bezirksamt eine Massenstudie für die unmittelbar östlich des Buchenkamps liegenden Flächen ausgearbeitet. Die östliche Grenze für die vorgesehene Bebauung stellt die gemäß Drs. 20-2771.1 sich aus der gedachten Verlängerung der Firstlinie des Hofgebäudes ergebene Linie dar. Die Massenstudie wurde in Abstimmung mit den Planungsbegünstigten im weiteren Verfahren, abgestimmt, konkretisiert und angepasst (siehe Anlage Funktionsplan)

 

Am Buchenkamp werden mit ausreichend Abstand zum straßenbegleitenden Knick kleine Geschosswohnungsbauten und  östlich am Übergang zur Landschaft Reihenhäuser ermöglicht. Da die Gebäude als Nullenergiehäuser errichtet und mit Solaranlagen ausgestattet werden sollen, wird abweichend vom bisherigen städtebaulichen Konzept insbesondere eine Ost-West-Orientierung der Baukörper vorgesehen, um die Sonnenenergie optimal nutzen zu können. Die Gebäude für die geförderten Wohnungen und die Einrichtung für u.a. Demenzerkrankte werden als separate, voneinander getrennte Gebäude vorgesehen. Für die Erweiterung oder den Neubau der Kindertagesstätte sowie einer Tagespflegeeinrichtung oder eine Hospiz ist der überwiegende Abriss der Bausubstanz des Ferck’schen Hofes erforderlich.

Die geplante Bebauung wird durch eine neue Planstraße mit Anbindung an den Buchenkamp auf Höhe der heutigen Hofzufahrt erschlossen. Da auf der Ostseite des Buchenkamps aufgrund des bestehenden Knicks kein straßenbegleitender Gehweg angeordnet werden kann, wird eine Wegeverbindung zwischen Knick und neuer Bebauung über Privatgrund gesichert.

Der neue östliche Siedlungsrand wird durch eine Gehölzanpflanzung, die auch Blickbeziehungen in die offene Landschaft ermöglichen soll, gebildet. Östlich davon ist eine Fläche zur Retention des aus den Baugebieten anfallenden Oberflächenwassers geplant sowie der Erhalt landwirtschaftlicher Nutzflächen.

 

Auch die weiteren Landschaftsbereiche im Plangebiet sollen als Teil der landwirtschaftlich genutzten Feldmark gesichert werden. Entsprechend werden die Flächen südlich der geplanten Neubebauung bis zur Eulenkrugstraße sowie die Flächen östlich des Weges Tonradsmoor als landwirtschaftliche Nutzflächen festgesetzt. Im Südosten des Plangebietes wird auf bisheriger Ackerfläche randlich zum Wald Im Meienthun eine Maßnahmenfläche für Boden, Natur und Landschaft festgesetzt. Zielsetzung ist die Schaffung einer offenen Kraut- und Staudenflur, die als Ruderalfläche eine Pufferfunktion zwischen dem Wald Im Meienthun mit dem weiter östlich gelegenen Naturdenkmal „Kiebitzmoor“ und den landwirtschaftlichen Nutzflächen der Tonradskoppeln übernimmt, und gleichzeitig dem lokalen Biotopverbund dient. Die Maßnahmenfläche dient dem Ausgleich der Eingriffe der geplanten Erschließung und Bebauung. Weiterhin wird als Ausgleichsmaßnahme die Neuanlage von zwei Knickabschnitten in der Feldflur festgesetzt. Hierdurch werden die Eingriffe in Natur und Landschaft sowie der Verlust an Knicks durch die Bebauung und Erschließung vollständig innerhalb des Plangebietes ausgeglichen.

 

Die Fläche der bestehenden öffentlich-rechtlichen Unterbringung für Geflüchtete und Asylbegehrende an der Eulenkrugstraße wird in den Bebauungsplan einbezogen, um den Betrieb der auf Grundlage des § 246 BauGB für die Dauer von 3 Jahren befristeten Unterbringung inkl. der dort bestehenden Kindertagesstätte für weitere 15 Jahre planungsrechtlich abzusichern. Anschließend wird die Fläche für eine landwirtschaftliche Nutzung renaturiert.

 

Der Baustufenplan Volksdorf von 1955 setzt für das gesamte Plangebiet Grün- und landwirtschaftliche Flächen fest. Die Flächen sind bisher als Außenbereich gem. § 35 BauGB zu beurteilen. Um die vorgenannten Planungsziele umsetzen zu können, ist daher die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans erforderlich. Außerdem sind der Flächennutzungsplan und das Landschaftsprogramm sowie die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet parallel zum Bebauungsplanverfahren anzupassen.

 

2. Kommunalpolitische Aspekte

Die Flächen östlich des Buchenkamps wurden bereits im Jahr 2012 als Potenzialflächen in das bezirkliche Wohnungsbauprogramm aufgenommen. Mit dem Bebauungsplan Volksdorf 46 werden u.a. 60 Wohneinheiten inkl. 18 öffentlich geförderter Wohnungen sowie die Erweiterung einer bestehenden Kindertagstätte ermöglicht. Damit wird fußläufig zu der U-Bahnhaltestelle Buchenkamp ein Beitrag zum dringend benötigten Wohnungsbau und Anpassung der sozialen Infrastruktur geleistet.

 

Eine Bebauung von Teilen der südlich Buchenkmap 6 angrenzenden Ackerfläche wird in Abstimmung mit den Eigentümern nicht vorgesehen, und die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft bestandsgemäß festgesetzt.

 

Parallel zu dem Bebauungsplanverfahren wurde ein Biotopverbundkonzept mit Ziel- und Maßnahmenplan auch für den östlich und nördlich anschließenden, über das Plangebiet hinaus gehenden Landschaftsraum erarbeitet. Die damit beauftragte Gutachterin wird zu den Ergebnissen in der Sitzung ausführen.

 

Zu dem Bebauungsplan Volksdorf 46 soll mit der Grundeigentümerin sowie dem Käufer einer Teilfläche als jeweils Planungsbegünstigten ein städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB geschlossen werden.

 

3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 06.09.2016

Öffentliche Plandiskussion  10.10.2016

Beschluss des Planungsausschusses über Fortführung des Verfahrens 13.12.2016

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 18.11.2019

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 31.01.2020

 

4. Behördenbeteiligung und öffentliche Auslegung

 

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Bebauungsplan-Entwurf hergestellt werden.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs und der parallelen Flächennutzungsplanänderung F11/16 und der Landschaftsprogrammänderung L09/16 wird voraussichtlich im April 2020 stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Hauptausschuss wird gebeten,

-          von der parallelen Änderung des Flächennutzungsplans sowie Landschaftsprogramms Kenntnis zu nehmen und

-          der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Volksdorf 46 zuzustimmen.

 

Anhänge

-       Bebauungsplan-Entwurf Volksdorf 46 (Planzeichnung, Verordnungstext und Begründung)

-       Funktionsplanung

-       Entwurf der Flächennutzungsplanänderung

-       Entwurf der Landschaftsprogrammänderung