Bebauungsplan-Änderungsverfahren Wandsbek 56 (2. Änderung) - Zustimmung zur öffentlichen Auslegung
Die Magistralenstrategie des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sieht eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung entlang der Magistralen und der direkt daran angrenzenden Stadtbereiche vor. Um den hohen Bedarf an Wohnungen in der FHH decken zu können und eine Nutzungsmischung in den vorgesehenen Änderungsbereichen zu ermöglichen, soll das Planrecht im Rahmen einer Textplanänderung geändert werden.
Unter Berücksichtigung des Gebietscharakters soll in der nördlichen Änderungsfläche das bestehende Kerngebiet (MK) südlich der Wandsbeker Zollstraße entlang der Von Bargen-Straße in ein Urbanes Gebiet (MU) geändert werden. In einem Teilbereich dieser Fläche sieht die Fördern und Wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts zudem die Errichtung eines sechsgeschossigen Wohnungsbaus zzgl. Staffelgeschoss für Personen und Haushalte mit Dringlichkeitsschein (sogenannte WA-gebundene Wohnungen) vor. Eine Genehmigung des Vorhabens ist nach bisherigem Planrecht nicht möglich.
Weiterhin soll in der südlichen Änderungsfläche das entlang des südlichen Straßenabschnitts der Von-Bargen Straße sowie Efftingestraße bis hin zur Neumann-Reichardt Straße festgesetzte Gewerbegebiet (GE) unter Würdigung des Bestandes in ein Urbanes Gebiet (MU) geändert werden. Die dort aus der Gründerzeit bestehende Bebauung mit Etagenhäusern als damals „modernem“ Werkswohnungsbau ist aufgrund der städtebaulichen Eigenart durch die städtebauliche Erhaltungsverordnung Wandsbek I als Teil eines städtebaulichen Erhaltungsbereiches festgelegt worden. Eine vom Bestand stark abweichende Nutzung im Sinne des bisher festgesetzten GE ist hier nicht zu erwarten und nicht mehr Planungsziel. Durch die geänderte Baugebietsfestsetzung sollen zudem ein verträglicher Übergang zu den benachbarten Gewerbegebieten gewährleistet und Optionen für eine zukünftig weiter gemischte Nutzung geschaffen werden.
Mit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange konnte Einvernehmen über den Planentwurf hergestellt werden.
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 18.08.2020
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 07. - 21.12.2020
Beschluss des Planungsausschuss über Fortführung des Verfahrens 09.02.2021
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 27.05. – 27.06.2022
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 01.08.2022
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs wird voraussichtlich im August/September 2023 stattfinden.
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungs-Entwurfs Wandsbek 56
(2. Änderung) zuzustimmen.
Bebauungsplanänderungs-Entwurf Wandsbek 56 (2. Änderung)
(Planzeichnung, Verordnungstext, Begründung)