Bebauungsplanverfahren Hummelsbüttel 28 - Poppenbütteler Weg / Rehagen - Zustimmung zur Feststellung Änderung des Flächennutzungsplans F 03/16 und Änderung des Landschafts-programms L 03/16
Vor dem Hintergrund der Anzahl an Flüchtlingen und Asylbegehrenden hat die Bezirksversammlung Wandsbek am 17.09.2015 beschlossen, zusätzlich zu den bereits im Wandsbeker Wohnungsbauprogramm benannten Flächen die Voraussetzungen für die schnellstmögliche Realisierung von Wohnungsbau im Standard des geförderten Wohnungsbaus zunächst als öffentliche Unterkünfte auf städtischen Flächen u.a. östlich der Straße Rehagen in Hummelsbüttel zu schaffen (vgl. Drs. 20-1697). Der Senat hat am 06.10.2015 ebenfalls entsprechende Beschlüsse gefasst und die Bürgerschaft mit der Drs. 21/1838 unterrichtet. Um von Beginn an eine Nachbarschaft von Flüchtlingen bzw. Asylbegehrenden und regulären Bewohnern zu schaffen und einen Beitrag zum regulären Wohnungsbau zu schaffen, haben Bürgerschaft (vgl. Drs. 21/5231) und Bezirksversammlung (vgl. Drs. 20-2883.1, 20-3113) während des Bebauungsplanverfahrens beschlossen, das Planungsziel entsprechend zu ergänzen und die Hälfte der geplanten Wohngebäude von Anfang an einer regulären Wohnnutzung zuzuführen.
Aus diesem Anlass ist nördlich des Poppenbütteler Wegs (Ring 3) und westlich der Siedlung Tegelsbarg auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen ein neues Wohnquartier mit 364 Wohneinheiten in acht Gebäuden geplant. Zur Erschließung ist eine neue, vom Poppenbütteler Weg ausgehende Erschließungsstraße erforderlich.
In den ersten Jahren sollen die westlich der Straße liegenden vier Wohngebäude als Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende dienen. Von den 182 Wohnungen werden 176 dem Wohnen der Flüchtlinge und sechs Wohnungen dem Betrieb der Unterkunft (Büros, etc.) dienen. Die Gebäude zur Unterbringung wurden bereits im Dezember 2016 auf Grundlage von § 246 BauGB genehmigt und sind im Bau. Die Fertigstellung und der Bezug der Unterkünfte ist im 2. Quartal 2018 geplant.
Die östlich der Erschließungsstraße vorgesehenen Gebäude sind von Beginn an als reguläre Wohnbauten geplant und können daher erst auf Grundlage des Bebauungsplans Hummels-büttel 28 frühestens ab dem Stand nach § 33 BauGB genehmigt werden. Durch die Nachbarschaft von Flüchtlingen und regulären Bewohnen wird eine frühzeitige Durchmischung der Bevölkerungsgruppen und Integration der Flüchtlinge begünstigt.
Auf der westlich der Erschließungsstraße vorgesehenen Gemeinbedarfsfläche soll eine Kindertagesstätte mit ca. 100 Plätzen und für mehrere Gruppenräume, die der Flüchtlingsunterbringung dienen, errichtet werden. Eine Genehmigung dieses Gebäudes ist auf Grundlage von § 246 BauGB noch vor Abschluss des Bebauungsplanverfahrens Hummelsbüttel 28 vorgesehen.
Die Flüchtlingsunterkünfte werden von der Fördern und Wohnen AöR betrieben werden. Fördern und Wohnen wird die vier Gebäude vom Bauherrn, der Hamburger Immobilienentwicklungsgesellschaft mbH (HIG), einer Tochter der städtischen Wohnungsbaugesellschaft SAGA, anmieten. Das Gebäude auf der Gemeinbedarfsfläche soll von der HIG errichtet und an den Betreiber der Kindertagesstätte und an Fördern und Wohnen (Gruppenräume) vermietet werden. Als Betreiber der Kindertagesstätte wurde von der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration (BASFI) die Rudolf-Ballin-Stiftung ausgewählt. Die östlich der Straße liegenden regulären Wohngebäude sollen von der SAGA errichtet und frei vermietet werden.
Die Rahmenbedingungen für das Projekt wurden von der Bezirksversammlung mit dem Beschluss vom 16.06.2016 (vgl. Drs. 20-2883.1) und vom 14.07.2016 (vgl. Drs. 20-3113) beschlossen. Im Beschluss der Hamburgischen Bürgerschaft vom 13. Juli 2016 (vgl. Drs. 21/5231) ist eine politische Selbstverpflichtung zum Projekt Rehagen enthalten. Den Beschlüssen zu Folge soll u.a. ein Teil der Flüchtlingsplätze Ende 2019 aufgelöst und in eine reguläre Wohnnutzung überführt werden. Die verbleibenden 300 Unterbringungsplätze sollen ab 2020 über den Zeitraum von 15 Jahren betrieben und anschließend für reguläre Wohnnutzungen genutzt werden. Für die Umnutzung zu regulären Wohnnutzungen sind dann Genehmigungen auf Grundlage des Bebauungsplans Hummelsbüttel 28 erforderlich.
Folgende Anforderungen werden u.a. mit der Planung umgesetzt:
• Die Dächer werden als begrünte Flachdächer hergestellt.
• Für den Bau der Erschließung war die Fällung von sieben Bäumen erforderlich. Entlang der bereits erstellten Knicks wurden neun neue Bäume gepflanzt, weitere Planzungen sind im Bereich der Erschließungsstraße, der Innenhöfe und Freianlagen vorgesehen (vgl. § 2 Nr. 10 und Nr. 15 des Verordnungsentwurfs).
• Die vorhandenen Knicks konnten weitestgehend erhalten werden, im Bereich der Erschließung musste ein Teilabschnitt entfallen. Durch eine Optimierung der Erschließung konnte der entfallene Bereich auf eine Mindestbreite reduziert werden.
• Es werden nur einheimische Gehölze gepflanzt (vgl. § 2 Nr. 12).
• Zuwegungen werden wasserdurchlässig gestaltet, sofern es sich nicht um Haupterschließungen oder Tiefgaragenzufahrten handelt (vgl. § 2 Nr. 8).
• Für die Wohngebäude östlich und westlich der Erschließungsstraße ist je eine BHKW-Zentrale geplant, die die Gebäude über ein Nahwärmenetz versorgt.
• Die Wohngebäude werden als KfW-Effizienzhäuser nach der EnEV 2016 errichtet.
• Zur Beförderung der Integration wird vom Fachamt Sozialraummanagement (SR) des Bezirksamts die Einrichtung eines Quartiersbeirats vorbereitet. SR hat außerdem mehrere Abstimmungstermine mit lokalen, insbes. sozialen Akteuren durchgeführt.
• Der naturschutzrechtlich erforderliche Ausgleich wird mit den Festsetzungen des Bebauungsplanes, insbesondere zu der internen und der externen Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vollständig erreicht. Die Ausgleichsmaßnahmen werden über dem gesetzlich vorgeschriebenen Maß gemäß Nr. 14 der politischen Selbstverpflichtung erfolgen.
Von den acht Wohngebäuden bilden jeweils zwei einen sogenannten Wohnhof mit 91 Wohnungen. Referenz für einen solchen viergeschossigen Wohnhof ist ein im Stadtteil Barmbek (Alter Güterbahnhof 10) bestehendes Gebäudeensemble, welches sich durch dort teilweise vorhandene fünfte Obergeschosse unterscheidet. Durch die erneute Errichtung des bereits realisierten Gebäudeensembles können bei angemessener Qualität Zeit und Kosten eingespart werden.
Insgesamt sind drei Tiefgaragen mit jeweils 69 Stellplätzen geplant bzw. im Bau, davon zwei östlich der Erschließungsstraße und eine westlich unter dem südlichen Wohnhof. Die Stell-plätze der Gemeinbedarfsfläche sind in der westlichen Tiefgarage vorgesehen, so dass auf der Gemeinbedarfsfläche auf oberirdische Stellplätze verzichtet werden kann.
Die Erschließungs- und Entwässerungsplanung für die öffentliche Straße und das Regenrückhaltebecken wurde vom Fachamt Management des öffentlichen Raums aufgestellt: In der Mitte zweier Fahrbahnen wird ein offener Graben zur Entwässerung der Straßenverkehrsfläche geführt. Die Wohnbauflächen und die Gemeinbedarfsfläche entwässern über Rohrleitungen in ein Regenrückhaltebecken, in dem das Wasser geringfügig versickern und verdunsten kann und das die gedrosselte Ableitung ins Sielnetz gewährleistet. Entlang der Mulde zwischen den Fahrbahnen sind Standorte für zehn Bäume vorgesehen. Weitere 22 Bäume sind gemäß der Erschließungsplanung am Rand der Fahrbahn zwischen insgesamt 69 Parkständen geplant.
Für die Wohnbauflächen ist die Festsetzung als allgemeines Wohngebiet vorgesehen. Für die Außenwände wird überwiegend Ziegelmauerwerk vorgeschrieben (vgl. § 2 Nr. 7). Der kürzeste Abstand von neuen Gebäuden zur östlich benachbarten Bebauung beträgt 43,5 m. Im Südosten des Plangebiets ist eine private Grünfläche vorgesehen, die zu Beginn insbesondere der Flüchtlingsunterkunft und anschließend der Wohnnutzung als Spiel- und Bewegungsfläche dient.
Im Süden des Plangebiets ist eine Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft vorgesehen. Dort kann durch die Herstellung eines Knicks sowie einer mit Obstbäumen bestandenen Wiese ein kleiner Teil des erforderlichen Ausgleichs erreicht werden. Für den übrigen Ausgleich wird das ca. 1,2 km nördlich des Plangebiets im Naturschutzgebiet Hummelsbütteler Moore liegende Flurstück 111 anteilig zugeordnet (vgl. § 2 Nr. 17). Entwicklungsziel ist die Überführung in ein landschaftsgerechtes, arten- und kräuterreiches Grünland mit extensiver Bewirtschaftung, was der ökologischen Bedeutung der Moorstandorte im Naturschutzgebiet Hummelsbütteler Moore zugutekommt. Als weitere Maßnahme zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft wird am Nordwestrand des Naturschutzgebietes Hummelsbütteler Moore ein Knick mit einer Länge von 291 m neu angelegt. Die am Plangebietsrand bzw. auf der privaten Grünfläche vorhandenen und neu anzulegenden Knicks werden durch besondere Festsetzungen geschützt bzw. entwickelt (vgl. § 2 Nr. 13).
Parallel zum Bebauungsplan wird von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen das Verfahren zur Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm durchgeführt. Für das Vorliegen der Vorweggenehmigungsreife des Bebauungsplans ist daher neben der Zustimmung der Bezirksversammlung zur Feststellung des Bebauungsplans auch die Zu-stimmung von 2/3 der Fachsprecher des zuständigen Bürgerschafts-Ausschusses zur Änderung von Flächennutzungsplan und Landschaftsprogramm erforderlich. Der Landschaftsschutz wurde für den überwiegenden Teil des Plangebietes mit der Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet Hummelsbütteler Feldmark/Alstertal vom 19.07.2016 aufgehoben.
Das Plangebiet des Bebauungsplan-Entwurfs wurde an die aktuelle Konzeption angepasst, so dass sich eine gegenüber dem Einleitungsbeschluss des Planungsausschusses vom 12.01.2016 leicht veränderte, verkleinerte Plangebietsabgrenzung ergibt.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 12.01.2016
Zustimmung zur öffentlichen Plandiskussion 12.01.2016
Öffentliche Veranstaltung zur geplanten Flüchtlingsunterbringung 02.02.2016
Öffentliche Plandiskussion 22.02.2016
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 07.06.2016
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 14.06.2017
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 11.08.2017
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 05.09.2017
Aufstellungsbeschluss 13.09.2017
Öffentliche Auslegung 20.11.2017 - 20.12.2017
Arbeitskreis II (Auswertung der Stellungnahmen) 13.03.2018
Im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs sind 70 Stellungnahmen eingegangen, hiervon waren 38 Stellungnahmen im Wesentlichen gleichlautend mit anderen Stellungnahmen.
Der Arbeitskreis II für das Bebauungsplanverfahren (Behördenbeteiligung nach öffentlicher Auslegung) hat am 13.03.2018 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.
4. Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsprogramms
Die vorbereitende Planung wird entsprechend der Zielsetzung des Bebauungsplan-Entwurfs Hummelsbüttel 28 geändert. Im Flächennutzungsplan werden dargestellte „Flächen für die Landwirtschaft“ und „Grünflächen“ in „Wohnbauflächen“ geändert.
Die Änderungen des Landschaftsprogramms erfolgten unter Beachtung des Flächennutzungsplans. Das Landschaftsprogramm stellt künftig das Milieu „Etagenwohnen“ dar. Die Landschaftsachse wird an die westliche und nördliche Grenze der Wohnbebauung verschoben. Entlang des Weges Kishorst wird eine Grüne Wegeverbindung dargestellt. Der das Plangebiet betreffende Teil des Landschaftsschutzgebiets wurde bereits per Verordnung weitgehend aufgehoben.
Die Karte Arten- und Biotopschutz des Landschaftsprogramms stellt künftig den Biotopentwicklungsraum 12 „Städtisch geprägte Bereiche mit mittlerem bis geringen Grünanteil“ sowie 10a „Parkanlage“ dar. Die dort übernommene Grenze des Landschaftsschutzgebiets wird der bereits durch Verordnung vollzogenen Änderung angepasst.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
und
eine positive Beschlussempfehlung an die Bezirksversammlung zu geben,
der Planungsausschuss wird weiterhin gebeten,
Landschaftsprogramms (L 03/16) zur Kenntnis zu nehmen.
- Entwurf des Bebauungsplans Hummelsbüttel 23 (Planzeichnung, VO-Text und
Begründung)
- Funktionsplan
- Änderung des Flächennutzungsplans F 03/16 (Zeichnung, Verordnungstext und
- Begründung)
- Änderung des Landschaftsprogramms L 03/16 einschließlich der Karte Arten- und Biotopschutz ( Zeichnung, Verordnung und Erläuterungsbericht)
- Auswertung der Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung
(Abwägungsvorschlag der Verwaltung)
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