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Baumaßnahme: Bündnis für den Fuß- und Radverkehr Teilbaumaßnahme: "Verkehrskonzept Fahrradstraße Eckerkoppel - zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Eckerkoppel nach §45 (1b) Nr.5 StVO" (Verkehrserprobung)

Beschlussvorlage

Letzte Beratung: 31.08.2023 Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft Ö 5.6

Sachverhalt

 

Das Bezirksamt (Fachamt MR) plant bereits seit 2017 die Straße Eckerkoppel zwischen den Straßen Am Stadtrand und Friedrich-Ebert-Damm im Rahmen des Veloroutenausbaus (Veloroute 6) zu ertüchtigen. In zahlreichen Abstimmungsgesprächen mit den Straßenverkehrsbehörden hat es bisher im Ergebnis keine Verkehrsführung und kein Umbaukonzept gegeben, das nach Bewertung der Straßenverkehrsbehörde anordnungsfähig wäre und gleichzeitig den Ansprüchen des Bezirks (Fachamt MR) und der Fachbehörde (BVM) gerecht wird. Die vom Bezirk und der Fachbehörde favorisierte Variante „Fahrradstraße“ wurde nach Gesprächen auf Fachbehördenebene von den Straßenverkehrsbehörden abgelehnt. Auch die Einrichtung bzw. Eingliederung in die Tempo-30-Zone wurde abgelehnt. Lediglich die Variante „Schutzstreifen“, die jedoch sowohl vom Bezirk (Fachamt MR) als auch von der Fachbehörde (BVM) nicht favorisiert wird, wurde von der Straßenverkehrsbehörde als anordnungsfähig festgestellt.

Seit der letzten straßenverkehrsrechtlichen Ablehnung der Variante „Fahrradstraße“ von 2020 und einem Abstimmungstermin in 2021 haben sich die „Anforderungen“ und der rechtliche Rahmen für die Einrichtung bzw. Planung von Fahrradstraßen verändert. In den letzten Abstimmungen (Dezember 2022) wurde die Einrichtung einer Tempo-30-Zone von der Straßenverkehrsbehörde grundsätzlich nicht ausgeschlossen und die zuvor 2020 abgelehnte Variante „Fahrradstraße“ nicht eindeutig abgelehnt – eine eindeutige Anordnungsfähigkeit nach §45 (1) StVO wurde jedoch nicht bestätigt. Aus Sicht des Bezirkes (Fachamt MR) gibt es daher aktuell keine Planungssicherheit und demnach keine Rahmenbedingungen bzw. keine eindeutige Ausgangslage, die Planung des umfangreichen bzw. finalen Umbaus auf Grundlage einer straßenverkehrsrechtlichen Anordnung nach §45 (1) StVO fortzuführen.

Als alternative Option wählt der Bezirk (Fachamt MR) nun mit dieser Beschlussvorlage einen anderen Ansatz und plant, ein temporäres Verkehrskonzept „Fahrradstraße Eckerkoppel“ zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung durchzuführen. In diesem wird die Fahrradstraße temporär im Bestand (provisorische Einrichtung durch Markierung und punktuelle bauliche Parkraumeingrenzungen) eingerichtet und nach zwei Jahren evaluiert. Um diese Vorgehensweise durchführen zu können und diese nach §45 (1b) Nr. 5 StVO straßenverkehrsrechtlich anordnen zu lassen, ist ein politischer Beschluss erforderlich, in dem für die Eckerkoppel die Vorgehensweise bzw. Maßnahme „Verkehrskonzept Fahrradstraße Eckerkoppel – zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Eckerkoppel nach §45 (1b) Nr.5 StVO“ beschlossen wird.

Der rechtliche Rahmen für das  „Verkehrskonzept Fahrradstraße Eckerkoppel – zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Eckerkoppel nach §45 (1b) Nr.5 StVO“ ist über §45 (1b) Nr. 5 StVO gegeben : „(1b:) Die Straßenverkehrsbehörden treffen auch die notwendigen Anordnungen (Nr.5:) zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung. Die Straßenverkehrsbehörden ordnen Parkmöglichkeiten für Bewohner, die Kennzeichnung von Fußgängerbereichen, verkehrsberuhigten Bereichen und Maßnahmen zum Schutze der Bevölkerung vor Lärm und Abgasen oder zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Einvernehmen mit der Gemeinde an.“

Im Bereich nördlich und südlich der Eckekoppel handelt es sich laut Bebauungsplan auf fast der gesamten Strecke um Wohngebiete (größtenteils Einfamilienhausbebauung), die durch die derzeitige Ausgestaltung der Eckerkoppel (zulässige Geschwindigkeit 50 km/h) städtebaulich stark voneinander getrennt werden. Die Hamburger Regelwerke für Planung und Entwurf von Stadtstraßen (ReStra) empfehlen für derartige örtliche Bebauungstypologien Verkehrsanlagen, die einen verkehrsberuhigenden Ansatz verfolgen (Vgl. RASt: Empfohlene Lösungen für Typische Entwurfssituationen). 

Die Rahmenbedingungen, die eine Fahrradstraße (MIV frei) mit sich bringt, folgen dieser Empfehlung, wirken der genannten städtebaulichen Trennung entgegen und führen das Gebiet zusammen:

 

  • Reduzierung des Durchgangsverkehrs
  • Reduzierung der Lärmbelastung
  • Übersichtliche Anordnung von Kfz-Parkständen
  • Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr im Fahrbahnbereich (Vermeidung von Überholvorgängen des Kfz-Verkehrs)
  • Übersichtlichkeit
  • Entschleunigung des Verkehrs und Planung von zusätzlichen ungesicherten Querungsstellen für den Fußverkehr
  • Erhöhung der Sicherheit für den Radverkehr im Fahrbahnbereich
  • Erhöhung der Sicherheit und des Komforts für den Fußverkehr
  • Übersichtlichkeit
  • Schulwegsicherung /Schülermobilität – wichtiges Themenfeld in der Bündnisvereinbarung (Bündnis für den Fuß- und Radverkehr)

 

Neben dem politischen Beschluss muss als Voraussetzung für die Anordnung nach §45 (1b) Nr. 5. StVO über eine Untersuchung nachgewiesen werden, dass das umliegende Straßennetz eventuell auftretende Verkehrsverlagerungen aufnehmen kann. Eine solche Untersuchung hat im Rahmen der bisherigen Planung stattgefunden und wird der Straßenverkehrsbehörde zusammen mit einer entsprechenden Planskizze sowie dem politischen Beschluss vorgelegt. Die durchgeführten Verkehrsgutachten sind der Beschlussvorlage als Anlagen beigefügt.

 

Mit dem temporären Ansatz „Verkehrskonzept Fahrradstraße Eckerkoppel – zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Eckerkoppel nach §45 (1b) Nr.5 StVO“ werden Maßnahmen vorgesehen, die zur Erreichung der allgemeinen städtebaulichen Absichten und Zielformulierungen beitragen können. Gleichzeitig wird die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöht.

 

Das Fachamt MR bittet hiermit, die Umsetzung des „Verkehrskonzept Fahrradstraße Eckerkoppel – zur Unterstützung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung in der Eckerkoppel nach §45 (1b) Nr.5 StVO“ zu beschließen.

 

Petitum/Beschluss

 

Der Ausschuss für Mobilität und Wirtschaft wird um Beschlussfassung gebeten.

 

Anhänge

  • Verkehrsgutachten ARGUS (Fahrradstraße) – 2020
  • Protokoll: Vorstellung der Ergebnisse – 21.10.2020
  • Präsentation: Verkehrsgutachten (Fahrradstraße) – 23.11.2020
  • Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde VD 52 - Ablehnung Fahrradstraße – 21.12.2020
  • Protokoll: Abstimmungstermin „Eskalation“ 23.02.2021
  • Ergänzendes Verkehrsgutachten ARGUS – 2022
  • Präsentation: Verkehrsuntersuchung Tempo 30 in der Eckerkoppel – 17.08.2022
  • Präsentation: Verkehrsuntersuchung Veloroute Eckerkoppel – Übergreifender Variantenvergleich – 12.12.2022
  • Protokoll Abstimmungstermin – 12.12.2022
  • Stellungnahme Straßenverkehrsbehörde VD 52

 

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