21-3450

Baulandmobilisierungsgesetz - Auswirkungen auf den Bezirk Wandsbek darstellen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
24.08.2021
22.06.2021
17.06.2021
Sachverhalt

 

Das Baulandmobilisierungsgesetz ist auf Bundesebene beschlossen worden. Ziel des Gesetzes ist Bauland schneller aktivieren zu können, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Für den Bezirk Wandsbek dürfte die neue Gesetzeslage zu einer Veränderung in der Genehmigungspraxis führen. Insbesondere die Einführung von sektoralen Bebauungsplänen und die Handhabung der erleichterten Erteilung von Befreiungen und die Erweiterung von Abweichungen vom Einfügungsgebot für den Wohnungsbau sind für den Bezirk kurzfristig relevant.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:

 

Petitum/Beschluss

 

Die Verwaltung möge darlegen, welche Auswirkungen das Baulandmobilisierungsgesetz auf die Genehmigungspraxis der Bauprüfabteilungen, der Stadtplanung und dem Wohnraumschutz im Bezirk Wandsbek haben. Dabei sind folgende verschiedene Bereiche mit Beispielen und eventuell geplanten Vorhaben/Genehmigungen für den Bezirk Wandsbek im nächsten Planungsausschuss darzustellen:

  • Vorbescheids- und Bauantragsverfahren (Erleichterte Befreiungen, Abweichungen vom Einfügungsgebot etc.)
  • Stadtplanung (Sektorale Bebauungspläne - übergeleitete Bebauungspläne, Obergrenze für das Maß der baulichen Nutzung etc.)

 

Ferner möge die Umsetzungen der Erweiterung des Baugebotes (z.B. bei bekannten Brachflächen), die Umsetzung der Umwandlungsgenehmigungen von Miet- in Eigentumswohnungen und Umgang mit Vorkaufsrechten und mit Problemimmobilien (bestehende und neue Vorkaufsrechte, bekannte Problemimmobilien etc.) in den zuständigen Ausschüssen dargestellt werden.

 

Anhänge

keine Anlage/n