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Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 40 - Berufsförderungswerk - Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens - Zustimmung zur Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion am 27.02.2023

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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13.12.2022
Sachverhalt

 

  1.     Anlass der Planung und Ausgangslage

 

Das Gelände des Berufsförderungswerks (BFW) Hamburg am Marie-Bautz-Weg im Stadtteil Farmsen-Berne soll städtebaulich neu geordnet werden, da die Flächen zukünftig zu großen Teilen nicht mehr durch das BFW benötigt werden.

Der westliche Teilbereich des ehemaligen BFW-Geländes (Marie-Bautz-Weg, Anneliese-Tuchel-Weg) wurde bereits im Jahr 2013 veräert. Insgesamt sind hier neun vier- bis fünfgeschossige Wohngebäude mit 351 Wohneinheiten (öffentlich gefördert und frei finanziert) sowie das Wohnen ergänzende Einrichtungen entstanden.

 

r eine etwa 2,8 ha große, östlich angrenzende Fläche die bisher noch nicht Teil einer baulichen Umstrukturierung war, wurde im Jahr 2022 ein konkurrierendes städtebaulich-freiraumplanerisches Verfahren als Mehrfachbeauftragung durchgeführt. Das städtebauliche Konzept sieht an dieser Stelle vorwiegend Wohnungsbau für unterschiedliche Zielgruppen, ergänzt durch soziale Nutzungen vor und soll das in der direkten Nachbarschaft fertiggestellte Wohnungsangebot ergänzen.

 

Unmittelbar südlich grenzt das fünfgeschossige „Haus E“ des BFW, das zukünftig um einen Anbau ergänzt werden soll, an. dlich daran angrenzend befinden sich ein neungeschossiges Wohnhochhaus, welches ehemals der Internatsunterbringung des BFW diente und jetzt von fördern + wohnen AöR zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung genutzt wird, sowie die Kita Swebengrund (Elbkinder).

 

Das geltende Planrecht stellt keine geeignete Grundlage für die angestrebte bauliche Entwicklung dar und spiegelt zudem nicht die gebaute Realität im Bereich des bereits realisierten Wohnungsbaus sowie der im südlichen Bereich des Plangebietes vorhandenen Nutzungen wider. Durch die Aufstellung eines Bebauungsplans sollen die entsprechenden planungsrechtlichen Voraussetzungen r eine Neubebauung der freiwerdenden Flächen des BFW geschaffen werden, sowie das Planrecht an die Bestandsbebauung angepasst werden.

 

B. Städtebauliches und sozialräumliches Umfeld

 

Im Norden grenzen Sport- sowie Parkplatzflächen der Erich-Kästner-Schule und der Beruflichen Schule Farmsen, Wohnbaugrundstücke der SAGA-Gruppe und von fördern und wohnen AöR sowie ein Gärtnereigelände an. Im Osten verläuft die U-Bahntrasse der Linie U1, mit einem Bahnbetriebshof und davor einer öffentlichen Grünverbindung, die das Plangebiet u. a. an den U-Bahnhof Farmsen und das Einkaufszentrum EKT Farmsen anbindet.

 

Das Plangebiet liegt in einer Distanz von rund 500 m Luftlinie zum Stadtteilzentrum Farmsen mit der gleichnamigen U-Bahnstation der Linie U1 sowie einem Einkaufszentrum. Diverse Buslinien fahren von der August-Krogmann- Straße ab.

 

rdlich des Areals befindet sich die Erich-Kästner-Schule, eine auf zwei Standorte aufgeteilte Grund- und Stadtteilschule. In direkter Nachbarschaft zur Erich-Kästner-Schule befindet sich die Berufliche Schule Farmsen BS19 (Medien/ Technik). Mit der Christlichen Grundschule Farmsen befindet sich westlich des Areals an der August-Krogmann-Straße 115 eine weitere Bildungseinrichtung.

 

Im Plangebiet befindet sich aktuell zwei Kindertagesstätten (KiTa Mouse House Marie-Bautz-Weg, KiTa Swebengrund). Rund um das Plangebiet befinden sich weitere Kindertagesstätten (KiTa Hansekrümel und WABE-Kita Farmsen an der August-Krogmann-Straße, Ev. KiTa Farmsen-Berne am Bramfelder Weg, Kath. KiGa Arche Noah am Rahlstedter Weg).

 

In Farmsen-Berne wohnen mit Stand 2021 35.843 Einwohner:innen. Im Vergleich zum Bezirk und zur Gesamtstadt fällt der Anteil der unter 18-Jährigen etwas höher aus. Der Anteil der über 65-Jähirgen liegt etwas unter dem bezirklichen Wert und gleichzeitig etwas über dem gesamtstädtischen Wert.

Ein eindeutiger Unterschied zeigt sich bei der Bevölkerungsdichte. Diese fällt mit 4.357 Einw./ qkm deutlich höher aus, als im Vergleich zum Bezirk (3.010 Einw. /qkm) und zur Gesamtstadt (2.517 Einw. /qkm).

Bis 2035 wird für den Stadtteil Farmsen-Berne ein deutlicher Bevölkerungszuwachs von 5.532 Einwohner:innen prognostiziert (Berechnung ab Basisjahr 2018).

 

Der Anteil an Einpersonenhaushalten in Farmsen-Berne (47,8%) liegt erheblich unter dem gesamtstädtischen Wert (54,4%). Der Unterschied zum Bezirk fällt etwas geringer aus, aber auch hier liegt der Anteil im Stadtteil unter dem Bezirksdurchschnitt (48,7%). Gegensätzlich stellt sich die Lage bzgl. der Haushalte mit Kindern dar. Dieser Anteil liegt in Farmsen-Berne mit 21,2% sowohl über dem bezirklichen (19,8%) als auch über dem gesamtstädtischen Wert (18,1%). Gleichermaßen verhält es sich mit dem Anteil von Haushalten mit Alleinerziehenden (Farmsen-Berne 5,6%; Wandsbek 4,8%; Hamburg 4,5%).

 

Der Anteil an SGBII Empfänger:innen an der Gesamtbevölkerung liegt in Farmsen-Berne bei 9,9%. Damit liegt Farmsen-Berne in etwa im Bereich des städtischen Wertes (9,4%) und etwas über dem bezirklichen Wert (9,0%). Der Anteil an jungen Arbeitslosen (15 bis unter 25 Jahre) liegt mit 12,2% sowohl über dem bezirklichen (11,4%) als auch über dem hamburgweiten Wert (11,2%).

 

Im Vergleich zum Bezirk (6,9%) beziehen in Farmsen-Berne mehr Menschen Grundsicherung im Alter (7,3%). Im Vergleich zur hamburgweiten Betrachtung (8,6%) fällt der Anteil sowohl im Stadtteil, als auch im Bezirk geringer aus.

 

In Bezug auf die durchschnittliche Wohnungsgröße kann Farmsen-Berne als durchschnittlicher Wohnstandort bezeichnet werden. Die durchschnittliche Wohnungsgröße in Farmsen-Berne (76,5qm) ist fast identisch mit dem hamburgweiten Durschnitt (76,2qm). Der bezirkliche Durchschnitt fällt hingegen höher aus (83,7qm). Ähnlich verhält es sich mit der durchschnittlichen Wohnfläche pro Einwohner (Farmsen-Berne 37,5qm; Wandsbek 41,6qm; Hamburg 39,1qm).

 

Der Anteil an Sozialwohnungen im Stadtteil fällt mit 8,6% höher aus als im Bezirk und der Gesamtstadt (Wandsbek 7,2%; Hamburg 7,7%). Ca. ein Drittel dieser Sozialwohnungen (34%) fällt bis 2026 aus der Bindung.

 

C. Planungskonzept

 

r den nordöstlichen Teilbereich des Plangebietes wurde 2022 ein konkurrierendes städtebaulich-freiraumplanerisches Verfahren als Mehrfachbeauftragung, ausgelobt durch PGH Planungsgesellschaft Holzbau mbH im Einvernehmen mit der Freien und Hansestadt Hamburg, durchgeführt. In der Jurysitzung am 29.09.2022 wurde der Entwurf des Architekturbüros WERK Arkitekter Kopenhagen ausgewählt.

 

Der Entwurf zeichnet sich durch drei aufgebrochene Blockstrukturen mit einem Solitärgebäude als zentralen Quartiersmittelpunkt aus. Die drei Blöcke öffnen sich jeweils zum zentralen Quartiersplatz und schaffen eine Durchlässigkeit im Quartier. Zur Bahntrasse wird eine klare, geschlossene und baulich erhöhte Kante gebildet, die die dahinterliegenden grünen Innenhöfe vor den Lärmemissionen schützt. Die Maßstäblichkeit der Bebauung orientiert sich an der Nachbarschaft und variiert zwischen vier Geschossen mit Staffelgeschoss entlang dem Marie-Bautz-Weg und fünf Geschossen mit Staffelgeschoss für die zwei Blöcke entlang der Bahntrasse. Am zentralen Platz bündeln sich die sozialen Nutzungen, wobei eine Kindertagesstätte in dem Solitärbau untergebracht werden soll.

 

Die entstehenden Wohnungen werden dabei verschiedenen Wohnungsgrößen abbilden (1-5 Zimmer). Mindestens 50 % der ca. 400 Wohnungen sollen als öffentlich geförderter Mietwohnungsbau im 1. und 2. Förderweg nach den Vorgaben der Investitions- und Förderbank Hamburg (IFB) mit 30 Jahren Bindung gesichert werden.

 

Ergänzend soll die bereits realisierte Wohnbebauung im westlichen Teilbereich des ehemaligen BFW-Geländes (Marie-Bautz-Weg, Anneliese-Tuchel-Weg) in das Plangebiet einbezogen werden. Außerdem sollen dasdlich des der geplanten und vorhandenen Wohnbebauung befindliche Haus E“ des BFW, und ein neungeschossiges Wohnhochhaus sowie die Kita Swebengrund (Elbkinder) in das Plangebiet einbezogen werden.

 

D. Plangebiet, geltendes Planrecht, Planbedarf

 

Das vorgesehene Plangebiet liegt im Stadtteil Farmsen-Berne. Es umfasst die Flurstücke 2704, 4337, 4371, 5312, 5313, 5327, 5326, 5329, 5313, 5375, 5374, 5379, 5389, 5449, 5496,5508, 5509, 5537, 5538, 5539, 5540, 5541, 5542, 5543, 5556, 5557, 5558, 5584, 5585, 5586, 5587, 6541 der Gemarkung Farmsen des Bezirks Wandsbek.

 

Das Plangebiet liegt im Geltungsbereich des Baustufenplan Farmsen von 1955, in welchem das Plangebiet im Wesentlichen als Fläche mit besonderer Nutzung „Versorgungsheim Farmsen“ festgesetzt ist.

 

Eine Umsetzung des städtebaulichen Konzeptes als Ergebnis des Gutachterverfahrens u.a. mit mehrgeschossigem Wohnungsbau ist auf Grundlage des geltenden Planungsrechtes nicht möglich. Weiterhin entspricht die gebaute Realität im Bereich des bereits realisierten Wohnungsbaus sowie der südlich angrenzenden Gebäude nicht dem geltenden Planungsrecht.

 

r die Realisierung des Vorhabens ist es notwendig, neues Planrecht zu schaffen. Zusätzlich soll das Planrecht im Bereich der Bestandsbebauung aktualisiert werden. Hierzu soll ein Bebauungsplanverfahren mit der vorgesehenen Bezeichnung Farmsen-Berne 40 eingeleitet werden.

 

Der Flächennutzungsplan für die Freie und Hansestadt Hamburg in der Fassung der Neubekanntmachung vom 22. Oktober 1997 stellt das Plangebiet als „Fläche für den Gemeinbedarf“ mit der Zweckbestimmung „Einrichtung für Forschung und Lehre“ sowie im südlichen Bereich als Wohnbaufläche dar. Der Bebauungsplan ist gem. § 8 Abs. 2 BauGB aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln.

Im Landschaftsprogramm der Freien und Hansestadt Hamburg vom 14. Juli 1997 ist für das Plangebiet als „öffentliche Einrichtung“ und „Parkanlage“ sowie im südlichen Bereich als „gartenbezogenes Wohnen“ dargestellt.

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes und des Landschaftsprogrammes sind daher erforderlich.

 

Ob der Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) aufgestellt werden kann wird im weiteren Verfahren geprüft.

 

Es wird vorgeschlagen, ein Bebauungsplanverfahren mit der Bezeichnung Farmsen-Berne 40 einzuleiten und am 27.02.2023 eine öffentliche Plandiskussion durchzuführen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens und der Durchführung einer öffentlichen Plandiskussion zuzustimmen.

 

Anhänge

Plangebietsabgrenzung zum Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 40