Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 39 - Lienaustraße - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Durch den Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf städtischen Flurstücken überwiegend des bisherigen Schulgeländes eine Wohnbebauung zu realisieren. Weiteres Ziel der Planung ist es u.a., die vorhandenen Gehölzstrukturen zu sichern.
Das Plankonzept sieht ein Allgemeines Wohngebiet und fünf Wohnbaukörper mit insgesamt rund 70 Wohneinheiten vor, wovon sich vier Baukörper um eine mittig vorgesehene Frei-/Spielplatzfläche mit Ausschluss von sonstigen Nebenanlagen gruppieren und der fünfte Baukörper nordöstlich davon situiert ist. Die Baukörper weisen eine Grundfläche von insgesamt rund 7.000 m² auf und verfügen über drei bis vier Vollgeschosse. Die Dachflächen werden leicht geneigt, zugleich asymmetrisch festgesetzt. Das Konzept soll nach Planrechtschaffung unter Berücksichtigung der städtebaulichen und ggf. weiteren Zielsetzungen über eine Konzeptausschreibung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) aktiviert werden.
Mit der Planung soll auch dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum Rechnung getragen werden. Dazu soll die Konzeptausschreibung anstreben, 35% der Wohneinheiten im 1. Förderweg mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren und weitere 35% der Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindung) herzustellen. Dies ist jedoch kein möglicher Gegenstand von Planfestsetzungen, sondern nachfolgenden Schritten vorbehalten.
Die vormalige Plangebietsabgrenzung wurde durch Herausnahme des kircheneigenen Grundstücks Flurstück 3658 gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 12.03.2024 (Drs. 21-8594) angepasst.
2. Behördenbeteiligung
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 19.10.2021
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 06. - 20.12.2021
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 22.03.2022
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15.01. – 14.02.2024
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.03.2024
4. Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird voraussichtlich im September 2024 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs Farmsen-Berne 39 zuzustimmen.
Bebauungsplan-Entwurf Farmsen-Berne 39
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)