Bebauungsplanverfahren Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 - Ellerneck - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)
Letzte Beratung: 28.11.2023 Planungsausschuss Ö 5.1
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Mit dem Bebauungsplan Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 soll eine rückwärtige Bebauung in einem Wohngebiet ermöglicht und zugleich eine den örtlichen Verhältnissen städtebaulich-strukturell angepasste Maßstäblichkeit im Baublock mit angemessener baulicher Entwicklungs-möglichkeit gesichert werden. Der Charakter des Plangebietes als Einfamilienhausgebiet soll dabei erhalten bleiben. Dieser Charakter wird im Bestehenden geprägt durch straßenparallele Randbebauung, freistehende Einfamilienhäuser sowie Doppelhäuser. Ein Teil der Grundstücke im Plangebiet ist derzeit von der Freien und Hansestadt Hamburg im Erbbaurecht vergeben.
Zur Erschließung der rückwärtigen Grundstücksteile soll eine Erschließungsstraße in den Bau-block hineingeführt werden.
Planungsziel ist auch die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum im Rahmen der Innenentwicklung. Mit einer realisierbaren Zahl von etwa 30-40 zusätzlichen Wohneinheiten soll ein Beitrag zur Wohnraumversorgung in Wandsbek geleistet werden.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 30.11.2021
Öffentliche Plandiskussion 24.01. – 07.02.2022
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 22.03.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 17.07. - 28.08.2023
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 29.09.2023
4. Öffentliche Auslegung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im Januar/Februar 2024 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB (Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 zuzustimmen.
Bebauungsplan-Entwurf Tonndorf 35 / Rahlstedt 139 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
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