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Baumaßnahme: Bündnis für den Rad- und Fußverkehr Teilbaumaßnahme: Eilbektal (FV-W051) - Querung des Wandse-Wanderweges Umbau zwischen Grete-Zabe-Weg und Wielandstraße

Mitteilungsvorlage Bezirksamt

Letzte Beratung: 19.03.2026 Ausschuss für Mobilität Ö 7.3

Sachverhalt

Nach der Überplanung des o. g. Straßenabschnitts des Eilbektals wird im Bereich Grete-Zabe-Weg und Kleiststraße auf dem Radweg sowie auf dem Grünstreifen zwischen Rad- und Gehweg verstärkt illegal geparkt (siehe Fotos in der Anlage). Dies hat zu einer erhöhten Verkehrsgefährdung für Radfahrende geführt, da sie beim Überfahren durch Fahrzeuge und beim Öffnen der Fahrzeugtüren (sog. Dooring) gefährdet sind. Der Radweg muss daher mit baulichen Mitteln gesichert werden.

W/MR2 baut deshalb in diesem Bereich Absperrelemente ein, um das illegale Parken dort schnellst-möglich zu verhindern und den erforderlichen Schutz für Radfahrende wieder zu gewährleisten. Ein Ziel der Überplanung war auch, das Parken im Grünstreifen zu unterbinden. Da dies aktuell nicht funktioniert, werden Absperrelemente nachgerüstet, um das regelwidrige Parken sowie das Überfahren des Radwegs vollständig zu unterbinden.

Die Auswahl der Absperrelemente hat ergeben, dass die einzige baulich sinnvoll und wirtschaftliche Lösung der Einsatz von Eichenspaltpfählen ist. Anders als in manchen anderen Bereichen können hier nicht Fahrradbügel als Absperrelemente genutzt werden, da auch das Abstellen von Fahrrädern hier verkehrsgefährdend wäre. Der Einsatz von Findlingen ist hier aus Platzgründen nicht möglich. Absperrelemente aus Granit stellen sich als nicht wirtschaftlich dar, da dies einerseits den Einbau eines Fundamentes bedeutet und andererseits Granitstehlen in der Anschaffung unverhältnismäßig teuer sind.

Der Einbau der Absperrelemente ist gemäß der Stellungnahme des zuständigen Polizeikommissariats (PK 31) zwingend geboten. Zitat aus der letzten Stellungnahme: „Seitens des PK 312.21 wurde mehrfach der Einbau von Eichenspaltpfählen durch das Bezirksamt Hamburg-Wandsbek angeregt, um das verbotswidrige Parken langfristig zu unterbinden und die Verkehrssicherheit zu erhöhen.“ Die Gefahrenlage ist sogar bis zum Präsidialabteilung gelangt, das sich ab und an beim PK 31 erkundigt. Auch der ADFC hat schriftlich ausdrücklich auf diese Gefahrenlage hingewiesen, was durch Bürgerbeschwerden untermauert wird.

Petitum/Beschluss

Beschluss:

Der Ausschuss für Mobilität wird um Kenntnisnahme gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
19.03.2026
Ö 7.3
Lokalisation Beta
Grete-Zabe-Weg Wielandstraße

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