22-3921

Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit im Umfeld der Einrichtung Arche Nova am Hirschgraben verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.10.2025 (Drs. 22-2265.1)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

Letzte Beratung: 02.09.2026 Regionalausschuss Kerngebiet Wandsbek Ö 8.1

Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fach- und Straßenverkehrsbehörden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit im Umfeld

der Einrichtung Arche Nova am Hirschgraben umzusetzen. Dabei soll insbesondere geprüft und

veranlasst werden:

  1. die Beseitigung von Unebenheiten und Hindernissen auf dem Gehweg Papenstraße zwischen Conventstraße und Hirschgraben sowie
  2. die Einrichtung einer sicheren Querungsmöglichkeit an der Kreuzung Papenstraße/Conventstraße, beispielsweise durch einen Zebrastreifen oder durch Maßnahmen, die eine konsequente Einhaltung der bestehenden Tempo-30-Regelung gewährleisten.
  3. die bedarfsgerechte Ausweisung des Behindertenparkplatzes vor der Einrichtung „Arche Nova”, gegebenenfalls durch eine Zusatzbeschilderung für Bewohner und Besucher der Einrichtung.

Über das Ergebnis und den Stand der Umsetzung ist dem Regionalausschuss Kerngebiet

Wandsbek regelmäßig zu berichten.

Das PK 31 nimmt wie folgt Stellung:

Zu 1:

Für Unebenheiten und Hindernisse im Gehwegbereich ist der Wege-Baulast-Träger, in diesem Fall das Bezirksamt zuständig. Wir haben dieses an den zuständigen Wegewart, der originär zuständig ist, weitergeleitet und eine Beseitigung der Mängel angeregt.

Zu 2:

Die Einmündung Conventstraße/ Papenstraße befindet sich in einer Zone 30, wo überall und jederzeit Querungen möglich sein sollen.

In diesem Bereich sind die erforderlichen Querungszahlen gem. RFGÜ nicht vorhanden, womit die Voraussetzungen eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) nicht gegeben sind.

Aus unserer Sicht wäre evtl. eine Sprunghilfe denkbar, um in Etappen zu queren.

Allerdings ist dieses durch die örtlichen Begebenheiten (Einfahrt Supermarkt), aktuell nicht umsetzbar.

Wir würden eine Straßenüberplanung anregen, in der eine Einrichtung für eine sichere Querung eingeplant werden kann.

Da liegt die Zuständigkeit wieder beim Wege- Baulast- Träger (Bezirksamt).

Eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung wurde unsererseits veranlasst.

Zu 3:

Laut StVO und VWV gibt es keine derartige Beschilderung, die Nutzer eines öffentlichen

Behindertenstellplatzes ausschließen, bzw. nur einen gewissen Personenkreis einschließen.

Es müsste über Amt A geprüft werden, ob entsprechende Beschilderungen für diesen Fall geschaffen werden können.

Es wurde angeregt, dass die Arche Nova mit dem Fahrzeughalter des dort regelmäßig parkenden Fahrzeuges Kontakt aufnimmt, damit man einvernehmlich zu einer Lösung kommen kann.

Über den zuständigen BFS wurde ebenfalls eine Kontaktaufnahme veranlasst, mit der Prüfung auf alternative Parkmöglichkeiten für den regelmäßigen Nutzer.

Zusammenfassend möchten wir aber darauf hinweisen, dass auch der „Fremdnutzer“ seine Berechtigung hat, einen öffentlichen Behindertenstellplatz zu nutzen. Und die dort vorhandene Fläche ist entsprechend groß, dass beide Parteien diese ohne Probleme gemeinsam nutzen können sollten.

Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:

Nach Rücksprache mit dem zuständigen PK ist aktuell keine Gefährdungslage bekannt. Eine Geschwindigkeitsmessung durch das PK soll in der Conventstraße noch erfolgen. Weitere mögliche Maßnahmen seitens MR21 werden im Rahmen des langfristigen Projekts "Sanierungsmaßnahmen Fußverkehr" bzw. Kleinmaßnahmen Fußverkehr geprüft und ggf. umgesetzt.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

Bera­tungs­reihen­folge
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Papenstraße Conventstraße Hirschgraben
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