Baulandmobilisierungsgesetz - Auswirkungen auf den Bezirk Wandsbek darstellen Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 24.08.2021 Planungsausschuss Ö 6.1
Das Baulandmobilisierungsgesetz ist auf Bundesebene beschlossen worden. Ziel des Gesetzes ist Bauland schneller aktivieren zu können, bezahlbaren Wohnraum zu sichern und die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen zu beschränken. Für den Bezirk Wandsbek dürfte die neue Gesetzeslage zu einer Veränderung in der Genehmigungspraxis führen. Insbesondere die Einführung von sektoralen Bebauungsplänen und die Handhabung der erleichterten Erteilung von Befreiungen und die Erweiterung von Abweichungen vom Einfügungsgebot für den Wohnungsbau sind für den Bezirk kurzfristig relevant.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung Wandsbek beschließen:
Die Verwaltung möge darlegen, welche Auswirkungen das Baulandmobilisierungsgesetz auf die Genehmigungspraxis der Bauprüfabteilungen, der Stadtplanung und dem Wohnraumschutz im Bezirk Wandsbek haben. Dabei sind folgende verschiedene Bereiche mit Beispielen und eventuell geplanten Vorhaben/Genehmigungen für den Bezirk Wandsbek im nächsten Planungsausschuss darzustellen:
Ferner möge die Umsetzungen der Erweiterung des Baugebotes (z.B. bei bekannten Brachflächen), die Umsetzung der Umwandlungsgenehmigungen von Miet- in Eigentumswohnungen und Umgang mit Vorkaufsrechten und mit Problemimmobilien (bestehende und neue Vorkaufsrechte, bekannte Problemimmobilien etc.) in den zuständigen Ausschüssen dargestellt werden.
keine Anlage/n
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