20-6980

Bebauung Fabriciusstieg: Was ist geplant? - Teil III

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Mit Drucksache 20-6476.1 teilt das Bezirksamt mit, dass zurzeit ein Baugenehmigungsverfahren mit Konzentrationswirkung gemäß § 62 Hamburgische Bauordnung läuft. Dieses beabsichtigt eine andere Bebauung mit anderen Anforderungen und steht somit nicht im direkten Zusammenhang mit der Entscheidung zur Ablehnung aus der Drucksache 20-4669. Die planungsrechtlichen Vorgaben regelt der bestehende Bebauungsplan.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:

 

1.)    Was plant die Behörde mit dem Grundstück Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld?

2.)    Wurde bereits mit Investoren verhandelt?

  1. Wenn ja, wann, mit wem und welche Ergebnisse wurde erzielt?
  2. Wenn nein, ist geplant mit Investoren zu verhandeln?

3.)    Wann soll das Grundstück zum Verkauf ausgeschrieben werden?

4.)    Was soll auf dem Grundstück gebaut werden?

5.)    Kann auf dem Grundstück mehr als ein EFH gebaut werden?

  1. Wenn ja, was kann maximal errichtet werden und nach welchen rechtlichen Grundlagen ist dies möglich?

6.)    Soll der Fußweg zwischen der Bramfelder Chaussee und dem Mönchskamp weiterhin als Bauzufahrt genutzt werden?

  1. Wenn ja, welche Auflagen wurden von der Straßenverkehrsbehörde erlassen?
  2. Wenn nein, welcher Weg soll als Bauzufahrt dienen?

 

Anhänge

 

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