Bebauungsplan-Änderungsverfahren Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 - Zustimmung zur Feststellung im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch
Letzte Beratung: 08.04.2024 Hauptausschuss Ö 6.1
Anlass für die Änderung des Bebauungsplans Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 sind Bauvorhaben der letzten Jahre, die den förmlichen Planfestsetzungen ggf. weitgehend entsprechen, jedoch der ursprünglichen städtebaulichen Intention des Bebauungsplans zuwiderlaufen. Der Bebauungsplan wurde 1982 insbesondere mit dem Ziel aufgestellt, den gewachsenen Charakter als Einfamilienhausgebiet zu erhalten.
Gegen die am 28. Mai 2021 (HmbGVBl Nr. 33, S. 309) festgestellte Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 wurde eine Normenkontrollklage beim Hamburgischen Oberverwaltungsgericht (OVG) eingereicht. Das OVG hat mit Urteil vom 11. und 13. Juli 2023 die Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 auf Grund eines Ermittlungsfehlers für unwirksam erklärt. Zur Behebung des vom OVG festgestellten Fehlers wurde am 19. September 2023 ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB mit „Wiedereinstieg“ in den Verfahrensschritt der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Veröffentlichung nach § 4 Abs. 2 BauGB eingeleitet (Drs. 21-7633). Zudem war die Entscheidung des OVG zur Unwirksamkeit am 19. September 2023 bekanntgemacht (HmbGVBl Nr. 34, S. 300) und am 6. Oktober 2023 eine Verordnung über die Veränderungssperre Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 beschlossen worden (HmbGVBl Nr. 36, S. 315).
Infolgedessen ist das Gesetz über die Verordnung des Bebauungsplanes Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 vom 30. November 1982 (HmbGVBl, S. 373) wieder vollständig (ohne Änderung) rechtskräftig. Nach Abschluss des ergänzenden Verfahrens nach § 214 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB soll die Bebauungsplanänderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 vom 28.04.2021 rückwirkend in Kraft gesetzt werden.
Am 06.10.2023 wurde die Veränderungssperre für acht Monate erneut bekanntgemacht.
Die Behörden und Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit wurden im Rahmen des ergänzenden Verfahrens gemäß § 4a BauGB ausschließlich zu den geänderten Inhalten der Bebauungsplanänderung beteiligt, zu denen sie Stellungnahmen abgeben konnten (Gelb hervorgehoben).
Am 10.01.2019 wurde der Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans gefasst. Durch die Änderung sollen die im Bebauungsplan festgesetzten Grundflächenzahlen (GRZ) für den Großteil des Bebauungsplans aufgehoben und durch die Festsetzung einer absoluten Grundfläche (GR) als Höchstmaß für bauliche Anlagen ersetzt werden. Durch die Festsetzung einer am Bestand orientierten maximalen Grundfläche soll die vorhandene Einfamilienhausstruktur mit ihrer städtebaulich prägenden, kleinteiligen Gebäudekubatur vor einer städtebaulich bedenklichen Überformung durch maßstabsprengende, großformatige Bebauungen geschützt werden.
Mit Blick auf den anstehenden Fristablauf (Außerkrafttreten) der Veränderungssperre ist eine Beschlussfassung eilbedürftig. Daher soll die Vorlage in die Sitzung des Hauptausschusses am 08.04.2024 zur Beschlussfassung für die Bezirksversammlung überwiesen werden.
Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan-Änderungsverfahrens
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 durch den Planungsausschuss 21.12.2018
Aufstellungsbeschluss 15.01.2019
Öffentliche Plandiskussion 28.01.2019
Veränderungssperre 06.02.2019
Beschluss des Planungsausschusses über die Fortführung des Verfahrens 19.03.2019
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 20.09. - 18.10.2019
Arbeitskreis I (Behördenbeteiligung) 25.10.2019
Zustimmung zur öffentlichen Auslegung 05.11.2019
Öffentliche Auslegung 26.02. - 09.04.2020
Arbeitskreis II 28.08.2020
Feststellung der Bebauungsplan-Änderung Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 28.04.2021
Bekanntgabe der Unwirksamkeit der Bebauungsplan-Änderung
Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 11.09.2023
Bekanntmachung Veränderungssperre 06.10.2023
Beschluss zum ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 BauGB
durch den Planungsausschuss 19.09.2023
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange 29.01. - 27.02.2024
Beteiligung der Öffentlichkeit 29.01. - 27.02.2024
Arbeitskreis I und Arbeitskreis II 22.03.2024
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanänderungs-Entwurf sind 30 Stellungnahmen fristgerecht eingegangen. Eine weitere Stellungnahme wurde außerhalb der Frist abgegeben.
Der Arbeitskreis II für das Bebauungsplanänderungsverfahren (Behördenbeteiligung nach Beteiligung der Öffentlichkeit) hat am 22.03.2024 den Abwägungsvorschlägen zugestimmt.
Es haben sich aus Sicht der Verwaltung keine weiteren Aspekte ergeben, die eine Änderung des Bebauungsplan-Entwurfs erforderlich machen.
Beschluss:
Der Hauptausschuss wird gebeten, der Feststellung des Bebauungsplanänderungs-Entwurfs Rahlstedt 78 / Volksdorf 25 im ergänzenden Verfahren nach § 214 Abs. 4 Baugesetzbuch zuzustimmen. Ein Beschluss erfolgt gem. § 15 BezVG für die Bezirksversammlung wegen Eilbedürftigkeit
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