Bebauung Fabriciusstieg: Was ist geplant?
Mit Drucksache 20-6123.1 teilt die Verwaltung mit, dass das Flurstück 3040, Gemarkung Bramfeld zeitnah bebaut werden soll.
Parallel zu den laufenden Vorbereitungen wird derzeit geprüft, ob eine über ein Einfamilienhaus hinausgehende Bebauung vom Bezirksamt genehmigt wird. Sobald die Sondernutzungsgenehmigung vorliegt und die Prüfung der weitergehenden Bebauung abgeschlossen sind, wird das Grundstück ausgeschrieben oder in die nächste Tranche des Eigenheimbauprogramms aufgenommen. Die Sondernutzungsgenehmigung während der Bauphase konnte noch nicht abschließend geklärt werden. Hierfür ist eine Rücksprache inkl. Ortstermin mit der Polizei (PK 36), den zuständigen Wegewarten und betroffenen Leitungsunternehmen notwendig. Der Termin wird voraussichtlich in der 32. KW stattfinden.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die zuständige Behörde:
Die Finanzbehörde (Landesbetrieb für Immobilienmanagement und Grundvermögen) antwortet
wie folgt (26.09.2018):
1.) Am 07.08.2018, um 10 Uhr fand ein Treffen mit verschiedenen Behörden auf dem o.g. Grundstück statt. Welche Ergebnisse wurden bei dem Treffen erzielt?
2.) Welche Sondergenehmigung wird/wurde beantragt?
3.) Soll die Bebauung über den Mönchskamp erfolgen?
Zu 1. bis 3.:
Bei dem besagten Treffen wurden Möglichkeiten der Einrichtung einer Baustellenzufahrt diskutiert, jedoch keine abschließenden Ergebnisse festgehalten. Im Anschluss an den Termin hat die Straßenverkehrsbehörde „die Nutzung des Fußwegs zwischen der Bramfelder Chaussee und dem Mönchskamp unter hohen Auflagen als Bauzufahrt“ genehmigt. Die Auflagen würden im Rahmen der Bebauung dem späteren Investor detailliert mitgeteilt. Dieser werde den abschließenden Antrag auf Sondernutzung mit Details des Bauvorhabens stellen.
Nach aktuellem Stand soll eine Baustellenzufahrt von Seiten der Bramfelder Chaussee und nicht über den Mönchskamp erfolgen, somit entstünde keine Belastung für die genannten Grundstücke.
4.) Ist die Bebauung eines Einfamilienhauses geplant?
5.) Ist die Bebauung über ein Einfamilienhaus hinausgehende Bebauung geplant?
6.) Wie und wo erfolgt die Ausschreibung und werden die Nachbarn über die Ausschreibung informiert?
Zu 4. bis 6.:
Die Planungen und Überlegungen hierzu sind noch nicht abgeschlossen. Eine Abweichung vom geltenden Planrecht ist derzeit nicht vorgesehen.
Die Vergabeform würde sich nach den Möglichkeiten der Bebauung richten. Sollte eine über Einfamilienhaus hinausgehende Bebauung vom Bezirksamt genehmigt werden, wird ein Dienstleister (DL) im Auftrag des Landesbetriebs und Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) ein Gebotsverfahren durchführen. Zu den Immobilienangeboten der Stadt siehe www.immobilien-lig.hamburg.de.
Sollte eine Bebauung lediglich mit einem Einfamilienhaus möglich sein, wird dieses Grundstück im Rahmen des sog. Senatseigenheim-Programms vermarktet werden. Dies erfolgt ebenfalls durch den DL des LIG, siehe www.eigenheimprogramm.de
7.) Wurde mit dem Eigentümer vom Gebäude Bramfelder Chaussee 223 über ein Wegerecht innerhalb des letzten Jahres gesprochen?
8.) Wurde dem Eigentümer vom Gebäude Bramfelder Chaussee 223 für das Wegerecht eine Entschädigung angeboten?
Zu 7. und 8.:
Dem Eigentümer vom Gebäude Bramfelder Chaussee 223 wurde mitgeteilt, dass evtl. eine Nutzung des bereits bestehenden Wegerechts eintreten wird. Eine Entschädigung für ein bestehendes Wegerecht wird insoweit nicht angeboten.
keine Anlage/n
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