Bebauungsplanverfahren Rahlstedt 132 - Stellau - Zustimmung zur Feststellung
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Mit dem Bebauungsplan Rahlstedt 127 wurden für Teile der Ortsteile Alt-Rahlstedt, Neu-Rahlstedt und Oldenfelde im Wesentlichen Festsetzungen zum Erhalt der schützenswerten Struktur von Rahlstedt getroffen.
Teile des Bebauungsplans Rahlstedt 127 wurden durch das Urteil des hamburgischen Ober-verwaltungsgerichts (OVG) vom 20. April 2017 (Aktenzeichen 2 E 7/15.N) für unwirksam erklärt. Dies betrifft insbesondere die Festsetzungen zu den Grünflächen im Bereich des Stellau-Grünzuges.
Unter Beachtung der Urteilsgründe des OVG soll mit der vorliegenden Planung insbesondere der Stellau-Grünzug durch die Festsetzungen von öffentlichen und privaten Grünflächen zwischen der Rahlstedter Straße und Eilersweg gesichert werden. Dadurch sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um begleitend der Stellau eine öffentliche Parkanlage zu schaffen. Ferner soll die Bebauung der Grundstücke Amtsstraße 50 und 61 durch an der vorhandenen, prägenden städtebaulichen Eigenart und Struktur orientierte Festsetzungen städtebaulich gesichert werden.
2. Kommunalpolitischer Aspekt
Entwicklung und planungsrechtliche Sicherung des Grünen Netzes zur Sicherung von Freiräumen für die Öffentlichkeit im Sinne der Erholungsversorgung.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 27.06.2017
Aufstellungsbeschluss 16.04.2019
Öffentliche Plandiskussion 03.06.2019
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 11.06.2019
Veränderungssperre zum Bebauungsplan Rahlstedt 132 (in Kraft) 04.04.2020
Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange 08.12.2020 - 19.01.2021
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.10.2021
Verlängerung der Veränderungssperre (in Kraft) 30.03.2022
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 14.06.2022
Öffentliche Auslegung 09.11. - 09.12.2022
Eingeschränkte Öffentlichkeitsbeteiligung 27.12.2022 - 16.01.2023
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 06.01.2023
4. Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs sind acht Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der nachgelagerten erneuten, eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine weitere Stellungahme an das Bezirksamt übermittelt.
Die Fachbehörden haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung und nachgelagerter eingeschränkter Öffentlichkeitsbeteiligung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Mit Blick auf den Ablauf der geltenden Veränderungssperre soll der Hauptausschuss am 20.02.2023 mit der Zustimmung zur Feststellung des Bebauungsplanes befasst werden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
der Feststellung des Bebauungsplanentwurfs Rahlstedt 132 zuzustimmen und hierfür dem Hauptausschuss eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.
- Bebauungsplan-Entwurf Rahlstedt 132
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)
- Abwägung der Stellungnahmen aus der öffentlichen Auslegung
- Abwägung der Stellungnahme aus der eingeschränkten Beteiligung