21-3429

Bauweise neuer Radwege im Bezirk (bez. Drs. 21-2691) Beschluss der Bezirksversammlung vom 08.04.2021 (Drs. 21-2960)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
12.08.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die zuständige Fachbehörde wird um eine Stellungnahme zur Eingabe gebeten.

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nimmt zu den einzelnen Aspekten wie folgt Stel-lung:

 

-                      Hinsichtlich der Griffigkeit gibt es keine Unterschiede zwischen einer Befestigung aus Asphalt oder Pflastersteinen. Beide Materialien müssen die für eine sichere und komfortable Nutzung bestehenden Anforderungen an eine Wegebefestigung erfüllen.

-                      Das gleiche gilt für die Ebenheit von Verkehrsanlagen: korrekt hergestellte Befestigungen aus Asphalt oder Pflastersteinen weisen hier keine signifikanten Unterschiede auf. Probleme durch Unebenheiten, bspw. durch hochdrückende Baumwurzeln können in beiden Bauweisen auftreten.

-                      Bei den rot eingefärbten Radwegen in den Niederlanden handelt es sich nicht um bituminöse Befestigungen: hier kommt ein farbloses Bindemittel aus Kunststoff zum Einsatz, dass in mehrfacher Hinsicht nachteilig ist. Das Material ist deutlich teurer, erschwert erheblich die Wiederherstellung von Aufgrabungen und es lässt sich nicht wiederverwenden, sondern muss nach Aufbruch der Anlage entsorgt werden. Hinzu kommt, dass Wegebefestigungen aus Kunststoff immer auch einen Beitrag zur Belastung der Umwelt durch Kunststoff-Kleinstpartikeln (Abrieb/Abwitterung) leisten.

-                      Hamburgs Straßenraum ist in hoher Zahl von Aufgrabungen durch Leitungsarbeiten beansprucht. Gerade hier weist eine Befestigung aus Pflaster deutliche Vorteile gegenüber einer Befestigung aus Asphalt auf, lassen sich die ausgebauten Pflastersteine im Allgemeinen wieder direkt vor Ort in ihrer ursprünglichen Funktion als Wegebefestigung wiederverwenden. Eine derartig hochwertige Wiederverwendung lässt sich weder mit einer bituminösen Radwegebefestigung noch mit einer aus Kunststoff erreichen. Bei Befestigungen mit bituminösen Asphalt muss das ausgebaute Material zunächst durch neues ersetzt werden und der Aufbruch einer energieintensiven Aufbereitung zugeführt werden.

-                      Die Wiederherstellung von Aufgrabungen ist trotz aller Bemühungen letztlich immer mit einer Beeinträchtigung der Struktur der Befestigung aber auch des Nutzungskomforts verbunden. Hier bieten Pflasterbefestigungen bei korrekter Ausführung Vorteile gegenüber Asphaltbefestigungen.

-                      Zur Dauerhaftigkeit der Materialien der Hinweis, dass selbst Pflastersteine, die weit mehr als 30 Jahre alt sind (die 25/25er Steine werden seit Anfang der Achtziger verwendet), in den meisten Fällen problemlos weiter genutzt werden können. Dies ist bei Asphalt nicht möglich.

 

Die in dem Antrag angeführten Herstellungskosten können von hier nicht nachvollzogen werden und wären – siehe oben – auch nur ein Teilaspekt.

 

Richtig ist, dass in den ReStra (wie übrigens auch in den vorigen Regelwerken) grundsätzlich eine Befestigung von Radwegen mit Pflastersteinen oder (bituminösem) Asphalt möglich ist. Bei der Wahl des Materials sind aber immer die örtlichen Randbedingungen (z. B. Häufigkeit von Aufgrabungen) ausschlaggebend, und letztlich ist auch ein möglichst einheitliches Erscheinungsbild zu gewährleisten. Es werden daher in der Abwägung der Einzelfälle Radwege auch in (bituminösem) Asphalt hergestellt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n