21-8809

Bebauungsplanverfahren Farmsen-Berne 39 - Lienaustraße - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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23.04.2024
Sachverhalt

 

1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung

Durch den Bebauungsplan Farmsen-Berne 39 sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf städtischen Flurstücken überwiegend des bisherigen Schulgeländes eine Wohnbebauung zu realisieren. Weiteres Ziel der Planung ist es u.a., die vorhandenen Gehölzstrukturen zu sichern.

 

Das Plankonzept sieht ein Allgemeines Wohngebiet und nf Wohnbaukörper mit insgesamt rund 70 Wohneinheiten vor, wovon sich vier Baukörper um eine mittig vorgesehene Frei-/Spielplatzfläche mit Ausschluss von sonstigen Nebenanlagen gruppieren und der fünfte Baukörper nordöstlich davon situiert ist. Die Baukörper weisen eine Grundfche von insgesamt rund 7.000  auf und verfügen über drei bis vier Vollgeschosse. Die Dachflächen werden leicht geneigt, zugleich asymmetrisch festgesetzt. Das Konzept soll nach Planrechtschaffung unter Berücksichtigung der städtebaulichen und ggf. weiteren Zielsetzungen über eine Konzeptausschreibung des Landesbetriebes Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) aktiviert werden.

 

Mit der Planung soll auch dem Bedarf an bezahlbarem Wohnraum Rechnung getragen werden. Dazu soll die Konzeptausschreibung anstreben, 35% der Wohneinheiten im 1. rderweg mit einer Bindungsdauer von 30 Jahren und weitere 35% der Wohneinheiten für vordringlich Wohnungssuchende (WA-Bindung) herzustellen. Dies ist jedoch kein möglicher Gegenstand von Planfestsetzungen, sondern nachfolgenden Schritten vorbehalten.

 

Die vormalige Plangebietsabgrenzung wurde durch Herausnahme des kircheneigenen Grundstücks Flurstück 3658 gemäß Beschluss des Hauptausschusses vom 12.03.2024 (Drs. 21-8594) angepasst.

 

2. Behördenbeteiligung

Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.

 

3. Planungsdaten

Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 19.10.2021

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit  06. - 20.12.2021

Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 22.03.2022

Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 15.01. 14.02.2024

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 22.03.2024

 

4. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die Beteiligung der Öffentlichkeit wird voraussichtlich im September 2024 stattfinden.

 

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten, der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplan-Entwurfs Farmsen-Berne 39 zuzustimmen.

 

Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf Farmsen-Berne 39

(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)