21-8003

Bebauungsplan-Änderungsverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Zustimmung zur Veröffentlichung des Entwurfs einer Bebauungsplan-Änderung (Auslegung)

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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28.11.2023
Sachverhalt

 

  1. Anlass der Planaufstellung

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 sind Bauvorhaben der letzten Jahre, die den förmlichen Planfestsetzungen ggf. weitgehend entsprechen, jedoch der ursprünglichen städtebaulichen Intention des Bebauungsplans zuwiderlaufen. Der Bebauungsplan wurde 1982 insbesondere mit dem Ziel aufgestellt, den gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet zu erhalten.

 

Gegen die am 28. Mai 2021 (HmbGVBl Nr. 33, S. 309) festgestellte Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 wurde eine Normenkontrollklage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Das OVG hat mit Urteil vom 11. und 13. Juli 2023 die Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 auf Grund eines Ermittlungsfehlers für unwirksam erklärt. Zur Behebung des vom OVG festgestellten Fehlers wurde am 19. September 2023 ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der rmlichen Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2  BauGB sowie der Veröffentlichung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet (Drs. 21-7633). Zudem war die Entscheidung des OVG zur Unwirksamkeit am 19. September 2023 bekanntgemacht (HmbGVBl Nr. 34, S. 300) und am 6. Oktober 2023 eine Verordnung über die Veränderungssperre Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 beschlossen worden (HmbGVBl Nr. 36, S. 315).

 

Infolgedessen ist das Gesetz über die Verordnung des Bebauungsplanes Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 vom 30. November 1982 (HmbGVBl, S. 373) wieder vollständig (ohne Änderung) rechtskräftig. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB soll die Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 vom 28.04.2021 rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit werden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens ausschließlich zu den geänderten Inhalten der Bebauungsplanänderung beteiligt, zu denen sie Stellungnahmen abgeben können. Dazu zählen insbesondere die

        Ergänzung der Begründung insbesondere bzgl. des sog. „Hamburger Maßes“,

        Berichtigung der GR / GRZ von drei Flurstücken in der Anlage zur Änderungsverordnung,

        Ergänzung der nachrichtlichen Übernahme eines sich im Plangebiet befindlichen Baudenkmals in der Änderungsverordnung,

        Aktualisierung der Festsetzung in der Änderungsverordnung zu Drainagen oder sonstigen baulichen oder technischen Maßnahmen, die zu einer dauerhaften Absenkung des vegetationsverfügbaren Stauwassers führen.

 

 

  1. Behördenbeteiligung

Zur Beschleunigung des Verfahrens wird angestrebt, die förmliche Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB parallel zur Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Dies ist gemäß 2.3.4 des Leitfadens Bauleitplanung als Ausnahme möglich. Die Fachbehörde (BSW/LP) hat der parallelen Durchführung zugestimmt.

 

 

  1. Planungsdaten der Bebauungsplan-Änderung

 

Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan-Änderungsverfahrens
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 durch den Planungsausschuss   21.12.2018

Aufstellungsbeschluss        15.01.2019

Öffentliche Plandiskussion         28.01.2019

Veränderungssperre         06.02.2019

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 19.03.2019

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange       20.09. - 18.10.2019

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)       25.10.2019

Zustimmung zur öffentlichen Auslegung      05.11.2019

Öffentliche Auslegung                26.02. - 09.04.2020

Arbeitskreis II          28.08.2020

Feststellung der Bebauungsplan-Änderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25  28.04.2021

 

Bekanntgabe der Unwirksamkeit der Bebauungsplan-Änderung
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25        11.09.2023

Bekanntmachung Veränderungssperre      06.10.2023

 

Beschluss zum ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
durch den Planungsausschuss       19.09.2023

 

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB)

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit zu der Bebauungsplanänderung wird voraussichtlich im Februar/März 2024 stattfinden.

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Planungsausschuss wird gebeten,

 

der Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB des Bebauungsplanänderungs-Entwurfs Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB zuzustimmen.

 

Anhänge