22-2265

Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit im Umfeld der Einrichtung Arche Nova am Hirschgraben verbessern Interfraktioneller Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Die Grünen und der FDP-Fraktion

Antrag

Letzte Beratung: 01.10.2025 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 5.2

Sachverhalt

Die Einrichtung Arche Nova am Hirschgraben 25 betreut Menschen, die auf Rollstühle, Rollatoren oder andere Hilfsmittel angewiesen sind. Für diese Personen ist eine sichere, barrierefreie und gut erreichbare Umgebung von besonderer Bedeutung, um ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu gewährleisten. Von Bewohnerinnen und Bewohnern der Einrichtung werden immer wieder Schwierigkeiten im direkten Umfeld berichtet:

So weist der Gehweg in der Papenstraße zwischen Conventstraße und Hirschgraben zahlreiche Unebenheiten auf, die ihn für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen schwer passierbar machen.

Die Kreuzung Papenstraße/Conventstraße wird von vielen auf dem Weg zum Supermarkt genutzt. Hier fahren Fahrzeuge jedoch häufig mit zu hoher Geschwindigkeit, sodass die Querung für Fußnger unsicher ist.

Der Behindertenparkplatz direkt vor der Einrichtung wird regelmäßig von einem Fahrzeug genutzt, das offenbar nicht im Zusammenhang mit der Arche Nova steht. Dadurch fehlt den Bewohnerinnen und Bewohnern eine verlässliche Abholmöglichkeit.

Insgesamt ergeben sich dadurch Hindernisse, die das tägliche Leben der Bewohnerinnen und Bewohner deutlich erschweren.

Der Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek möge beschließen:

Petitum/Beschluss

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fach- und Straßenverkehrsbehörden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit im Umfeld der Einrichtung Arche Nova am Hirschgraben umzusetzen. Dabei soll insbesondere geprüft und veranlasst werden:

  1. die Beseitigung von Unebenheiten und Hindernissen auf dem Gehweg Papenstraße zwischen Conventstraße und Hirschgraben sowie
  2. die Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Papenstraße/Conventstraße, beispielsweise durch einen Zebrastreifen oder durch Maßnahmen, die eine konsequente Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Regelung gewährleisten.
  3. die bedarfsgerechte Ausweisung des Behindertenparkplatzes vor der Einrichtung „Arche Nova”, gegebenenfalls durch eine Zusatzbeschilderung für Bewohner und Besucher der Einrichtung.

Über das Ergebnis und den Stand der Umsetzung ist dem Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek regelmäßig zu berichten.

Bera­tungs­reihen­folge
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Anhänge

keine Anlage/n

Lokalisation Beta
Papenstraße Conventstraße

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