Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit im Umfeld der Einrichtung Arche Nova am Hirschgraben verbessern Beschluss der Bezirksversammlung vom 09.10.2025 (Drs. 22-2265.1)
Letzte Beratung: 02.07.2026 Bezirksversammlung Wandsbek Ö 14.10
Folgender Beschluss wurde gefasst:
Die Verwaltung wird gebeten, gemeinsam mit den zuständigen Fach- und Straßenverkehrsbehörden Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit und Verkehrssicherheit im Umfeld
der Einrichtung Arche Nova am Hirschgraben umzusetzen. Dabei soll insbesondere geprüft und
veranlasst werden:
Über das Ergebnis und den Stand der Umsetzung ist dem Regionalausschuss Kerngebiet
Wandsbek regelmäßig zu berichten.
Das PK 31 nimmt wie folgt Stellung:
Zu 1:
Für Unebenheiten und Hindernisse im Gehwegbereich ist der Wege-Baulast-Träger, in diesem Fall dasBezirksamt zuständig. Wir haben dieses an den zuständigen Wegewart, der originär zuständig ist, weitergeleitetund eine Beseitigung der Mängel angeregt.
Zu 2:
Die Einmündung Conventstraße/ Papenstraße befindet sich in einer Zone 30, wo überall und jederzeitQuerungen möglich sein sollen.
In diesem Bereich sind die erforderlichen Querungszahlen gem. RFGÜ nicht vorhanden, womit dieVoraussetzungen eines Fußgängerüberwegs (FGÜ) nicht gegeben sind.
Aus unserer Sicht wäre evtl. eine Sprunghilfe denkbar, um in Etappen zu queren.
Allerdings ist dieses durch die örtlichen Begebenheiten (Einfahrt Supermarkt), aktuell nicht umsetzbar.
Wir würden eine Straßenüberplanung anregen, in der eine Einrichtung für eine sichere Querung eingeplantwerden kann.
Da liegt die Zuständigkeit wieder beim Wege- Baulast- Träger (Bezirksamt).
Eine regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung wurde unsererseits veranlasst.
Zu 3:
Laut StVO und VWV gibt es keine derartige Beschilderung, die Nutzer eines öffentlichen
Behindertenstellplatzes ausschließen, bzw. nur einen gewissen Personenkreis einschließen.
Es müsste über Amt A geprüft werden, ob entsprechende Beschilderungen für diesen Fall geschaffen werdenkönnen.
Es wurde angeregt, dass die Arche Nova mit dem Fahrzeughalter des dort regelmäßig parkenden FahrzeugesKontakt aufnimmt, damit man einvernehmlich zu einer Lösung kommen kann.
Über den zuständigen BFS wurde ebenfalls eine Kontaktaufnahme veranlasst, mit der Prüfung auf alternativeParkmöglichkeiten für den regelmäßigen Nutzer.
Zusammenfassend möchten wir aber darauf hinweisen, dass auch der „Fremdnutzer“ seine Berechtigung hat,einen öffentlichen Behindertenstellplatz zu nutzen. Und die dort vorhandene Fläche ist entsprechend groß,dassbeide Parteien diese ohne Probleme gemeinsam nutzen können sollten.
Das Bezirksamt nimmt wie folgt Stellung:
Nach Rücksprache mit dem zuständigen PK ist aktuell keine Gefährdungslage bekannt. Eine Geschwindigkeitsmessung durch das PK soll in der Conventstraße noch erfolgen. Weitere mögliche Maßnahmen seitens MR21 werden im Rahmen des langfristigen Projekts "Sanierungsmaßnahmen Fußverkehr" bzw. Kleinmaßnahmen Fußverkehr geprüft und ggf. umgesetzt.
Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.
Keine Anlage/n
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.