20-3695

Bebauungsplanung am Buchenkamp - soziale und ökologische Ausrichtung Antrag der Fraktionen von SPD und Die Grünen

Antrag

Sachverhalt

 

Das Bebauungsplanverfahren Volksdorf 46 für die Flächen im Bereich Buchenkamp / Ecke Eulenkrugstraße hat neben der Zielsetzung der Schaffung von Wohnraum und der temporären Einrichtung einer öffentlich-rechtlichen Unterbringung für Geflüchtete zwei weitere Schwerpunkte: die naturräumliche Aufwertung der umgebenden Landschaft und die ökologische und energieeffiziente Ausrichtung der Bebauung einerseits und die soziale Komponente mit der Einbeziehung der bestehenden Kita, der Schaffung einer Wohngemeinschaft für an Demenz erkrankte Menschen und den geförderten Sozialwohnungsbau andererseits.

 

Der Planungsausschuss möge vor diesem Hintergrund beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung wird gebeten

  1. die weitere Planung auf Grundlage der beiden Varianten der aktuell vorgelegten groben Lagepläne, die noch keine maßstabsgetreuen Bemaßungen enthalten, fortzusetzen, sodass im südlichen Bereich des Ferckschen Hofs, Flurstück 272, im Umfeld der bestehenden Kita die Gebäude für die Wohngemeinschaft für an Demenz erkrankte Menschen und die geförderten Sozialwohnungen, für die sich zu einem Teil eine seniorengerechte Gestaltung anbietet, räumlich angeordnet werden können. Hierdurch können für die jeweiligen sozialen Nutzungen sachgerechte Synergien (z.B. Kooperationen zwischen Einrichtungen/Betreibern) gehoben werden. Dabei soll sich der grundsätzliche Erschließungsaufwand an Straßenfläche und die damit verbundene Versiegelung ausgehend von der bisherigen Planung (Stand Ausschuss 06.09.2016) ebenso wie die maximale Anzahl von 60 Wohnungen insgesamt nicht erhöhen. Die noch zu konkretisierenden Baumassen sollen sich am bisher durch die Lageskizzen umrissenen Rahmen orientieren;

 

  1. zu prüfen, auf welche Weise im weiteren Verfahren sichergestellt werden kann, dass die ökologischen und energetischen Maßgaben, die bereits Beschlusslage für die Bebauung am Ferckschen Hof, Flurstück 272, sind (siehe Drs. 20-2771.1) und in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag festgeschrieben werden, auch für eine Bebauung auf dem südlich davon gelegenen „Erdbeerfeld“, Flurstück 5716, übertragen werden können. Dazu möge die Verwaltung in Verhandlungen mit den Eigentümern dieses Flurstücks 5716 eintreten, um spätestens zum Zeitpunkt der öffentlichen Auslegung der Unterlagen des Planverfahrens einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die genannten Maßgaben  im Rahmen der Beteiligung an diesem Planverfahren abgeschlossen zu haben.

 

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