21-8791.1

Bebauungsplanverfahren Poppenbüttel 46 - Hinsbleek - Zustimmung zur Feststellung Beschlussvorlage des Planungsausschusses

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
30.05.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

 

-          Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.04.2024 der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage (Drs.-Nr. 21-8791) einstimmig zugestimmt bei Enthaltung der AfD-Fraktion.

 

1.             Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Durch den Bebauungsplan Poppenbüttel 46 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die städtebauliche Entwicklung des Geländes des Hospitals zum Heiligen Geist geschaffen werden. Die Bausubstanz aus den 1960er und beginnenden 1970er Jahren westlich der Alten Landstraße entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen an Pflegeplätze und Servicewohnungen. Der Bestand erfüllt zudem nicht mehr die rechtlichen Anforderungen an Barrierefreiheit. Dieser Gebäudebestand soll fast vollständig sukzessive über ca. 15 Jahre abgebrochen und das Gelände neu bebaut werden. Zusätzlich werden Flächen östlich der Alten Landstraße bestandsorientiert planungsrechtlich gesichert.

 

Das Bebauungskonzept der Planungsbegünstigten sieht eine große zentrale Parkanlage sowie die Errichtung von insgesamt 15 Gebäuden mit drei bis zu sieben Geschossen vor. Die Dachflächen der Gebäude werden als extensiv begnte Flächen hergestellt und mit Solaranlagen belegt. 

 

Weitere Qualitätsanforderungen gem. Drucksache 20-7059, insbesondere zur Ausstattung der Dachflächen mit Photovoltaik, zum Energiestandard und Maßnahmen zur E-Mobilität werden in einem begleitenden städtebaulichen Vertrag gesichert.

 

Mit dem Hospital zum Heiligen Geist als Planungsbegünstigtem wurde gemäß § 11 des Baugesetzbuchs (BauGB) ein daher städtebaulicher Vertrag abgeschlossen, um die Umsetzung des Vorhabens und die Realisierung der städtebaulichen Zielsetzungen des Bebauungsplans Poppenbüttel 46 zu sichern. Zur Herstellung der Erschließung für das Baugebiet ist durch die Planungsbegünstigte außerdem ein separater öffentlich-rechtlicher Vertrag mit der zuständigen Dienststelle zu schließen, in dem detaillierte Regelungen zu den Erschließungsmaßnahmen getroffen werden.

 

2.             Kommunalpolitische Aspekte

Mit dem Bebauungsplan Poppenbüttel 46 wird der Bau und die Sicherung von Pflegeplätzen und Wohnungen mit Service planungsrechtlich gesichert. Darüber hinaus werden Klimaschutzziele wie z.B. Dachbegrünung und Energiegewinnung durch Photovoltaik-Anlagen sowie Maßnahmen zur klimafreundlichen Mobilität gesichert.

 

3.             Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 19.02.2019

Öffentliche Plandiskussion nach § 3 Abs. 1 BauGB 08.04.2019

Beschluss des Planungsausschusses zur Fortführung des Verfahrens 07.05.2019

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange  09.08. - 09.09.2021

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 17.12.2021

Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB 14.02. - 15.03.2024

Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) Verzicht

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf sind keine Stellungnahmen eingegangen. Auf einen Arbeitskreis mit den Behörden konnte daher verzichtet werden. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplan-Entwurfs Poppenbüttel 46 zuzustimmen.

Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf Poppenbüttel 46 (Planzeichnung, Verordnung, Begründung)