21-8228

Bebauungsplanverfahren Bramfeld 73 - Bramfelder Chaussee/Fabriciusstraße/Unnenland - Zustimmung zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfes (Auslegung)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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16.01.2024
Sachverhalt

 

A. Anlass und Bauvorhaben

 

Der Wohnungsverein Hamburg von 1902 eG (kurz: Wohnungsverein 1902) strebt eine wohnbauliche Entwicklung im Bereich der Bramfelder Chaussee 11 -15 gemeinsam mit seinem südlichen Nachbarn Fabriciusstraße 6-8 und Bramfelder Chaussee 9 an. Mit dem Bebauungsplan Bramfeld 73 sollen für das geplante Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für den Wohnungsbau sowie ergänzende Nutzungen geschaffen werden.

 

Das Bebauungskonzept des Wohnungsvereins 1902 sieht eine weitgehend straßenbegleitende bis zu 6 geschossige Bebauung mit insgesamt 58 Wohnungen vor. Im Erdgeschoss zur Bramfelder Chaussee sollen Flächen für publikumsaffine Nutzungen vorgehalten werden. Neben gewerblichen Nutzungen soll dort der bereits vorhandene Seniorentreff wieder untergebracht werden.

 

B. Inhalte des Städtebaulichen Vertrages

 

Im Rahmen des Bebauungsplans Bramfeld 73 soll ein Städtebaulicher Vertrag gemäß § 11 BauGB mit dem Wohnungsverein 1902 geschlossen werden. Gegenstand des Vertrages sind im Wesentlichen Art, Umfang und Ausgestaltung des Vorhabens auf dem Flurstück 2447. Außerdem werden Pflichten bei der Realisierung sowie verbindliche Fristregelungen zur Errichtung des Vorhabens vereinbart.

 

Der planungsbegünstigte Bauherr ist Eigentümer des für die Bebauung erforderlichen Grundstückes bzw. trifft privatrechtliche Regelungen mit dem südlichen Nachbarn insbesondere zur Errichtung einer gemeinsamen Tiefgarage und ist bereit und in der Lage, das Bauvorhaben durchzuführen. Bestandteil des Vertrags sind die in den Anlagen mit 1902 gekennzeichneten Flächen. Zur Kenntnis über das gesamte gemeinsame Bauvorhaben sind die Flächen des Nachbarn (gekennzeichnet mit R4) ebenfalls dargestellt.

 

 

Inhalte des Städtebaulichen Vertrags sind unter anderem:

 

Es ist vorgesehen, den Städtebaulichen Vertrag vor der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplanentwurfs unterzeichnen zu lassen. Es können sich ggf. noch redaktionelle Anpassungen ergeben.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

-            der Veröffentlichung (öffentlichen Auslegung) des Bebauungsplan-Entwurfs Bramfeld 73 zuzustimmen.

 

Anhänge

Bebauungsplan-Entwurf Bramfeld 73 (Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)