21-8633

Bebauungsplan-Änderungsverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Zustimmung zur Feststellung im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch

Beschlussvorlage

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.04.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

 

  1. Anlass der Planaufstellung

Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 sind Bauvorhaben der letzten Jahre, die den förmlichen Planfestsetzungen ggf. weitgehend entsprechen, jedoch der ursprünglichen städtebaulichen Intention des Bebauungsplans zuwiderlaufen. Der Bebauungsplan wurde 1982 insbesondere mit dem Ziel aufgestellt, den gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet zu erhalten.

 

Gegen die am 28. Mai 2021 (HmbGVBl Nr. 33, S. 309) festgestellte Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 wurde eine Normenkontrollklage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Das OVG hat mit Urteil vom 11. und 13. Juli 2023 die Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 auf Grund eines Ermittlungsfehlers für unwirksam erklärt. Zur Behebung des vom OVG festgestellten Fehlers wurde am 19. September 2023 ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der rmlichen Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2  BauGB sowie der Veröffentlichung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet (Drs. 21-7633). Zudem war die Entscheidung des OVG zur Unwirksamkeit am 19. September 2023 bekanntgemacht (HmbGVBl Nr. 34, S. 300) und am 6. Oktober 2023 eine Verordnung über die Veränderungssperre Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 beschlossen worden (HmbGVBl Nr. 36, S. 315).

 

Infolgedessen ist das Gesetz über die Verordnung des Bebauungsplanes Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 vom 30. November 1982 (HmbGVBl, S. 373) wieder vollständig (ohne Änderung) rechtskräftig. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB soll die Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 vom 28.04.2021 rückwirkend in Kraft gesetzt werden.

 

Am 06.10.2023 wurde die Veränderungssperre für acht Monate erneut bekanntgemacht.

 

Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 4a BauGB ausschließlich zu den geänderten Inhalten der Bebauungsplanänderung beteiligt, zu denen sie Stellungnahmen abgeben konnten (Gelb hervorgehoben).

 

  1. Kommunalpolitische Aspekte

Am 10.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst. Durch die Änderung sollen die im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für den Großteil des Bebauungsplans aufgehoben und durch die Festsetzung einer absoluten Grundfläche (GR) als Höchstmaßr bauliche Anlagen ersetzt werden. Durch die Festsetzung einer am Bestand orientierten maximalen Grundfläche soll die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor einer städtebaulich bedenklichen Überformung durch maßstabsprengende, großformatige Bebauungen geschützt werden.

 

Mit Blick auf den anstehenden Fristablauf (Außerkrafttreten) der Veränderungssperre ist eine Beschlussfassung eilbedürftig. Daher soll die Vorlage in die Sitzung des Hauptausschusses am 08.04.2024 zur Beschlussfassung für die Bezirksversammlung überwiesen werden.

 

  1. Planungsdaten der Bebauungsplan-Änderung

Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan-Änderungsverfahrens
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 durch den Planungsausschuss   21.12.2018

Aufstellungsbeschluss        15.01.2019

Öffentliche Plandiskussion         28.01.2019

Veränderungssperre         06.02.2019

Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 19.03.2019

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange       20.09. - 18.10.2019

Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung)       25.10.2019

Zustimmung zur öffentlichen Auslegung      05.11.2019

Öffentliche Auslegung                26.02. - 09.04.2020

Arbeitskreis II          28.08.2020

Feststellung der Bebauungsplan-Änderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25  28.04.2021

 

Bekanntgabe der Unwirksamkeit der Bebauungsplan-Änderung
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25        11.09.2023

Bekanntmachung Veränderungssperre      06.10.2023

 

Beschluss zum ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
durch den Planungsausschuss       19.09.2023

 

Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange       29.01. - 27.02.2024

Beteiligung der Öffentlichkeit                29.01. - 27.02.2024

Arbeitskreis I und Arbeitskreis II       22.03.2024

 

 

  1. Beteiligung der Öffentlichkeit (Veröffentlichung nach § 3 Abs. 2 BauGB)

 

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanänderungs-Entwurf sind 30 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Eine weitere Stellungnahme wurde außerhalb der Frist abgegeben.

 

Der Arbeitskreis II für das Bebauungsplanänderungsverfahren (Behördenbeteiligung nach Beteiligung der Öffentlichkeit) hat am 22.03.2024 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.

 

Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.

 

 

 

Petitum/Beschluss

Beschluss:

 

Der Hauptausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplanänderungs-Entwurfs Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch zuzustimmen. Ein Beschluss erfolgt gem. § 15 BezVG für die Bezirksversammlung wegen Eilbedürftigkeit