21-6612

Barrierefreier Ausbau von HVV Bushaltestellen im Bezirk Wandsbek (bez. Drs. 21-6191) Beschluss der Bezirksversammlung vom 15.12.2022 (Drs. 21-6324)

Mitteilungsvorlage BV-Vorsitz

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23.03.2023
02.03.2023
Sachverhalt

Folgender Beschluss wurde gefasst:

 

Die Bezirksversammlung bittet die Hochbahn um eine Stellungnahme zur Eingabe „Barrierefreier Ausbau von HVV Bushaltestellen im Bezirk Wandsbek“ (Drucksache 21-6191).

 

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) nimmt teilweise auf Grundlage von Auskünften der Hamburger Verkehrsverbund GmbH (hvv) wie folgt Stellung:

 

Die zuständigen Behörden arbeiten zusammen mit dem hvv, den Verkehrsunternehmen sowie den Verbänden der sinnes- und mobilitätseingeschränkten Menschen in verschiedenen Gremien engagiert und konsequent daran, einen möglichst barrierefreien öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) herzustellen.

 

Vor diesem Hintergrund hat der hvv Standards für barrierefreie Haltestellen mit den Verbänden der mobilitätseingeschränkten Menschen, Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen abgestimmt und in einem Leitfaden dokumentiert. Die festgelegten Standards spiegeln den anerkannten Stand der Technik wider und präzisieren beziehungsweise vereinheitlichen Ausführungsvorgaben.

Auf Basis dieser Standards wurde in 2017 eine sog. Vollerhebung aller Bushaltestellen(-Teilbereiche) in Hamburg sowie auch in umliegenden Kreisen durchgeführt, deren Ergebnisse in einer Haltestellendatenbank beim hvv vorgehalten werden. Ziel der gesamthaften Erhebung und der hvv-Haltestellendatenbank ist es, eine einheitliche und konsistente Datenbasis für alle Haltestellen zu schaffen. Dafür kommt es zum Beispiel auch auf eine konsequent einheitliche Vorgehensweise bei Durchführung der Erhebung an. Bei der Erhebung, die dem Erläuterungsbericht in Drs. 21-3085 zugrunde liegt, handelt es sich hingegen um eine eigenständige bezirkliche Erhebung in Wandsbek. Insoweit kann sich die BVM nur zur Erhebung des hvv äußern, die in enger Abstimmung mit der BVM durchgeführt wird.

 

Derzeit wird die zweite Vollerhebung durch den hvv bzw. einen beauftragten Dienstleister durchgeführt. Mit der Fertigstellung der Erhebung sowie der Aufbereitung der zugehörigen Daten bis ca. Mitte 2023 wird wieder ein aktueller und vollständiger Übersichtsstand zum bislang erreichten Grad der Barrierefreiheit und der Ausstattung aller Hamburger Bushaltestellen vorliegen.

 

Bushaltestellen werden im Zuge diverser Maßnahmen und Projekte von verschiedenen Akteuren kontinuierlich barrierefrei ausgebaut. Bei der Sanierung und dem Aus- und Umbau der Straßeninfrastruktur wird ein gesamtheitlicher Ansatz verfolgt, der regelhaft die gesamte Breite der öffentlichen Straßen- und Wegefläche, zu der u.a. Flächen für den motorisierten Individualverkehr, für den ÖPNV, aber insbesondere auch Rad- und Fußverkehr gehören, betrachtet. D.h., bei Planungen werden die Straßen- und Wegeflächen von Hauswand zu Hauswand bzw. von Grundstücksgrenze bis Grundstücksgrenze betrachtet. Hauptgesichtspunkt bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen ist es, größtmögliche Sicherheit und Nutzerfreundlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden zu erzielen. Bei dieser gesamtheitlichen Betrachtung nimmt die Berücksichtigung der Anforderungen an die Barrierefreiheit eine wichtige Rolle ein.

 

Beim Hochlauf des Sanierungs- und Umbauprogramms an Hamburgs Straßen, mit einem Investitionsvolumen von mittlerweile mehr als 200 Mio. Euro jährlich, zahlen viele Projekte verschiedener Bauprogramme wie des Erhaltungsmanagements, des ÖPNV-, Velorouten-, Rad- und Fußverkehrsausbaus auf die Herstellung von barrierefreien Bushaltestellen ein. Die Straßenbaulastträger (Bezirksämter, Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer sowie die Hamburg Port Authority) sind hierbei gehalten, den hvv-Leitfaden zu beachten und einen den Standards entsprechenden barrierefreien Ausbau sicherzustellen.

 

Mit dem Haushaltsplan 2023/24 sollen neben den vorhandenen Maßnahmen weitere zusätzliche Mittel in Höhe von rd. 30 Mio. Euro, speziell für die Angebotsoffensive im Hamburg-Takt zur Verbesserung des Bussystems, des Busangebots und dessen Erreichbarkeit, bereitgestellt werden. Auch diese Maßnahmen werden u.a. dem barrierefreien Ausbau von Bushaltestellen weiter befördern.

 

Es ist zu beachten, dass zur Erfüllung des hvv-Zielstandards diverse Anforderungen gemeinsam vorliegen müssen. Haltestellen, die nicht den vollständigen Standards entsprechen, erfüllen die Voraussetzungen gegebenenfalls zumindest teilweise. Ziel ist es, dass möglichst alle Hamburger Bushaltestellen den hvv-Standard erfüllen; gleichwohl wird dieses Ziel nur sukzessive zu erreichen sein. Hierfür sind sowohl die räumlichen Gegebenheiten im Haltestellenbereich und -umfeld als auch die finanziellen und personellen Ressourcen sowie die verkehrlichen Auswirkungen von Baustellen ausschlaggebend. Im Unterschied zu Schnellbahnen kann bei Bussen in den weit überwiegenden Fällen eine Mitfahrt jedoch auch dann sichergestellt werden, wenn die Haltestelle noch nicht vollständig barrierefrei (im Sinne des Leitfadens) ist.

 

Da die Daten aus der Vollerhebung des Jahres 2017 nicht mehr den vollständigen aktuellen Stand widerspiegeln und die zweite Vollerhebung derzeit noch andauert, wird bzgl. des aktuellen barrierefreien Ausbaustands der Bushaltestellen auf Drs. 22/4292 verwiesen.

 

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung nimmt Kenntnis.

 

Anhänge

keine Anlage/n