Auswirkungen durch Entwurf Bebauungsplan Volksdorf 46 auf den Mietvertrag für Flurstück 270
In dem Entwurf zum Bebauungsplan zu Volksdorf 46, der momentan öffentlich ausgelegt wird, ändern sich durch Umwidmung des Flurstücks 270 die Grundlagen für die Flächennutzung.
Bisher wurde das Flurstück als Unterkunft mit einer gesetzlich festgeschriebenen Frist von 3 Jahren genutzt. Durch eine Umwidmung zu einer „Fläche des Gemeinbedarfs“ haben sich die Gegebenheiten in Bezug auf die Nutzung geändert, da die Nutzung auf Grund der Umwidmung nun auf 15 Jahre festgeschrieben wurde.
Deshalb ergeben sich in diesem Zusammenhang Rückfragen bzgl. Auswirkungen auf den vorhandenen Mietvertrag von f&w mit dem Eigentümer und auch danach, ob die Umwidmung von Flächen übliches Verwaltungshandeln in Wandsbek bzw. Hamburg ist, um die Nutzung auch über die gesetzliche Frist von 3 Jahren zu verlängern.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:
Standort, Nutzung, Größe, Laufzeit, Mietpreis pro qm²
keine Anlage/n
Keine Orte erkannt.
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