Bebauungsplan-Änderungsverfahren Wandsbek 56 - 2. Änderung - Zustimmung zur Feststellung
1. Anlass und Inhalt der Planaufstellung
Die Magistralenstrategie des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) sieht eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung entlang der Magistralen und der direkt daran angrenzenden Stadtbereiche vor. Um den hohen Bedarf an Wohnungen in der FHH decken zu können und eine Nutzungsmischung in den vorgesehenen Änderungsbereichen zu ermöglichen, soll das Planrecht des Bebauungsplanes im Rahmen einer Textplanänderung in Teilbereichen geändert werden.
Unter Berücksichtigung des Gebietscharakters soll in der nördlichen Änderungsfläche das bestehende Kerngebiet (MK) südlich der Wandsbeker Zollstraße entlang der Von Bargen-Straße in ein Urbanes Gebiet (MU) geändert (festgesetzt) werden. Ein Teilbereich dieser Fläche gehört dem städtischen Unternehmen Fördern & Wohnen – Anstalt öffentlichen Rechts.
Weiterhin soll in der südlichen Änderungsfläche das entlang eines Straßenabschnitts der Von-Bargen Straße sowie Efftingestraße und Neumann-Reichardt Straße festgesetzte Gewerbegebiet (GE) in ein Urbanes Gebiet (MU) geändert (festgesetzt) werden. Die dort aus der Gründerzeit bestehende Bebauung mit Etagenhäusern als damals „modernem“ Werkswohnungsbau ist aufgrund der städtebaulichen Eigenart bereits durch die städtebauliche Erhaltungsverordnung Wandsbek I als Teil eines städtebaulichen Erhaltungsbereiches festgelegt worden. Eine vom Bestand stark abweichende Nutzung im Sinne des bisher festgesetzten GE ist hier nicht zu erwarten und nicht mehr Planungsziel. Durch die geänderte Baugebietsfestsetzung sollen zudem ein verträglicher Übergang zu den benachbarten Gewerbegebieten gewährleistet und Optionen für eine zukünftig weiter gemischte Nutzung geschaffen werden.
Mit der 2. Änderung des Bebauungsplans Wandsbek 56 wird dem Ziel der Magistralenstrategie des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH), welche eine Nachverdichtung und verstärkte Wohnnutzung entlang der Magistralen und der direkt daran angrenzenden Stadtbereiche vorsieht, entsprochen. Demgemäß wird insbesondere ein Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum geleistet.
Ferner wird dem Ziel der Förderung und Sicherung der Nutzungsmischung Rechnung getragen, indem bereits vorhandene gemischte Nutzungsstrukturen aus Gewerbe und Wohnen weiterentwickelt werden.
3. Planungsdaten
Einleitungsbeschluss durch den Planungsausschuss 18.08.2020
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit 07. - 21.12.2020
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 09.02.2021
Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange 27.05. – 27.06.2022
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 01.08.2022
Aufstellungsbeschluss 12.02.2024
Veröffentlichung/öffentliche Auslegung 28.02. – 28.03.2024
Arbeitskreis II (Behördenbeteiligung) 26.04.2024
4. Veröffentlichung/Öffentliche Auslegung
Im Rahmen der Veröffentlichung/öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanänderungsentwurfs sind drei Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit eingegangen.
Die Fachbehörden und weiteren Träger öffentlicher Belange haben im Rahmen der Behördenbeteiligung nach Veröffentlichung/öffentlicher Auslegung dem Bebauungsplanentwurf und den Abwägungsvorschlägen zugestimmt. Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine Aspekte ergeben, die eine Änderung der Planung erforderlich machen.
Beschluss:
Der Planungsausschuss wird gebeten,
- der Feststellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Wandsbek 56 zuzustimmen und hierfür der Bezirksversammlung eine positive Beschlussempfehlung auszusprechen.