20-2216

Bau von Folgeunterkünften für Flüchtlinge Wildes Moor / Glashütter Landstraße

Anfrage gem. § 27 BezVG

Sachverhalt

 

Im Landschaftsschutzgebiet Hummelsbüttler Moore soll gemäß Beschluss der Rot-Grünen Regierungskoalition eine Bebauung von 300 Wohneinheiten als Folgeunterbringung auf einem Flurstück mit der Belegenheit Wildes Moor / Glashütter Landstraße bzw. Glashütter Stieg bis zum Ende des laufenden Jahres errichtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1.)    Welche(s) Flurstück(e) soll(en) hier konkret als Baufläche genutzt werden?

 

2.)    Hält das Bezirksamt Wandsbek die bauverkehrliche Erschließung über den Glashütter Stieg bzw. die Straße Wildes Moor in ihrem jetzigen Zustand für uneingeschränkt möglich?

 

Wenn Nein, wie soll das Baugebiet alternativ erreicht werden?

 

3.)    Besteht für das o.a. Baugebiet eine entsprechende Abwasserentsorgung über die Hummelsbüttler Kanalisation?

 

Wenn Nein, wird die entsprechend notwendige Abwasserentsorgung neu geschaffen, oder soll über das Gebiet von Hamburg-Nord bzw. Norderstedt entsorgt werden?

 

4.)    Ist bereits eine Umlandabstimmung mit Schleswig-Holstein bzw. dem Kreis Bad Segeberg bzw. der Stadt Norderstedt erfolgt?

 

Wenn Ja, wann ist dies geschahen und mit welchem Ergebnis? Wenn Nein, wann wird diese erfolgen?

 

 

 

5.)    Hat das Bezirksamt bzw. die FHH Planungen bezüglich der Einhaltung der möglichen Residenzpflicht einiger der zukünftigen Bewohner der o.a. Folgeunterbringung hinsichtlich des wahrscheinlichen Grenzübertritts zum Nahversorgungszentrum Tangstedter Landstraße in Norderstedt getroffen? Wenn Ja, welche sind dies? Wenn Nein, warum nicht?

 

6.)    Für den Fall, dass eine Ver- bzw. Entsorgung des o.a. Baugebiets über den Bezirk Hamburg-Nord oder die Stadt Norderstedt geplant seien und diese im gegenwärtigen Zeitpunkt als nicht oder nicht ausreichend in ihrer Kapazität erachtet werden, werden die Ausbaukosten von welcher Stelle getragen?

 

Anhänge

keine Anlage/n