Baumaßnahme: Kleinmaßnahmen Fußverkehr - Schleusentwiete (Treppenumbau) (Bezug zu Drs. 22-1423.1)
Letzte Beratung: 19.03.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 6.8
Gemäß der Drs. 22-1423.1 wurde die Verwaltung hinsichtlich der Barrierefreiheit mit der Prüfung der Treppenanlage am westlichen Ende der Schleusentwiete beauftragt.
Im Rahmen der Prüfung durch MR ergaben sich folgende Konfliktpunkte beziehungsweise Herausforderungen für die Planung einer barrierefreien Rampe:
Diese Aspekte führten zu einer bestandsorientierten Planung, bei der nur die westliche Treppe in eine Rampe umgebaut werden soll. Zudem ergab die Prüfung, dass die Herstellung von Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie Hinweise für barrierefreie Verkehrsanlagen (H BVA) (Rampen mit 6%-Steigung, Ruhepodeste alle 6 m) nicht möglich ist.
Der angefügte Plan verdeutlicht die im Rahmen der Planung getroffenen Überlegungen.
In Variante 1 wurde eine Rampe mit Ruhepodesten in einem Abstand von 6 m geplant. Die einzelnen Rampenelemente haben bereits jeweils eine Steigung von 8% statt 6%, die Steigung der Podeste beträgt 0%. Dabei zeigt sich jedoch, dass bereits mit dieser Variante eine Befahrung der Straße nur noch eingeschränkt möglich ist und der vorhandene Stromkasten versetzt werden müsste.
Zudem müsste die Rampenanlage zur Überwindung des Höhenunterschieds sehr viel höher als das bestehende Straßennivau liegen. Dadurch würde sich mit der Rampenanlage ein größeres Bauwerk in der Straße befinden, welches auch Auswirkungen auf den Straßencharakter hätte.
Die zweite Variante unterscheidet sich von der ersten Variante lediglich in der Erhöhung der Rampensteigung auf 10%. Dabei zeigt sich, dass die Gesamtlänge immer noch zu Konflikten mit dem vorhandenen Stromkasten und bezüglich der Befahrung des Straßenbereichs durch Kfz führt. Dies wird auch anhand der Schleppkurve im Lageplan deutlich, wobei zu beachten ist, dass eine Schleppkurve die tatsächlichen Fahrbewegungen nur näherungsweise darstellt und die realen Gegebenheiten daher nur eingeschränkt abbilden kann.
In Variante 3 wurden die einzelnen Rampen entgegen der Richtlinie verlängert und die Podeste von drei auf zwei minimiert. Gleichzeitig wurde die Steigung der Podeste um 2% erhöht. Dadurch konnte die Rampe verkürzt werden.
Diese Variante wurde bereits mit MR23 der Eigentümerin und den Anwohnenden des Grundstücks Schleusentwiete 1 abgestimmt, wobei festgestellt werden konnte, dass eine Zu- und Ausfahrt mit dieser Variante gewährlestet werden kann.
Nach Abwägung aller Aspekte ist Variante 3 als Vorzugsvariante zu betrachten.
Mit MR3 wurde abgestimmt, dass im Rahmen der Maßnahme das sich zwischen den Treppen befindende Pflanzbeet neu bepflanzt und die umgrenzende Mauer instandgesetzt wird. Da die bestehende Bepflanzung bereits zurückgeschnitten wurde ist eine zeitnahe Umsetzung der Maßnahme durch die Wegeaufsicht möglich und wird für April 2026 angestrebt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Mobilität wird um Zustimmung gebeten.
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